Die Straßenreinigungssatzung verpflichtet Grundstückseigentümer, den Überwuchs von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen und Gehwege zu entfernen.
Dies umfasst das Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern, die in den Verkehrsraum ragen, sowie die Beseitigung von Verunreinigungen wie Unkraut, Laub und anderem Unrat.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden mit Bußgeldern bis zu einer Hohe von 500,- Euro geahndet werden können.