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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 31/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans „An der Straße“ in der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

b) Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zu a) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Straße“ und in seiner Sitzung am 25.07.2023 dessen Erweiterung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Straße“ umfasst nunmehr folgende Grundstücke in der Gemarkung Weiler:

Flur 26, Nr. 64/9, 64/10 (tlw.)

und

Flur 29, Nr. 7/2 (tlw.), 8/5, 8/7, 8/8, 8/9, 8/10, 8/11, 8/12, 8/13, 8/14, 9/1, 9/3, 9/5, 9/6, 10/1 (tlw.), 10/4 (tlw.), 11/1 (tlw.), 32/1, 32/3 (tlw.) 34 (tlw.), 39/1, 39/2, 40/1 (tlw.)

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zu b) In der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen am 25.07.2023 wurde weiterhin der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans „An der Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung und Umweltbericht, der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sowie dem Biotop- und Nutzungstypenplan im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dauer von drei Wochen und zwar vom

03.08.2023 bis 24.08.2023 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen, Stromberger Straße 43, 55413 Weiler bei Bingen, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Bebauungsplanentwurf „An der Straße“ (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sowie dem Biotop- und Nutzungstypenplan) kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Weiler An der Straße) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Straße“ ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

55413 Weiler bei Bingen, den 26.07.2023
Ortsgemeinde Weiler bei Bingen
Adam Schmitt
Ortsbürgermeister