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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 32/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Amtsgericht Bingen am Rhein

Beglaubigte Abschrift

Amtsgericht Bingen am Rhein

Vollstreckungsgericht

Az.: 41 K 16/23

Bingen am Rhein, 15.07.2024

Terminbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Münster-Sarmsheim

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Laut Gutachten handelt es sich um ein Grundstück, tlw. mit einem Keller bebaut, tlw genutzt als Brachland.

Verkehrswert:  —  20.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Laut Gutachten handelt es sich um ein unbebautes als Garten genutztes Grundstück.

Verkehrswert:  —  3.000,00 €

Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter https://zvrIp.de/amtsgerichte/bingen.92403 zu finden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Stehr
Rechtspfleger

Beglaubigt:

(Schwoien), Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Beglaubigt:

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt — ohne Unterschrift gültig