Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Seemann erläuterte zunächst, dass vorab Fragen eingegangen sind.
In dem Prozess der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes sind einige Frage entstanden sowie ungelöste Problematiken erkannt worden.
Die offenen Fragen und ungelösten Problematiken wurden bei dem Termin mit der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) thematisiert und aufgearbeitet.
Nach dem Termin wurden die Antworten und Lösungen aufgearbeitet und entsprechend umgesetzt.
Die zuvor gefertigte Langfassung des Brandschutzbedarfsplan wird nicht mehr benötigt, die Kurzfassung ist lt. ADD ausreichend.
Bürgermeister Seemann gab zur weiteren Thematisierung das Wort an Herrn Peifer.
Herr Peifer erklärte zunächst, dass die Kurzfassung des Brandschutzbedarfsplan in vorliegender Fassung genehmigt wurde.
Weiterhin erläuterte Herr Peifer, dass die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen der geforderten bzw. benötigten Fahrzeuge bereits erstellt wurden.
Herr Peifer erklärte, dass es nun wichtig sei die vergangene Zeit, in der Beschaffungen vernachlässigt wurden, aufgeholt werden müsse. Es müsse nun investiert und dabei darauf geachtet werden, dass die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
Herr Schmitt, A. teilte mit, dass es von Wunsch gewesen sei, dass die Kosten näher betrachtet bzw. beleuchtet werden. Eine vollständige Beratung der Konzeption sei nur auf Grundlage aller Informationen und vor allem Kosten möglich. Ohne Angaben zu genauen Kosten und der dazugehörigen Zeitspanne sei es nicht möglich, eine Beratung hierüber abzuhalten.
Herr Peifer erklärte, dass es sich bei den zu beschaffenden Fahrzeuge um keine „Wunschfahrzeuge“ handelt. Die Fahrzeuge werden auf Grundlage von Vorgaben und Vorschriften gefordert. Die ADD fordert diese Fahrzeugbeschaffungen.
Die nun zu investierende Summe entstand durch mehrere Jahre, in denen Investitionen in Bezug auf Fahrzeugbeschaffungen, vernachlässigt wurden.
Herr Berres äußerte, dass es wichtig wäre, zu wissen, über was beschlossen wird. Die Kurzfassung des Brandschutzbedarfsplan resultierte durch das Erstellen der Langfassung, daher sei die Langfassung nicht umsonst, sondern von Nöten gewesen. Die Fragen, welche vorab zugesandt wurden, beruhen auf Grundlage der Langfassung. Zunächst wäre es wichtig zu wissen, welcher Bedarf an Fahrzeugen für welche Gemeinde vorliegt. Ebenso wäre es wichtig zu wissen, auf welcher Grundlage der Bedarf entstanden ist, hier stellt sich die Frage, ob der Bedarf auf Grundlage eines Gesetzes oder einer Vorschrift entstanden ist.
Es ist wichtig nun aufzupassen, dass wir uns nicht haftbar machen, daher wäre die eingereichte Frage Nr. 2 wichtig. Im Einzelnen sei es von hoher Bedeutsamkeit, dass die einzelnen Wehren die Schutzziele anstreben, aber vor allem den Grundschutz leisten und erfüllen können.
Bürgermeister Seemann erklärte, dass die Problematik betreffend den Tagesalarm und die Personalstärken während des Termins bei der ADD thematisiert wurde und entsprechende Lösungen gefunden und bereits umgesetzt wurden. Es erfolgt eine überörtliche Alarmierung, da sogenannte Ausrückebereiche gebildet wurden. Durch die überörtliche Alarmierung ist seither der Grundschutz kein Problem mehr und somit ist der Grundschutz erfüllt und kann entsprechend geleistet werden.
Außerdem informierte Bürgermeister Seemann, dass es grundsätzlich nicht von Relevanz sei, ob genügend Personal für eine vorzuhaltende Drehleiter vorhanden ist. Im Grunde kommen dann Personen aus anderen Wehren. Die Personalstärke ändere nichts an den vorzuhaltenden Fahrzeugen.
Bürgermeister Seemann teilte mit, dass sich mehrere Personen in Aus- und Fortbildung für das Bedienen der Drehleiter befinden, somit zeitnah auch hierzu eine Besserung eintritt.
Herr Peifer erklärte, dass die geforderten Fahrzeuge zur Erfüllung des Grundschutzes dienen. Durch Verordnungen ist fest vorgeschrieben, welche Fahrzeuge vorzuhalten sind.
Herr Peifer teilte den Anwesenden nochmals die rechtlichen Vorgaben zu den im Beschlussvorschlag aufgeführten Fahrzeugen mit.
Herr Berres bedankte sich für die ausführliche Erklärung und teilte mit, dass die Vorgaben bezüglich Mindestvorhaltung an Fahrzeugen und Ausrückezeiten eingehalten und beachtet werden müssen.
Herr Reichert, S. teilte mit, die Langfassung des Brandschutzbedarfsplan nicht erhalten zu haben. Bürgermeister Seemann erklärte, dass die Langfassung des Brandschutzbedarfsplanes am 08.05.2025 von Herr Biener versandt wurde.
Herr Reichert, S. erfragte die Änderung bzgl. der Zuschüsse des Landes.
Herr Peifer erklärte zunächst, dass seitens des Landes mitgeteilt wurde, dass zukünftig Änderungen betreffend die Zuschussverteilung erfolgen werden.
Zuschüsse erfolgen voraussichtlich über Pauschalen, welche den Gemeinden einmalig im Jahr zugeführt werden. Ein genauer Betrag ist noch nicht bekannt.
Bürgermeister Seemann erklärte zudem, dass bei Auslösung einer Bestellung ein Drittel der Kosten fällig wird. Für die Vorlage im Rat werden zudem noch die Gemeinden für die Fahrzeuge sowie die dazugehörige Grundlage ergänzt.
Herr Schmitt, A. erfragte, ob die aktuellen Zahlen der Personalstärken in den jeweiligen Feuerwehren mitgeteilt werden kann. Bürgermeister Seemann teilte mit, dass dies zur nächsten Sitzung vorliegend ist.
Herr Eckes teilte mit, dass die Jahreszahlen in der Kurzfassung nicht identisch mit denen in der Beschlussvorlage sind. Herr Peifer teilte mit, dass die Jahreszahlen in der Beschlussvorlage korrekt sind
Herr Schmitt, A. erkundigte sich, ob für die zu beschaffenden Fahrzeuge Unterstellplätze vorhanden sind.
Herr Peifer bejahte dies.
Herr Schmitt, A. bat um entsprechende Dokumentation in der Niederschrift.
Herr Berres erkundigte sich anschließend nach dem Sachstand zu einem zentral gelegenen Feuerwehrgerätehaus.
Bürgermeister Seemann erklärte hierzu, dass kein entsprechendes Grundstück zum Erwerb bereits steht und in naher Zukunft auch nicht verfügbar wird. Ein zentrales Feuerwehrgerätehaus wird derzeit nicht angestrebt und ist seitens der ADD auch nicht gefordert.
Die Thematik für ein zentral gelegenes Feuerwehrgerätehaus wird auf Wiedervorlage gelegt.
Die Formulierung auf Seite 19 der Kurzfassung des Brandschutzbedarfsplans, wird wie folgt geändert:
„Vorliegende Maßnahmen wären denkbar“
Herr Schmitt, A. bat um Zusendung der überarbeiteten Kurzfassung zum Brandschutzbedarfsplan.
Bürgermeister Seemann erklärte, dass die Kurzfassung entsprechend überarbeitet und zugesandt wird. Außerdem wird die Beschlussvorlage um die fehlenden Angaben bis zur nächsten Sitzung ergänzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung über den aufgestellten Brandschutzbedarfsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe für die Jahre 2025 bis 2032.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung über den aufgestellten Brandschutzbedarfsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe für die Jahre 2025 bis 2032.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Fahrzeugbeschaffung gemäß der vorgelegten Priorisierung und verfügbaren Haushaltsmittel zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung über den aufgestellten Brandschutzbedarfsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe für die Jahre 2025 bis 2032.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Neugestaltung des Schulhofes an der Grundschule "Am Nahetor" in der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim
Auftragsvergabe für die Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten
Herr Kirsch stellte die Beschlussvorlage und die darin enthaltenen Informationen ausführlich vor.
Herr Reichert erfragte, ob das vorhandene Trampolin im Zuge der Maßnahme eingebaut wird.
Herr Kirsch erklärte, dass die Fläche in der Kostenschätzung berücksichtigt wurde und demzufolge vorgesehen ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beschließt im Rahmen der Neugestaltung des Schulhofs die Vergabe der Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten in der Grundschule „Am Nahetor“ in der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim, an die Firma Kinsvater Bau GmbH, 55491 Büchenbeuren, zum Angebotspreis in Höhe von 354.417,93 € brutto
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Verschiedenes
Herr Reichert erkundigte sich, betreffend den Sachstand zur Thematik bzgl. des Versendens der E-Mails von einer Funktionsemailadresse. Bürgermeister Seemann erläuterte, dass sich der Digitalisierungsbeauftrage derzeit mit der Thematik beschäftige.