über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschusses der Ortsgemeinde Waldalgesheim am Mittwoch, den 02.07.2025, 18:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Waldalgesheim
Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Herr Schmitt schlägt eine offene Wahl durch Akklamation per Handzeichen vor.
Es erfolgen keine Widersprüche aus dem Ausschuss.
Aus dem Ausschuss wird Herr Manfred Grings als Vorsitzender des Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschuss vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge erfolgen nicht.
Herr Grings wird einstimmig zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.
Er nimmt die Wahl an.
Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2022
a. Feststellung der Jahresergebnisse
b. Beratung und Beschlussempfehlung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und seiner Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und dessen Beigeordnete
Der Vorsitzende verweist auf die in der nichtöffentlichen Sitzung vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses und informiert, dass diese keine Beanstandungen ergeben habe.
Der Jahresabschluss schließt mit folgenden Werten ab:
Der Stand der Investitionsdarlehen beträgt 529.176,49 €.
Hinzu kommt noch ein zinsverbilligtes Darlehen der Investitions- und Strukturbank für die Schaffung bezahlbaren Wohnraum in Höhe von 390.684,00 €
Die gesamten Investitionskredite betragen demnach 919.860,49 €.
Die Bilanz weist eine Summe von 42.748.039,71 € und ein Eigenkapital von 26.900.800,22 € (62,93 %) aus.
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:
1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO)
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
3. Dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wird Entastung erteilt.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.07.2025 wurde die Beschlussvorlage nach § 114 GemO in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.
Verschiedenes
Hierzu liegen keine Punkte vor.