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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 30/2022
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Bacharach am Mittwoch, den 29. Juni 2022 um 19 Uhr, im Rathaussaal der Stadt Bacharach der Mittelrheinhalle der Stadt Bacharach.

Beratung und Empfehlung über die Neufassung der bestehenden Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags A jetzt Tourismusbeitrag der Stadt Bacharach

Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Einteilung der Zonen basierend auf den Ergebnissen der Ausschusssitzung des Ausschusses für BUGA 2029, Tourismus, Kultur und Stadtentwicklung vom 07. April 2022.

Es wird vorgeschlagen, den Beschluss der Ausschusssitzung vom 07. April 2022 wie folgt zu übernehmen;

Zukünftig werden nur noch zwei Zonen ausgewiesen:

Zone 1: Stadt Bacharach inkl. Burg Stahleck

Zone 2: Die vier Stadtteile der Stadt Bacharach

Der Hauptausschuss der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Einteilung in zwei Zonen wie o.a.

Der Ausschuss berät des Weiteren über die prozentualen Zuschläge bzw. Abzüge, die in der Anlage „Betriebsartentabelle“ als Anlage zur Tourismusbeitragssatzung aufgeführt sind.

Zone 1: Zuschlag 30%

Zone 2: Zuschlag 10%

Der Hauptausschuss der Stadt Bacharach beschließt bei einer Gegenstimme die Zuschläge (NEU) für die einzelnen Zonen wie o.a. einzuführen.

Der Hauptausschuss empfiehlt die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Stadt Bacharach wie vorgelegt anzunehmen, vorbehaltlich der Anpassung des §3(a) Sonder-Maßstab in der Corona Krise.

Der Hauptausschuss der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages.

Beratung und Empfehlung zur Neugestaltung der Kulturförderabgabe

Der Ausschuss beschäftigt sich intensiv mit der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Bacharach vom 12.11.2012.

Folgende Änderungen werden vom Hauptausschuss einstimmig beschlossen.

und empfiehlt einstimmig Änderungen in drei Paragrafen:

§ 4 Steuermaßstab: Der Aufwand für beruflich bedingte Übernachtungen entfällt.

(ergänzt)

Einstimmig angenommen

§ 5 Steuersatz: Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung und volljährigem Gast 1,00 €. (Änderung. Weitere Ausführungen entfallen)

Einstimmig angenommen

§ 10 Datenerhebung - und Verarbeitung (neu hinzugenommen)

Einstimmig angenommen

Die Umsetzung dieser Änderungen wird für den 01.01.2023 empfohlen.

Der Hauptausschuss der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Bacharach.

Verschiedenes

Im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2023 empfiehlt der Hauptausschuss die Umsetzung des § 3 (7) „Beitragsmaßstab Privatzimmervermietung“ entsprechend anzupassen.