über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Bacharach am Donnerstag, 14.07.2022, 19.30 Uhr, in der Mittelrheinhalle in Bacharach.
Öffentlicher Teil
Mitteilungen
• Die Konzessionsabgabenberechnung Strom für das Kalenderjahr 2020 der Firma Westnetz wurde von Wirtschaftsprüfern geprüft. Dies ist ein normaler Vorgang. Im Ergebnis erhält die Stadt Bacharach einen Betrag in Höhe von 60.052,04 EUR an Konzessionsabgabe von der Firma Westnetz.
• Die Hauptbetriebsplanzulassung des Dachschiefertagebaus „Grube Rhein“ der Schieferwerk Westhof GmbH & Co. KG in Bacharach wurde um ein halbes Jahr verlängert.
• Der Bescheid über die Personalkostenzuschüsse zur Kindertagesstätte ist eingegangen. Die Stadt Bacharach erhält aus Kreis- und Landeszuwendung für Personalkosten für die Kita einen Betrag in Höhe von 190.144,65 EUR für das 1. Halbjahr 2021.
• Die Zuwendung im Rahmen der Ehrenamtsförderung des Landkreises Mainz-Bingen für den Antrag des Verschönerungsvereins Bacharach 1873 e.V. wurde genehmigt. Ein Betrag in Höhe 3.671, -- EUR für den Ankauf von Liegebänken zum Aufstellen auf den Rheinhöhen wurde bewilligt.
• Die Firma Amprion hat betreffend die Unterbauung von 220-kV- oder 380-kV- Höchstspannungsfreileitungen mitgeteilt, dass die Unterbauung von Wohngebäuden grundsätzlich ausgeschlossen ist; dies ist bei der Bearbeitung und Prüfung von Bauanträgen zu berücksichtigen.
• Der Bescheid über die endgültige Gewinnverteilung 2022 von Elektrizitäts-Zweckverband Vorderhunsrück mit Sitz in Emmelshausen ist eingegangen. Hier erhält Bacharach einen Betrag in Höhe von 1.929,59 EUR.
• Die Präsentation mit dem Status Waldschutz Verbandsgemeinde Rhein-Nahe der Firma Woodyfy ist als Fleyer auf dem SharePoint eingestellt. Der Verkauf von CO² Zertifikaten läuft gut an. Die erste Vergütung lt. Vertrag ist am 28.02.2023 fällig und beträgt für die Stadt Bacharach 10.515, -- EUR.
• Die Firma Telefónica informiert, die bestehende ortsfeste Funkanlage mit der STOB-Nr. 40 1100, Standortnummer Telefónica 455992816 zu modernisieren und um eine LTE und 5G-Sendeanlage zu erweitern. (Gemarkung: Bacharach, Flur Nr. 28, Flurstück 47, Gebäudeart NB-Funkturm). Es ist geplant, die Maßnahme im 1. Quartal 2023 umzusetzen.
Rainald Kauer, Beigeordneter mit Geschäftsbereich BUGA 2029, Tourismus, Kultur- und Stadtentwicklung informiert aus seinem Aufgabenbereich:
• Die Stadt Bacharach ist Akteurin und Akteur im Rahmen des Projekts „Landschaftsmosaike Oberes Mittelrheintal“ durch die Uni Geisenheim geworden. Als Modellstadt neben Lorch und Spay werden nunmehr Flächen identifiziert, die eine Aufwertung erfahren sollen und einer nachhaltigen Nutzung zugeführt werden. Das Projekt ist ein weiterer Schritt in Richtung BUGA 2029.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Es wird mitgeteilt, dass folgende Spenden für den Spielplatz Kindergarten Bacharach eingegangen sind:
- Alexandra Zimmer 50,00 EUR
- Brigitta Mrklas 50,00 EUR
- Jessica Kraft 40,00 EUR
- Alena Mai 50,00 EUR
- Heike Thiel 20,00 EUR
- Rainer Oldach 30,00 EUR
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich, da nur Spenden ab einer Höhe über 100,00 EUR vom Stadtrat angenommen werden müssen.
Spenden, die ab einer Höhe über 100,00 EUR eingegangen sind, müssen vom Stadtrat angenommen werden:
- Thomas Dietz, 55422 Bacharach, Am Schiffelborn 19
Geldspende für den Kindergarten Bacharach 250, -- EUR
Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig, die Annahme dieser Spende.
Beratung und Beschlussfassung über eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Mobilität bezüglich einer Umgestaltung der B9
Die Planungsvereinbarung wird von Stadtbürgermeister Rahn vorgestellt.
Der LBM Worms beabsichtigt aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes eine Erneuerung der Fahrbahn der B 9 im Bereich von Bacharach. Gleichzeitig verfolgt die Stadt seit geraumer Zeit eine Umgestaltung der Flächen zwischen Stadt und Rheinufer, um die Barrierewirkung der Bundesstraße zu reduzieren. Ein sichererer Übergang für Passanten über die B9 soll möglich sein. Stadt und Land kommen überein, dass das Projekt als Gemeinschaftsmaßnahme geplant werden soll. Der Planungsbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 1,7 km.
Im Vorfeld der Planung hat bereits ein Workshop zur Ideenfindung unter Leitung der Struktur- und Genehmigungsdirektion stattgefunden. In der nun zu beauftragenden Planung soll auf Wunsch der Stadt Bacharach die Variante des Thementischs 1 und eine neue, vom beauftragten Büro zu entwickelnder Variante untersucht werden.
Die Leistungsphasen 1 + 2 sollen an ein Büro, das einen städtebaulichen Hintergrund hat, vergeben werden.
Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig dieser Planungsvereinbarung mit dem LBM zuzustimmen.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der bestehenden Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A jetzt Tourismusbeitrag der Stadt Bacharach
Wie bereits in der SR Sitzung im März 2022 von der Verwaltung der VG Rhein-Nahe ausführlich erläutert wurde, muss die bestehende Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 geändert werden. Die Neufassung wurde im Ausschuss für BUGA, Tourismus, Kultur und Stadtentwicklung sowie im Hauptausschuss beraten, das Ergebnis liegt den Ratsmitgliedern vor.
Die Frage, ob die Beiträge rückwirkend zum 01.01.2021 erhöht werden konnte verneint werden, es gibt keine rückwirkende Erhöhung der Beiträge.
Fragen werden beantwortet, Änderungswünsche zur vorliegenden Neufassung werden in der heutigen SR Sitzung noch vorgebracht:
- Zusätzlich soll unter § 10 Inkrafttreten der Passus eingefügt werden - die Neuregelung der Beitragssätze erfolgt ab dem 01.01.2023 – (die genaue Formulierung wird von der Verwaltung nochmals juristisch überprüft)
Sodann beschließt der Rat der Stadt Bacharach einstimmig die „Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bacharach“ in der vorgelegten Fassung unter der Bedingung der Ergänzung der Änderungsvorschläge.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Zugleich tritt die „Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A der Stadt Bacharach“ vom 12.07.1996 außer Kraft.
Im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2023 empfiehlt der Tourismusausschuss die Umsetzung des § 3 (7) „Beitragsmaßstab Privatzimmervermietung“ entsprechend anzupassen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der bestehenden Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Bacharach
Auch diese Satzung hat den Tourismusausschuss und den Hauptausschuss durchlaufen. Der Vorsitzende stellt noch einmal grob die wichtigsten Eckpunkte vor.
Sodann beschließt der Rat der Stadt Bacharach einstimmig die „Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Bacharach“ in der vorgelegten Fassung.
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Zugleich tritt die Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Bacharach vom 12.11.2012 außer Kraft.
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines R(h)ein-Blickes durch den Zweckverband Mittelrhein
Der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal möchte einen Rheinblick mit einer Stele errichten. Komplett vorgestellt und ausführlich beraten wurde das Thema bereits in der SR Sitzung am 09.06.2022.
Die Kosten für die Anschaffung übernimmt der Zweckverband, für die Stadt Bacharach entstehen keine Kosten. Erst nach der Fertigstellung, wenn die Stele in das Eigentum der Stadt Bacharach übergeht, werden die Kosten für die Unterhaltung durch die Stadt Bacharach übernommen.
Der Zweckverband möchte hierüber einen Beschluss durch den Rat der Stadt Bacharach.
Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Errichtung eines R(h)ein-Blickes durch den Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal im Bereich der nördlichen Rheinanlagen positiv zu begleiten. Die Stadt Bacharach erklärt sich bereit, den R(h)ein-Blick nach Errichtung in den Besitz und die Unterhaltung zu nehmen.
Verschiedenes
• Der Landkreis Mainz-Bingen erstellt ein integriertes Verkehrskonzept. Die Unterlagen liegen den Ratsmitgliedern vor. Bis zum 29.07.2022 besteht die Möglichkeit Anmerkungen zum Verkehrskonzept abzugeben.
• In Steeg sind keine Sirenen vorhanden. Die Verbandsgemeinde wurde angeschrieben und gebeten Abhilfe zu schaffen.
In der SR Sitzung wird angeregt zu prüfen, ob es möglich ist Sirenen nicht mehr an das öffentliche Stromnetz anzuschließen, um auch bei Stromausfall die Bevölkerung noch warnen zu können. Der Vorsitzende gibt die Anregung zur Prüfung an die Bauabteilung der VG weiter.
II. Öffentlicher Teil:
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde einem Bauantrag das Einvernehmen erteilt.