Mitteilungen
Der Vorsitzender teilte mit,
- dass in der Schulstraße im Ortsteil Rheindiebach ein absolutes Halteverbot eingerichtet und entsprechend ausgeschildert wurde;
- dass in der Straße Rheinblick in Rheindiebach seit geraumer Zeit ein defekter Verteilerkasten eines Telekommunikationsanbieters steht, was zu Beschwerden seitens der Anwohner geführt hat.
Beratung und Beschlussfassung über die Nutzungssatzung der gemeindeeigenen Gärten in Rheindiebach am Rhein
Einstimmig beschloss der Rat den vom Beigeordneten Thomas Staßen vorgestellten Satzungsentwurf inklusive Muster-Pachtvertrag zur Verpachtung und Nutzung der gemeindeeigenen Gärten in Rheindiebach am Rhein. Bei Neuverträgen bezahlen Einwohner der Gemeinde Oberdiebach künftig pro Kalenderjahr 30 Euro für eine Parzelle, Personen, die nicht Einwohner der Gemeinde sind, 60 Euro. Die bestehenden Pachtverträge bleiben unverändert. Unterverpachtungen sind nicht mehr erlaubt. Mit der Nutzungssatzung, die mit der Veröffentlichung im Mitteilungsorgan der VG in Kraft tritt, will die Gemeindeverwaltung eine ordentliche land- oder gartenwirtschaftliche Nutzung der verpachteten Grundstücke sicherstellen. Beigeordneter Markus Pudlo regte mit Blick auf die BUGA 2029 an, die Pächter dafür zu sensibilisieren, ihre Gärten in einem ansehnlichen Zustand zu halten. VG-Beigeordneter Dietmar Fahl verwies in diesem Zusammenhang auf die von der BUGA-Gesellschaft geförderten Bürger-Projekte.
Information und Beratung zum Umgang mit den verschieden Parksituationen und Problemen, insbesondere der öffentlichen Parkplätze
Ausgiebig diskutierte der Rat über das Thema Parksituation in Oberdiebach und den Ortsteilen. Die Straßen in der Gemeinde so oft so zugeparkt, dass selbst Rettungsdienste und Feuerwehr kaum durchkommen. Die Ratsmitglieder machten zahlreiche Vorschläge, welche Möglichkeiten es gibt, die bestehenden gemeindeeigenen Parkplätze besser zu nutzen und zu bewirtschaften, insbesondere im Ortskern. Unter anderem wurde angeregt, an der Fürstenberghalle die Parkmöglichkeiten für Anhänger und Wohnmobile sowie die Parkdauer für Pkw einzuschränken. Einig waren sich die Ratsmitglieder, dass nicht alle gemeindeeigenen Parkplätze vermietet werden sollen und die jährliche Gebühr von 70 Euro für einen gemieteten Parkplatz deutlich zu niedrig ist und der Parkplatzmiete anderer Gemeinden angepasst werden soll. Der Vorsitzende forderte die Ratsmitglieder auf, ihre Ideen noch einmal zu konkretisieren und sie per E-Mail an die Verwaltung zu schicken, damit diese ein Gesamtbild zur Wiedervorlage bei der nächsten Ratssitzung erstellen kann. VG-Beigeordneter Fahl regte an, zu dieser Thematik eine Begehung mit dem Ordnungsamt durchzuführen.
Information und Beratung zum Umgang mit der Verschmutzung der gemeindeeigenen Infrastruktur durch nicht ordnungsgemäß entsorgten Hundekot. Ggf. Neufassung der Feldwege-Satzung und Hauptsatzung
In Oberdiebach, insbesondere auf den Feldwegen außerhalb des Ortskerns, häufen sich die Fälle von Verschmutzung durch nicht ordnungsgemäß entsorgten Hundekot. Mittlerweile sind in der Gemeinde und den Ortsteilen insgesamt 80 Hunde gemeldet. Die Idee, an besonders betroffenen Stellen Behälter mit Hundekotbeutel und Mülleimer aufzustellen, wurde als nicht zielführend verworfen. Innerorts besteht die Möglichkeit, das Nichtbeseitigen von Hundekot als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 55 Euro zu ahnden, dies gilt jedoch nicht für die Feldwege im Außenbereich. Die Verwaltung schlug daher vor, die Feldwege-Satzung aus dem Jahre 1981 dahingehend zu ergänzen, dass künftig auch auf Feldwegen das Nichtbeseitigen von Hundekot mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet werden kann. Im Rat herrschte weitgehend Einigkeit, dass dies der richtige Weg sei. Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung einen Entwurf der entsprechend neu gefassten Satzung zum Beschluss vorlegen.
Einwohnerfragen
Ein Einwohner richtete die Frage an die Verwaltung, ob er auf seinem von der Gemeinde gepachteten Gartengrundstück in Rheindiebach am Rhein einen Bauwagen aufstellen dürfe. Der Vorsitzender wies daraufhin, dass dies gemäß der unter TOP 4 beschlossenen Nutzungssatzung nicht erlaubt sei. Eine weitere Frage des Einwohners bezog sich auf die unter TOP 5 diskutierte Erhöhung der Parkplatzmiete. Er befürchtet negative Auswirkungen auf das Ortsbild, weil dann der ein oder andere Fahrzeughalter auf die Idee käme, den Garten an seinem Haus in eine Parkfläche umzugestalten. Der Vorsitzender wies daraufhin, dass diesbezüglich ja noch keine Entscheidung gefallen sei.
Bekanntgabe von Beschlüssen im Nichtöffentlichen Teil
Der Vorsitzende gab bekannt,
- dass der Rat unter TOP 10 für den Bauantrag auf Errichtung einer temporären Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafon GmbH im Außenbereich von Oberdiebach erneut kein Einvernehmen erteilt hat;
- dass der Rat unter TOP 10 einstimmig einem Antrag auf Versetzung einer Straßenlaterne im Niehuisweg zugestimmt hat;
- dass der Rat unter TOP 11 einstimmig beschlossen hat, die eingezäunte Fläche um den Quellschacht im Wasserschutzgebiet 1 nicht an die Wasserleitungsgenossenschaft zu verkaufen, sondern langfristig zu verpachten;
- dass der Rat unter TOP 14 mehrheitlich beschlossen hat, den Sockel der alten Schule und der benachbarten Garage mit einem rötlich-gelb-braunen Anstrich zu versehen;
- dass der Rat unter TOP 14 einstimmig beschlossen hat, bei der Verbandsgemeinde weitere verkehrsregelnde Maßnahmen einzuleiten.