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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 32/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Münster-Sarmsheim - Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vom 18.11.2022 wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verantwortlichen für die nachfolgend aufgeführten Grabstätten nicht mehr erreichbar und feststellbar sind:

Friedhof Münster-Neu: Grabfeld C, Nr. 59, Möller, Elisabeth und Hans

Friedhof Münster-Alt: Grabfeld M, Nr. 37, Schneid, Maria

Grabfeld M, Nr. 49/50 Reinert, Helene und Valentin

Die Angehörigen werden hiermit öffentlich aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu melden. Die Frist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt. Die Möglichkeit zur Regelung der Verantwortlichkeit ist damit in der Zeit vom 10.08.2023 bis 21.09.2023 auf Antrag möglich, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim einzureichen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.

Münster-Sarmsheim, 09.08.2023
Jürgen Dietz
Ortsbürgermeister