Übersicht Plangebiet, unmaßstäblich (Quelle: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/)
Aufstellung des Bebauungsplans „Ober dem Banzweg“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Ortsteil Genheim, gemäß § 13 b BauGB i. V. m. der Heilungsvorschrift des § 215 a BauGB zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets;
Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 und aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals am 21.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ober dem Banzweg“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse wurden im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 27.11.2019 bzw. 06.10.2022 veröffentlicht.
In der Sitzung des Gemeinderates Waldalgesheim am 19.03.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren nach §13b BauGB durch Anwendung der Vorschrift des 215a BauGB i. V. m. § 13a BauGB zu heilen und weiterzuführen.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim in seiner Sitzung am 21.05.2024 über die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.
In gleicher Sitzung wurden wiederum Änderungen in der Planung beschlossen. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim beschloss deshalb die Durchführung einer weiteren, erneuten Auslegung nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2BauGBwird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Ober dem Banzweg“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Ortsteil Genheim
in der Zeit vom 15.08.2024 bis einschließlich zum 16.09.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
In diesem Auslegungszeitraum können die Entwürfe der Planunterlagen (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Biotop- und Nutzungstypenplan und GALK-Straßenbaumliste und die Abwägungsübersicht aus der letzten durchgeführten Offenlage) von jedermann eingesehen werden. Ferner können während des vorgenannten Auslegungszeitraums Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift an den oben genannten Anschriften vorgebracht werden.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraums zudem im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (www.vgrn.de) unter Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Ober dem Banzweg Waldalgesheim zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3, Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ober dem Banzweg“ ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Lageübersicht
und umfasst nunmehr nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Genheim:
Flur 6, Flurstücke 12, 13/1, 13/2, 15/1, 16/1, 16/3, 17, 18, 19, 20, 21/1, 80 (tlw.), 82 (tlw.), 83 sowie Flur 12, Flurstücke 35/5 (tlw.), 35/6 (tlw.), 107/4 (tlw.), 109/5 (tlw.), 122/8 (tlw.) und 122/11 (tlw.).
Des Weiteren werden in externen Teilgeltungsbereichen folgende Flurstücke für die lan-despflegerische Kompensation überplant:
Gemarkung Waldalgesheim: Flur 5, Flurstück 86 (teilweise)
Gemarkung Genheim: Flur 5, Flurstück 86/4, 89/3 (teilweise), 90/3, 91/3, 92/3, 93/3, 94/3 und 95/5.
Weiterhin liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:
Themenbereich
Art der Umweltinformation
Umweltaussagen übergeordneter Planungen
Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten
Tiere
Angaben zur Vielfalt möglicherweise vorkommender Tierarten, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Aussagen zu den potenziell betroffenen Tierarten; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe
Pflanzen
Angaben zur Pflanzenvielfalt sowie der beobachteten und der zu erwartenden Pflanzenvorkommen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe
Fläche/Boden
Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Vorbelastung, Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Bodenfunktionen; Angaben zu den beanspruchten Flurstücken, Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe
Wasser
Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Vorbelastungen, Wasserschutzgebiete, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Außengebiets-, Dränage-, Niederschlags- und Abwasser sowie der Gefahr von Sturzflutereignissen; Aussagen zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe
Luft und Klima
Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen, die zu erwartenden Wärmeemissionen, den Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe
Landschaftsbild / Erholungseignung
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung sowie Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation der Eingriffe
Wechselwirkungen
Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Biologische Vielfalt
Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe
Kumulierung von Auswirkungen
Angaben zu Wirkungsverstärkung im Zusammenhang mit benachbarten Vorhaben
Schutzgebiete
Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten nach dem Naturschutz- und Wasserrecht
Mensch, Gesundheit
Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen und Immissionen und diesbezgl. durchgeführten Untersuchungen (Fachgutachten) sowie zu mögl. Gefährdungen der Gesundheit und des Wohlbefindens sowie Einschätzung der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen)
Kultur- und Sachgüter
Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern
Emissionen, Abfälle, Abwässer, Risiken für Gesundheits-, Umwelt und das kulturelle Erbe
Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Emissionen, Abfällen, Abwässern, Aussagen zu Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen)
Nutzung erneuerbarer Energien
Angaben, wie die Nutzung erneuerbaren Energien im Plangebiet ermöglicht werden soll
Techniken und Stoffe
Angaben zu den eingesetzten Techniken und Stoffen, soweit bekannt
In ihrer Stellungnahme vom 06.03.2023 äußerte sich die Untere Naturschutzbehörde kritisch zum seinerzeit beabsichtigten Verzicht auf einen landespflegerischen Ausgleich der Eingriffe und gegen eine unvollständige Übernahme von landespflegerischen Vermeidungsmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen.
In den jetzt vorliegenden Unterlagen ist ein kompletter Umweltbericht mit landespflegerischen Ausgleichsflächen enthalten. Die genannten Vermeidungsmaßnahmen wurden vollständig in die textlichen Festsetzungen übernommen.