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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 31/2024
Sonstige Mitteilungen
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

309.143 Kilometer wurden für den Klimaschutz geradelt

Tolles Ergebnis beim diesjährigen Stadtradeln: 1447 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 95 Teams radelten im Aktionszeitraum gemeinsam 309.143 Kilometer. Vom 17. Juni bis 7. Juli fand das kreisweite Stadtradeln bereits zum neunten Mal statt.

Damit konnte zwar das Spitzenergebnis aus dem letzten Jahr (366.766 Kilometer) nicht überboten werden, allerdings waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahr pro Person deutlich aktiver. Durchschnittlich ergibt sich ein Pro-Kopf-Kilometer-Stand von knapp 214 Kilometern, wohingegen 2023 per Person nur 176 Kilometer erzielt wurden.

Zur Verdeutlichung der Zahl: bei einem Erdumfang von circa 40.000 Kilometern, entspricht die in diesem Jahr gefahrene Strecke etwa 7,7 Erdumrundungen. Beeindruckend ist hierbei auch die Zahl von insgesamt 21.753 Fahrten, die über die Stadtradeln-App registriert wurden.

Das Engagement der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger setzt erneut ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz. Wäre die genannte Strecke mit einem Pkw mit Verbrennungsmotor zurückgelegt worden, wären rund 51 Tonnen Treibhausgas ausgeschüttet worden.

Mit dabei sind unter anderem die Stadt Bingen sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Sprendlingen-Gensingen, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim.

Koordiniert wurde die Kampagne erneut vom Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ). Begleitend zur Kampagne wurde vor Beginn des Aktionszeitraums wieder ein Aktionstag durchgeführt, in dessen Rahmen für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, sowie für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises kostenlose Fahrrad-Checks und von Seiten des ADFC eine Fahrradcodierung angeboten wurde.

Die besten Teams und Teilnehmer werden im Rahmen einer Siegerehrung am 11. November 2024 geehrt und erhalten Preise für ihre Leistungen.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ) unter der Telefonnummer 06132-787-2176 und per E-Mail unter holland.hilmar-andreas@mainz-bingen.de zur Verfügung.


Kreis sucht Häuser und Wohnungen für Geflüchtete

Für die Unterbringung von Flüchtlingen sucht der Landkreis Mainz-Bingen nach Wohnraum. Dabei ist er auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis angewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich hierfür – unabhängig von reinen Wohngebieten oder Mischgebieten – auch explizit Gewerbegebiete, freie Büroflächen, freistehende Lagerräume oder Gebäudekomplexe zur Nutzung eignen könnten.

Wer solche Flächen zur Verfügung hat, kann sich an die E-Mail-Adresse integration@mainz-bingen.de des Landkreises wenden.


Bußgelder drohen: Absperrungen wegen Afrikanischer Schweinepest unbedingt beachten

Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Tage appelliert das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen nochmal inständig an die Bevölkerung: Bitte beachten Sie die Absperrungen im Kerngebiet zur Afrikanischen Schweinepest (ASP), besonders im Oppenheimer Wäldchen. Leider mussten wir feststellen, dass die Absperrzäune von unvernünftigen Zeitgenossen zur Seite geräumt und die Wege trotz Verbots benutzt wurden. Zudem würden Hunde frei herumlaufen und seien nicht angeleint.

Die Absperrungen sind durch unsere Allgemeinverfügungen rechtlich abgedeckt. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder fällig werden.

In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rhein-Selz wird der Bereich kontrolliert.

Aus gesellschaftlicher Sicht sind die möglichen Folgen aber noch weitaus schlimmer. Denn wenn das Virus zum Beispiel unbemerkt durch Hunde im Dickicht aufgenommen und aus der Kernzone herausgetragen wird, besteht die Gefahr, dass sich die Seuche über die bisher betroffenen Gebiete ausbreitet. Es reicht auch schon, wenn man zu Fuß über eine Fläche läuft, auf der zuvor ein infiziertes Wildschwein entlanglief. Das sehr widerstandsfähige Virusmaterial bleibt an den Schuhen haften und wird so nach draußen getragen, wo es lange überlebt und für neue Infektionen sorgen kann.

Das würde dann bedeuten, dass es neue Restriktionszonen geben müsste, in denen dann ebenfalls erhebliche Einschränkungen gelten würden. Die Afrikanische Schweinepest in den Griff zu bekommen gelingt nur, wenn sich alle an die tierseuchenrechtlichen Vorgaben halten. Gesperrt sind der Hundestrand im Oppenheimer Wäldchen und der Leinpfad. Auch die Bootsanleger im Oppenheimer

Hafen dürfen nicht genutzt werden. Die Zufahrt zum Strandbad, zum Rheinrestaurant und zum Campingplatz sind frei.

Hintergrund: Die ASP ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist hochansteckend und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres. Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es zum Beispiel auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung oder Schuhen haften bleibt und auf diese Weise sehr schnell und sehr weit verschleppt werden kann. Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar (zum Beispiel Salami oder Rohschinken). Die Gefahr einer Verschleppung des Virus in freie Regionen und Bestände ist aktuell sehr hoch und die Folgen betreffen uns gerade in vollem Umfang.

Aktuelle Infos zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auf der Sonderseite zum Thema auf der Internetseite des Landkreises unter www.Mainz-Bingen.de. Hier gibt es auch fortlaufend neue Informationen über die Anzahl der gefundenen Schweine. Mit Stand 22. Juli sind acht Kadaver gefunden worden, die mindestens in einer von zwei Proben positiv waren.

Am Donnerstag, 25. Juli, 19 Uhr, gibt es im Ratssaal der VG Rhein-Selz; Sankt-Ambrogio-Ring 33, eine Infoveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger.