Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim (Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“)
a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
b) Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zu a): Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim (Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ und von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“) beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Zu b): Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 19.07.2023 beschlossen, für vorgenannte Flächennutzungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf vorgenannter Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung/Umweltbericht) in der Zeit vom
27.07.2023 bis 17.08.2023 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Während der Auslegung besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Der Entwurf zur vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus / Bauleitplanung / Änderung Flächennutzungsplan / Solarthermie Waldalgesheim) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Planzeichnungen (vor und nach der Flächennutzungsplanänderung):