Die Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim erhält für die Zeit vom 01.08.2025 bis 04.08.2025 eine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu den Vorschriften nach dem Landesimmissionsschutzgesetz.
Diese Genehmigung wird zur Durchführung der örtlichen Kerb erteilt.
Die Kerb ist eine der Verbandsgemeinde bekannte Veranstaltung, die der Pflege des historischen und kulturellen Brauchtums dient und auch sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist. Es ist anerkannt, dass in einem solchen Fall die Genehmigungsvoraussetzungen des § 4 Abs. 5 und des § 6 Abs. 5 LlmSchG vorliegen (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22.07.2013 — 5 K 894/12. NW — juris).
Die Ausnahmegenehmigung kann während den Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein Nahe bei Herrn Biener, Sachgebiet 3.1 Bürgerdienste, Schulen eingesehen werden.