Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Auf der Trift“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ in der Gemarkung Waldalgesheim;
| a) | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | |
| b) | Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB | |
| Zu | a) | Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Auf der Trift“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ in der Gemarkung Waldalgesheim beschlossen. |
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke in der Gemarkung Waldalgesheim:
Flur 24, Flurstücke 53, 54 und 55
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Trift“ ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
| Zu | b) | In gleicher Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldalgesheim wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Auf der Trift“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dauer von 3 Wochen und zwar vom
27.07.2023 – 17.08.2023 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Bebauungsplanentwurf „Auf der Trift (Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht) kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Waldalgesheim Auf der Trift) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.