Nach § 25 Absatz 3 der gültigen Trinkwasserverordnung – TrinkwV sind alle verwendeten Aufbereitungsstoffe im Trinkwasser aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind vom Zeitpunkt des Einsatzes der Aufbereitungsstoffe an sechs Monate lang den Anschlussnehmern und Verbrauchern während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme bereit zu halten und auf deren Verlangen in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Fachgebiet Wasserversorgung teilt hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus den Hochbehältern HB Daxweiler, HB Roter Kopf, HB Seibersbach, HB Schöneberg und dem Tiefbehälter HPW Windesheim sowie dem Brunnen Kreuzbach geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten, gemäß § 20 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren, verwendet werden (siehe auch https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/aufbereitungsstoffe-desinfektionsverfahren-ss-11, §20-Liste des UBA).
Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:
| • | Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk, |
| • | Einstellung des Säuregrades, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher unverändert bleibt, |
| • | Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen und Krankheitserregern. |
Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste festgelegten zulässigen Zugabemengen eingehalten und die Grenzwerte für die Restgehalte nach Abschluss der Aufbereitung weit unterschritten.
Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder so weit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.
Soweit Mindestgehalte gefordert werden (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität zur Verhinderung der Werkstoffangreifenden Wirkung), werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.
Liste der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
| Stoffname | Verwendungszweck | Konzentration im Trinkwasser |
| Natriumcarbonat (Soda) | Einstellung der Wasserstoffionen-Konzentration (pH-Wert), des Salzgehaltes, der Säurekapazität, der Regeneration von Sorbenzien | 250 mg/l Na2CO3 als max. zulässige Zugabe |
| Natriumhydroxid (Lauge) | Einstellung der Wasserstoffionen-Konzentration (pH-Wert), des Salzgehaltes, der Säurekapazität, des Calciumgehaltes, der Regeneration von Sorbenzien | 100 mg/l NaOH als max. zulässige Zugabe |
| Luft | Oxidation, Sauerstoffanreicherung, mechanische Entsäuerung durch Gasaustausch, Ozonerzeugung | - |
| Wasserstoffperoxid | Oxidation | 0,1 mg/l H2O2 |
| Styren-Divinylbenzen- Copolymer mit Trialkylammonium- Gruppen | Entfernung von Uran | - |
| UV-Bestrahlung (240-290 nm) | Desinfektion | - |
| Natriumhypochlorit- Lösung | Desinfektion | min. 0,1 - max. 0,3 mg/l freies Cl2 |
| Schwachsaurer Kationentauscher (Ionenaustausch mit CO2 Regeneration) | Einstellung der Calcium- und Magnesium-Konzentration | - |
| Starkbasischer Anionentauscher (Ionenaustausch mit CO2 Regeneration) | Einstellung der Säurekapazität, Entfernung von Nitrat und Sulfat | - |