| a) | Bekanntmachung des Fortschreibungsbeschlusses |
| b) | Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| Zu a): | Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 in Abänderung seines bereits in der Sitzung am 14.12.2022 gefassten Beschlusses zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Teilplan Windenergie, nunmehr die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Teilfortschreibung Windenergie beschlossen. |
| Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. | |
| Zu b): | Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 19.07.2023 beschlossen, für vorgenannte Flächennutzungsplanfortschreibung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Teilfortschreibung Windenergie (Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die Anlage I (landesplanerische Stellungnahme)) in der Zeit vom
27.07.2023 bis 28.08.2023 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Während der Auslegung besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zur der Flächennutzungsplanfortschreibung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Teilfortschreibung Windenergie kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus / Bauleitplanung / 4. Änderung Flächennutzungsplan / Teilfortschreibung Windenergie) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.