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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 33/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Bacharach am Donnerstag, 13.07.2023 um 19.30 Uhr, im Ratssaal in Bacharach.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

• Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat auf die Resolution zur finanziellen Situation der Stadt Bacharach mit Schreiben vom 04.06.2023 geantwortet. Das Antwortschreiben ist allgemein gehalten und weist auf die finanzielle Situation aller Kommunalhaushalte hin.

• Empfang der Ministerpräsidentin für Bürgerinnen und Bürger 2023

Zu diesem Empfang werden wie in jedem Jahr Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, in die Staatskanzlei nach Mainz eingeladen.

Helferinnen und Helfer sollen genannt werden, die sich für die Betroffenen des Ukraine-Kriegs, sowohl vor Ort als auch in der Flüchtlingsbetreuung hier, sowie für die Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien engagieren. Es sollen aber auch Persönlichkeiten berücksichtigt werden, die aufgrund anderer ehrenamtlicher Aktivitäten eine Anerkennung verdient haben.

Vorschläge leitet Stadtbürgermeister Rahn bis 01.08.2023 an den Kreis weiter. Der Empfang soll Anfang Oktober 2023 stattfinden.

Das Planungsbeschleunigungsgesetz für Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrssektor wurde in den Bundestag eingebracht. Die Abladeoptimierung Mittelrhein ist kein Teil davon. Das bedeutet, dass vor Mitte des Jahrzehnts nicht mit dieser Maßnahme zu rechnen ist.

• Gemeinsam mit den Kommunen Lorch, Niederheimbach und Kaub soll die Veranstaltungsreihe BaKaLoNi wiederaufgenommen werden. Hierfür wurden in einer Besprechung vier Terminvorschläge für das Jahr 2024 festgelegt. Im April 2024 sollen vier geführte Weinwanderungen stattfinden, in jeder teilnehmenden Kommune eine. Die Veranstaltungsreihe soll dazu dienen, die Bevölkerungen der Gemeinden auch rheinübergreifend wieder näher zusammenzubringen.

• Die Personalbedarfsermittlung im Bauhof der Stadt Bacharach ist abgeschlossen. Das Ergebnis des ermittelten Personalbedarfs ist ein Verhältnis von derzeit 3,25 Ist-Stellen (gem. Stellenplan) zu ca. 8,15 Soll-Stellen. Insgesamt wurde festgestellt, dass eine Unterdeckung von 4,90 VZÄ (Vollzeitäquivalenzen) gegeben ist.

• Für die Kita in Bacharach wurde von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen für das Jahr 2023 ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 208.000€ gewährt.

• Das LBM Worms hat über die geplanten Maßnahmen der DB und des LBM für das Jahr 2024 informiert. Alle Angaben sind ohne Gewähr, die angegebenen Jahreszahlen dienen lediglich zur Orientierung.

Maßnahmen der DB u.a.

- Sanierung Riedbahn, zweite Jahreshälfte 2024

- Hangsicherung nördlich Bacharach unter halbseitiger Sperrung vom Okt. 2023 bis April 2024

- Beseitigung vom Felssturz nördlich Bacharach unter halbseitiger Sperrung von Okt. 2024 bis Ostern 2025

- Hangsicherung K21 ab Ostern 2025

Maßnahmen des LBM Bad Kreuznach u.a.

- Straßenerneuerung zwischen Henschhausen und Oberwesel geplant für 2024 unter Vollsperrung

Maßnahmen des LBM Worms u.a.

- Fahrbahnerneuerung nördlich Bacharach von April 2024 bis Okt. 2024

- Fahrbahnerneuerung südlich Bacharach (Sekthaus Geiling nach BUGA)

- Hinzu kommen noch etliche Maßnahmen an der B9 im Rahmen der BUGA

Maßnahmen des Landkreises u.a.

- Ausbau Pflaster freie Strecke K21 unter Vollsperrung

- Ausbau des Pflasters innerhalb von Bacharach unter Vollsperrung

Diese beiden Maßnahmen müssen zügig nacheinander ausgeführt werden, da das ausgebaute Pflaster von außerhalb innerhalb von Bacharach wieder eingebaut werden muss.

Zurzeit ist noch kein Baufenster für die beiden Maßnahmen planbar.

• Das Bachbett vom Münzbach wurde gereinigt.

• Die neuen Sirenen sind in Bacharach und Steeg aufgebaut worden, wurden getestet und funktionieren. Da beim Herunterfahren der Sirene ein Störgeräusch wahrgenommen wurde, soll eine Nachkontrolle erfolgen. Die Sprachnachricht ist getestet worden und kam nicht gut an, da sie schwer verständlich sei.

• Die Arbeiten am Liebesturm haben begonnen. Das Gerüst steht, der Zeitplan ist eingehalten.

• In der Veranstaltung Chance Leerstand am 13.10.2023 von 09:00-17:00 Uhr in Kaub findet der Dialog 01 zur BUGA 2029 „Hochschulprojekte über die Ortsentwicklung im Oberen Mittelrhein“ statt.

• Die „Sommernacht am Rhein“ ist vom 25.bis 27.August 2023 in den Rheinanlagen.

• Die Stiftung „Kultur im Landkreis“ vergibt Ehrenbrief der Landrätin. Der Preis richtet sich an Menschen die sich in der „zweiten Reihe“ für die Kulturlandschaft im Landkreis Mainz-Bingen engagieren. Ausgezeichnet werden Bürgerinnen und Bürger, die nicht als Vorsitzende/r eines Vereins oder Verbandes kulturell arbeiten, sondern dies im Verborgenen und eher im Hintergrund tun, deren Mitarbeit aber unverzichtbar und wichtig ist. Dotiert ist der Preis mit jeweils 250 EUR. Pro Jahr werden höchstens 10 Ehrungen vergeben.

• Zeitungsanzeige AZ vom 11.07.2023 „Der schönste Trümmerhaufen im Land“

Das Land und der Bund beteiligen sich mit 313.472,- EUR Fördermittel an der Sanierung der Burg Stahlberg.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

Es wird mitgeteilt, dass folgende Spenden eingegangen sind:

Spenden ab einer Höhe über 100,00 EUR müssen vom Stadtrat angenommen werden:

- Ute Platzek, Brahmstraße 2, 47277 Duisburg

Initiative Zukunftsfähiges Steeg  —  300, 00 EUR

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.

- Edith Poschmann, In der Rheinaue 16, 47277 Duisburg

Initiative Zukunftsfähiges Steeg  —  300, 00 EUR

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.

- Jörg und Helga Krause, In der Rheinaue 18, 47277 Duisburg

Initiative Zukunftsfähiges Steeg  —  300, 00 EUR

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.

- Stefanie Roos, Rheingoldstraße 163a, 55413 Oberdiebach

Wanderwegflyer für Initiative Zukunftsfähiges Steeg 50, 00 EUR

- Hildegard Protze, Koblenzer Str. 8, 55422 Bacharach

Wanderwegflyer für Initiative Zukunftsfähiges Steeg 50, 00 EUR

Auftragsvergaben

Brücke im Malerwinkel

Für die Baumaßnahme „Brücke im Malerwinkel“ war der Submissionstermin am 12.07.2023. Die Submission ist noch nicht abgeschlossen, da die Angebote in der kurzen Zeit nicht geprüft werden können.

Hier kann nur ein Vorratsbeschluss gefasst werden, da Haushaltsmittel eingeplant sind und diese nicht überschritten werden.

Der Rat der Stadt Bacharach fasst den Vorratsbeschluss, den Auftrag für die Sanierung der Brücke im Malerwinkel an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der für die Baumaßnahme vorhandenen Haushaltsmittel zu vergeben.

Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

In der Seye in Henschhausen

Hier gibt es Probleme mit dem Oberflächenwasser, das aus dem Stadtteil Henschhausen in die Sey abgeleitet wird. Durch die mittlerweile großen Wassermengen, die über einen Weg abgeleitet werden, ist dieser kaum noch befahrbar und müsste dringend instandgesetzt werden. Das Wasser müsste gefasst werden.

Bislang liegt nur ein Angebot für die Problembeseitigung vor. Die Angebotssumme übersteigt die freihändige Vergabe.

Die Kostenfrage ist nicht geklärt, da diese jeweils zur Hälfte von der VG (Oberflächenwasser) und von der Stadt Bacharach (Instandsetzung des Weges) getragen werden müssten. Die Angebotssumme beläuft sich auf knapp 20.000 € netto, davon die Hälfte, das wären 10.000 € netto für Bacharach.

Für Infrastrukturmaßnahmen sind insgesamt 40.000 € im Haushalt von Bacharach eingestellt.

Es besteht noch Klärungsbedarf, mit der VG Rhein-Nahe, sowie mit der Jagdgenossenschaft, die diesen Weg ebenfalls nutzt.

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig das Thema zu vertagen.

Sachstand BUGA 2029

Am 11.07.2023 fand das Kolloquium „Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und freiraumplanerischem Ideenteil“ statt. Es haben sich 14 Landschaftsplanerische Büros beworben, um die Bacharacher Rheinanlagen mitzugestalten.

Das Protokoll steht den Ratsmitgliedern zur Verfügung.

Die Abgabefrist für die Entwürfe wurde auf den 02.10.2023 verlängert.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Entschuldungsprogramm PEK-RP des Landes Rheinland-Pfalz

Die Stadt Bacharach nimmt seit dem Jahr 2013 (und rückwirkend ab dem Jahr 2012) an dem Entschuldungsprogramm „Kommunaler Entschuldungsfonds“ (kurz: KEF-RP) des Landes Rheinland-Pfalz teil.

Absicht des Programmes war, durch geeignete Maßnahmen der Gemeinden/Städte, sowie einem jährlichen Entschuldungsbetrag seitens des Landes in Höhe von ca. 89.000 Euro die Höhe der Liquiditätskredite zu reduzieren.

Das Programm läuft zum 31.12.2026 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte die Stadt noch Zahlungen seitens des Landes in Höhe von ca. 267.000 Euro erwarten.

Im Zuge der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs hat sich das Land dazu bewogen, ab dem Jahr 2024 ein neues Entschuldungsprogramm auf den Weg zu bringen.

Ziel des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (kurz: PEK-RP) ist, die Höhe der Liquiditätskredite innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren auf 0 Euro zu reduzieren.

Die Entschuldung erfolgt über eine Schuldübernahme durch das Land (bei externen Liquiditätskrediten z. B. gegenüber Banken) bzw. durch Begleichung der Liquiditätskredite bei der Einheitskasse.

Nach der vorliegenden Probeberechnung des Landes kann - vorbehaltlich noch abschließender Berechnungen seitens des Landes - mit einer Entschuldungshilfe seitens des Landes in Höhe von ca. 2,7 bis 2,85 Mio. Euro gerechnet werden.

Die Teilnahme am PEK-RP ist freiwillig, setzt jedoch einen Beschluss des Stadtrates voraus.

Im Falle der Teilnahme muss die Antragsstellung bis 30.09.2023 erfolgen (gesetzliche Ausschlussfrist).

Mit der Teilnahme am PEK-RP

- erfolgt parallel ein Ausscheiden aus dem KEF-RP

- erfolgt eine Vereinbarung mit dem Land, wonach der nach der Teilentschuldung des Landes verbleibende Kassenkredit durch die Kommune über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückgeführt werden muss,

- ist seitens der Kommune ein Liquiditätsplan zu erstellen.

Nach Eingang und Bearbeitung der Anträge versendet die ISB ein Vertragsangebot und den letztendlichen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP. Zum Abschluss des Vertrages ist die Zustimmung der Gemeinde/Stadt erforderlich.

Ergänzende Anmerkung:

Die Gemeinden/Städte sind, unabhängig von der Teilnahme, verpflichtet,

- ihre Haushalte auszugleichen (§ 93 GemO); über die Folgen eines fehlenden Haushaltsausgleichs wurde bereits informiert

- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in die Haushaltssatzung aufzunehmen und diesen genehmigen zu lassen

- ihre Liquiditätskredite zurückzuführen,

- neue Liquiditätskredite innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren zurückzuführen (Tilgungsplan ist zu erstellen und dem Haushalt beizufügen).

Die Rückführung der Liquiditätskredite bedeutet, dass die Gemeinde über den Haushaltsausgleich hinaus, zusätzlich noch die jährliche Tilgung zu erbringen hat.

Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass die Hebesätze ab dem Jahr 2024 erneut angepasst werden müssen.

Der Stadtrat Bacharach beschließt, am Entschuldungsprogramm „PEK-RP“ teilzunehmen. Stadtbürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die notwendigen Erfordernisse für die Antragstellung vorzubereiten und den Antrag über die PEK-Teilnahme einzureichen. Nach Vorlage des Teilnahmevertrages entscheidet der Stadtrat Bacharach abschließend. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

II. Öffentlicher Teil:

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde eine Miet- und Grundstücksangelegenheit vertagt und einem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.