für das Wirtschaftsjahr 2024 vom 07.02.2024
(Anlage zum Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe)
Der Verbandsgemeinderat Rhein-Nahe hat auf Grund von § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung in der derzeit geltenden Fassung folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 3.890.200,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 3.632.725,00 Euro
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag — 257.475,00 Euro
2. im Vermögensplan
den Gesamtbetrag der Einnahmen auf — 3.567.300,00 Euro
den Gesamtbetrag der Ausgaben auf — 3.567.300,00 Euro
der Saldo der Einnahmen und Ausgaben auf — 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
zusammen auf — 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
— 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 2.200.000,00 Euro
*) = Bedingt durch Änderungen der zugrundeliegenden Gebühren- und Beitragssatzung erfolgt in künftigen Jahren eine Neukalkulation der Abgaben. Die Festsetzung erfolgt mit dem endgültigen W-Plan.
Haushaltsverfügung:
Der Wirtschaftsplan wurde am 08.02.2024 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 2 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 16.02.2024, Az.: 51 c-11821-10, den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO genehmigt.
Öffentliche Auslage:
Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 25.07.2024 bis einschließlich Montag, den 05.08.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 304 öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.