des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 für die
Ortsgemeinde Niederheimbach
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Ortsgemeinde gemäß § 114, Absatz 1 der Gemeindeordnung in der zuletzt gültigen Fassung festgestellt.
Jahresabschluss mit Anhang, Rechenschaftsbericht und Anlagen liegen in der Zeit
vom 04.08.2022 bis einschließlich 12.08.2022
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Zimmer 305, zur Einsichtnahme offen.