Beglaubigte Abschrift
Amtsgericht Bingen am Rhein
Vollstreckungsgericht
| Az.: 41 K 16/23 | Bingen am Rhein, 15.07.2024 |
Terminbestimmung:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Mittwoch, 09.10.2024 | 09:00 Uhr | 103, Sitzungssaal | Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Münster-Sarmsheim
| lfd. Nr. | Gemarkung | Flur, Flur- stück | Wirtschaftsart u. Lage | m2 | Blatt |
| 1 | Münster-Sarmsheim | Flur 24, Flurstück 86 | Landwirtschaftsfläche an der hintersten Lay | 356 | 4886 BV 7 |
| 2 | Münster-Sarmsheim | Flur 6, Flurstück 63 | Erholungsfläche ln der Aue | 155 | 4886 BV 9 |
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Laut Gutachten handelt es sich um ein Grundstück, tlw. mit einem Keller bebaut, tlw genutzt als Brachland.
Verkehrswert: — 20.000,00 €
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Laut Gutachten handelt es sich um ein unbebautes als Garten genutztes Grundstück.
Verkehrswert: — 3.000,00 €
Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter https://zvrIp.de/amtsgerichte/bingen.92403 zu finden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Beglaubigt:
(Schwoien), Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Beglaubigt:
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt — ohne Unterschrift gültig