In letzter Zeit häufen sich in Bacharach wieder die Beschwerden bezüglich der Verunreinigung durch Hundekot in den Rheinanlagen sowie am Bahndamm und das, obwohl entsprechende Spender für Hundekot-Tüten aufgestellt sind.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Verunreinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze mit Hundekot eine Ordnungswidrigkeit gem. § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28.09.2016 darstellt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 3 der Verordnung mit Geldbuße bis zu 5.000€ geahndet werden kann.
Alle Halter oder Führer von Hunden werden dringend um Beachtung gebeten. Bei Bekanntwerden von Verstößen werden diese umgehend zu Anzeige gebracht.