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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 31/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Verunreinigung durch Hundekot

In letzter Zeit häufen sich in Bacharach wieder die Beschwerden bezüglich der Verunreinigung durch Hundekot in den Rheinanlagen sowie am Bahndamm und das, obwohl entsprechende Spender für Hundekot-Tüten aufgestellt sind.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Verunreinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze mit Hundekot eine Ordnungswidrigkeit gem. § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28.09.2016 darstellt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 3 der Verordnung mit Geldbuße bis zu 5.000€ geahndet werden kann.

Alle Halter oder Führer von Hunden werden dringend um Beachtung gebeten. Bei Bekanntwerden von Verstößen werden diese umgehend zu Anzeige gebracht.

Philipp Rahn
Stadtbürgermeister
VG Rhein-Nahe
-als örtliche Ordnungsbehörde-