Öffentlicher Teil
Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Herr Seckler schlägt eine offene Wahl durch Akklamation per Handzeichen vor.
Es erfolgen keine Widersprüche aus dem Ausschuss.
Herr Otto schlägt sich Frau Doreen Fülber als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Weitere Wahlvorschläge erfolgen nicht.
Frau Fülber wird einstimmig zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.
Sie nimmt die Wahl an.
Herr Seckler übergibt das Wort an die Vorsitzende Frau Doreen Fülber.
Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2022
Die Vorsitzende verweist auf die in der nichtöffentlichen Sitzung vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses und informiert, dass diese keine Beanstandungen ergeben habe.
Der Jahresabschluss schließt mit folgenden Werten ab:
| Bezeichnung | Ordentliche Erträge und Aufwendungen | Außerordentliche Erträge und Aufwendungen | Zins- und sonstige Finanz-erträge und Aufwendungen | Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
| Laufende Erträge | 605.137,55 | - | ./. 0,73 | - |
| Laufende Aufwendungen | 557.489,12 | - | 825,14 | - |
| Saldo Erträge-/Aufwendungen | - | - | - | 46.822,56 |
| Bezeichnung | Ordentliche Ein- und Auszahlungen | Zins Ein- und Auszahlungen | Investitions Ein- und Auszahlungen | Kredite | Veränderung der Einheitskasse |
| Einzahlungen | 507.285,44 | 618,27 | 700,00 | - | - |
| Auszahlungen | 383.116,76 | 825,14 | 670,00 | 5.533,02 | - |
| Saldo Ein-/Auszahlungen | 124.168,68 | ./. 206,87 | 29,54 | ./.5.533,02 | 106.861,86 |
Zum 31.12.2022 beträgt der Stand der Forderungen gegenüber der Einheitskasse 633.388,75 €.
Der Stand der Investitionsdarlehen beträgt 35.778,26 €.
Die Bilanz weist eine Summe von 4.245.577,82 € und ein Eigenkapital von 2.454.148,30 € (57,80 %) aus.
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) |
| 2. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). |
| 3. | Dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wird Entastung erteilt. |
Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2023
Die Vorsitzende verweist auf die in der nichtöffentlichen Sitzung vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses und informiert, dass diese keine Beanstandungen ergeben habe.
Der Jahresabschluss schließt mit folgenden Werten ab:
| Bezeichnung | Ordentliche Erträge und Aufwendungen | Außerordentliche Erträge und Aufwendungen | Zins- und sonstige Finanz-erträge und Aufwendungen | Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag |
| Laufende Erträge | 729.026,04 | - | 3.445,51 | - |
| Laufende Auf wendungen | 594.932,15 | - | 690,90 | - |
| Saldo Erträge- /Aufwendungen | - | - | - | 89.734,50 |
| Bezeichnung | Ordentliche Ein- und Auszahlungen | Zinsein- und Auszahlungen | Investitionsein- und Auszahlungen | Kredite | Veränderung der Einheitskasse |
| Einzahlungen | 632.685,63 | 3.445,51 | 880,04 | - | - |
| Auszahlungen | 461.388,58 | 690,90 | 92.402,36 | 5.667,26 | - |
| Saldo Ein-/Auszahlungen | 174.051,66 | 2.754,61 | ./. 91.775,52 | ./.5.667,26 | 73.822,26 |
Zum 31.12.2023 beträgt der Stand der Forderungen gegenüber der Einheitskasse 707.211,01 €.
Der Stand der Investitionsdarlehen beträgt 30.111,00 €.
Die Bilanz weist eine Summe von 4.174.870,88 € und ein Eigenkapital von 2.543.882,80 € (60,9 %) aus.
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:
| 4. | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) |
| 5. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). |
| 6. | Dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung erteilt. |
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.02.2026 wurde die Beschlussvorlage nach § 114 GemO in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.