Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 den Erlass der vorbezeichneten Satzung beschlossen. Die Satzung wird hiermit in ihrem vollen Wortlaut bekannt gemacht:
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
der Ortsgemeinde Oberheimbach
Auf Grund von § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 24 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach in der Sitzung am 24.11.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Bei Grundstücken, die von zwei oder mehr gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde/Stadt stehenden Erschließungsanlagen i.S. des § 2 Abs. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands für jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen.
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.