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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 3/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Münster-Sarmsheim

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 09.12.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

5.278.510,00 €

5.440.410,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

5.237.491,00 €

5.405.391,00 €

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag

41.019,00

35.019,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

197.594,00

198.294,00

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

330.500,00 €

3.994.000,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

4.268.500,00 €

4.548.500,00 €

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

./. 3.938.000,00

./. 554.500,00

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

3.740.406,00

356.206,00

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

3.700.000,00 €

350.000,00 €

zusammen auf

3.700.000,00

350.000,00

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

für das Jahr 2026 auf 0,00 €

für das Jahr 2027 auf 0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

für das Jahr 2026 auf 0,00 €

für das Jahr 2027 auf 0,00 €

§ 4 – Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für das Jahr 2026 auf 574.500,00 €

für das Jahr 2027 auf 802.100,00 €

§ 5 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

- Grundsteuer A

385 v.H.

385 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

465 v.H.

- Gewerbesteuer

400 v.H.

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

2026

2027

- für den ersten Hund

75,00 €

75,00 €

- für den zweiten Hund

110,00 €

110,00 €

- für jeden weiteren Hund

130,00 €

130,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

305,00 €

305,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

460,00 €

460,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

610,00 €

610,00 €

§ 6 - Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2025 (GVBl S. 62) werden festgesetzt:

Friedhöfe

2026

2027

Für die Überlassung von Reihengrabstätten

- Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr

160,00 €

160,00 €

- Verstorbene vom

vollendeten 5. Lebensjahr

610,00 €

610,00 €

Für die Überlassung von Wahlgrabstätten

- Einzelwahlgrabstätte

800,00 €

800,00 €

- Doppel- oder

Tiefwahlgrabstätte

1.220,00 €

1.220,00 €

- Vierergrab

2.440,00 €

2.440,00 €

- jede weitere Grabstätte

610,00 €

610,00 €

- Urnenwahlgrabstätte /

Urnenwand (max. 2 Urnen)

900,00 €

900,00 €

- Urnenwahlgrabstätte /

Erdgrab pro Urne

610,00 €

610,00 €

- Rasenwahlgrabstätte pro Urne

480,00 €

480,00 €

Für die Überlassung von Grabstätten im Memoriam-Garden

- pro Urne (30 Jahre,

Doppelgrab für 2 Urnen)

900,00 €

900,00 €

- einfaches Grab

mit einer Urne (20 Jahre)

720,00 €

720,00 €

- Gemeinschaftsgrabstätte

pro Urne (20 Jahre)

400,00 €

400,00 €

Für das Ausheben und Schließen von Gräbern

• Erdbestattungen von Särgen

Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch Vertrag einem Unternehmen übertragen. Es gelten die vertraglich vereinbarten Kosten. Die Sätze werden öffentlich bekannt gemacht.

- Variable Aufwendungen

der Friedhofsverwaltung

exkl. Memoriam- Garden

375,00 €

375,00 €

• Erdbestattungen von Urnen

- Ausheben und Schließen

von Urnengräbern

exkl. Memoriam Garden

160,00 €

160,00 €

- Variable Aufwendungen

der Friedhofsverwaltung

inkl. Memoriam-Garden

315,00 €

315,00 €

Ausgaben und Umbetten von Leichen und Aschen

Die Kosten werden im Einzelfall durch besondere vertragliche Vereinbarungen festgelegt. Die Gemeinde bedient sich hierfür eines gewerblichen Unternehmens.

Benutzung der Leichenhallen und sonstige Gebühren

- Aufbewahrung einer Leiche / Urne

bis zu 7 Tage, pauschal

190,00 €

190,00 €

- Genehmigung für die Errichtung

eines Grabmals

55,00 €

55,00 €

- Abräumen von Gräbern

nach Aufwand, mindestens aber

400,00 €

400,00 €

Feld- und Waldwege

Die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld-, Weinbergs- und Waldwegen erfolgt nach Maßgabe der zugrundeliegenden Satzung.

§ 7 - Eigenkapital

Stand und Entwicklung des Eigenkapitals:

zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

- voraussichtlich[1]

10.172.555,53 €

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

- voraussichtlich

10.227.736,53 €

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2026

- voraussichtlich

10.268.755,53 €

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2027

- voraussichtlich

10.303.774,53 €

§ 8 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 20.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Münster-Sarmsheim, den 09.12.2025
Jürgen Dietz
Ortsbürgermeister

Haushaltsverfügung

Die vom Ortsgemeinderat am 09.12.2025 beschlossene Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgelegt.

Mit Bescheid vom 18.12.2025, Aktenzeichen 51c-11821-10, hat die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt. Zusammenfassend ergeben sich aus der Haushaltsgenehmigung folgende wesentliche Punkte:

- Die Haushaltssatzung wird hinsichtlich der Festsetzung des Gesamtbetrags der Investitionskredite und des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 in voller Höhe genehmigt.

- Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 41.019 € im Haushaltsjahr 2026 sowie 35.019 € im Haushaltsjahr 2027 ab. In den Haushaltsfolgejahren werden jedoch Jahresfehlbeträge in der Planung erwartet.

- Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich ebenfalls in beiden Haushaltsjahren erreicht werden. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht zur Deckung der planmäßigen Tilgung aus.

- Im Haushaltsjahr 2026 werden Investitionen mit einem Volumen von 4.268.500 €, im Haushaltsjahr 2027 mit einem Volumen von 4.548.500 € geplant.

- Für die Planjahre besteht jeweils eine freie Finanzspitze. Auch in den Folgejahren wird jeweils (mit Ausnahme des Haushaltsjahres 2028) mit einer positiven freien Finanzspitze kalkuliert. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde ist daher gegeben.

- Zum Ende des Haushaltsjahres 2027 wird der Stand der Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten mit 4.787.905 € geplant.

- Vorbehaltlich der Übereinstimmung mit dem noch zu genehmigenden Personalschlüssel bei der Ausweitung der Betriebserlaubnis für die Kita, werden keine Bedenken gegen die erfolgte Stellenausweisung von 4,5 Stellenanteilen zusätzlich im Haushaltsjahr 2027 erhoben.

- Gegen die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans wurden seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.

Öffentliche Auslage:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 15.01.2026 bis einschließlich Freitag, dem 23.01.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 306 öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- (Verbandsgemeinde-) verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Münster-Sarmsheim, 06.01.2026
Jürgen Dietz
Ortsbürgermeister

[1] Gem. § 108 Abs. 4 GemO sind die Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Bis zur zeitnahen Aufstellung derselben kann in der Haushaltssatzung nur der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals angegeben werden.