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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 30/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ in der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer „gewerblichen Baufläche“ sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 10.05.2023 veröffentlicht.

Der Planentwurf vorgenannter Flächennutzungsplanänderung hat mit dem Entwurf der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht incl. der dort aufgeführten Anlagen in der Zeit vom 11.05.2023 bis einschließlich 01.06.2023 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zur Weiterführung vorgenannter Flächennutzungsplanänderung wird nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Gemarkungsbereich „An der Straße“ in der Gemeinde Weiler bei Bingen, zur Ausweisung einer „gewerblichen Baufläche“ sowie Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage““ mit dem Entwurf der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie den Stellungnahmen mit umweltbezogenen Belangen aus der frühzeitigen Beteiligung (s. u.), der Abwägungsübersicht und diversen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom

03.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen, Rathaus, Stromberger Straße 43, 55413 Weiler bei Bingen, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegung besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Änderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Flächennutzungsplanfortschreibung An der Straße Weiler bei Bingen) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich vorstehender Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Planzeichnungen (vor und nach der Flächennutzungsplanänderung)

Folgende Stellungnahmen zu umweltbezogenen Belangen erfolgten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB:
  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen – Untere Naturschutzbehörde: Verweis auf artenschutzfachliche und -rechtliche Bewältigung des Themas „Fledermausschutz“ innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung.
  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen – Untere Wasserbehörde: Verweis auf den westlich verlaufenden offenen Graben als Gewässer III. Ordnung; Hinweise auf notwendige Genehmigung nach § 36 WHG i.V.m. § 31 LWG bei Eingriff innerhalb des 10 m Bereichs zur Uferlinie; Empfehlung eines Randstreifens zum Graben hin, um ökologische Funktionen zu erhalten; Hinweise zu wassergefährdenden Stoffen in Gewerbegebieten und zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen – Städtebau: Forderung nach Immissionsgutachten (Lärm, Luftverunreinigungen); Hinweise zur Einschränkung des Gewerbegebietes oder Ausweisung gemischter Bauflächen; Hinweise zur Eingrünung des Plangebietes auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz: Allgemeine Hinweise zur Wasserversorgung und -bewirtschaftung; Hinweise zu den Entwässerungsgräben und Versickerung sowie Versiegelungen und Bodenschutz.
  • Landesbetrieb Mobilität Worms: Hinweise zum Erhalt der Baumreihe entlang der Landesstraße; Hinweise zum Umgang mit Oberflächenwasser und Abwasser.
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz - Direktion Landesarchäologie: Empfehlung einer geomagnetischen Voruntersuchung.
  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück – Abteilung Landentwicklung und Bodenordnung, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde: Hinweise zu möglichen landwirtschaftlichen Drainageleitungen.
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Kritik an der Überplanung einer landwirtschaftlichen Fläche mit hoher Eignung; Hinweis auf Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen.
  • Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe: Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser.
  • Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle: Hinweise zum Bedarf an Löschwasser.
Umweltbezogene Belange

Im Verfahren wurden folgende umweltbezogene Belange betrachtet (Erhebung und Bewertung des Bestandes sowie der zu erwartenden Auswirkungen) und die Ergebnisse im Umweltbericht, Stand 04/2023, dargestellt:

  • Lage und Bestand,
  • Mensch, menschliche Gesundheit,
  • Tiere,
  • Pflanzen und Biotoptypen,
  • Biologische Vielfalt,
  • Fläche und Boden,
  • Wasser,
  • Klima und Luft,
  • Landschaft,
  • Kultur- und Sachgüter,
  • übergeordnete Planungen (Landesentwicklungsprogramm, Raumordnungsplan, Schutzgebiete und Schutzobjekte, Biotopkartierung Rheinland-Pfalz).
Es liegen außerdem folgende Gutachten vor:
  • Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
  • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Nahe
55411 Bingen, 20.07.2023
Benedikt Seemann
Bürgermeister