Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 32/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

55469 Simmern, 31.07.2023

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Schloßplatz 10

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06761-9402-69 Telefax: 0671-92896549

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Viertälergebiet-Diebachtal

E-Mail: Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 61129-HA5.1.

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Viertälergebiet-Diebachtal

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin

über die Ergebnisse der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Viertälergebiet-Diebachtal, Landkreis Mainz-Bingen liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Mittwoch, 30. August 2023 in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr

in der Fürstenberghalle, Rheingoldstraße 107, 55413 Oberdiebach

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) wird festgesetzt auf

Mittwoch, 30. August 2023, um 14:00 Uhr

in der Fürstenberghalle, Rheingoldstraße 107, 55413 Oberdiebach,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem vor dem Termin ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Viertälergebiet-Diebachtal zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter https://www.landentwicklung.rlp.de/ Landentwicklung/Verfahren/Alle/V61129 am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit oder können bei beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Schloßplatz 10, 55469 Simmern angefordert werden.

Im Auftrag
Joshua Zimmermann
(Gruppenleiter)