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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 33/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Bacharach am Donnerstag, 29.06.2023 um 19.30 Uhr, im Ratssaal in Bacharach.

Öffentlicher Teil

Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Haushaltssatzung und den geänderten Haushaltsplan

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 wurden erneut überarbeitet.

Das Schreiben vom 21.06.2023 von der Kommunalaufsicht liegt vor. Mit Fristsetzung zum 30.06.2023 wurde der Stadt Bacharach noch einmal die Gelegenheit gegeben, dem Haushaltsausgleichsgebot durch ggfls. weitere Einsparungen beziehungsweise eine konsequente Ausschöpfung aller Einnahmequellen Rechnung zu tragen.

Nach Berechnungen der Kommunalaufsicht hätte der Haushaltsausgleich mit einer Anhebung der Grundsteuer B auf 919 v. H. erreicht werden können.

Der Vorsitzende teilt mit, dass dieser Forderung nicht nachgekommen werden kann.

Der Vorsitzende hat das Thema ausführlich mit verschiedenen Personen besprochen u.a. mit der Oberen Kommunalaufsicht der ADD in Trier, mit der SPD-Landtagsfraktion und mit der Landesregierung. Auch diesen Gremien ist das Thema bekannt, niemand will so hohe Hebesätze.

Nach der heutigen Abstimmung soll der Haushalt nicht nur der Unteren Kommunalaufsicht vorgelegt werden, sondern auch zur Kenntnisnahme an die ADD und an die Landesregierung gesandt werden.

Der Vorsitzende informiert über die Änderungen in der 2. Anpassung, die noch zum Haushalt 2023 vorgenommen werden konnten. U.a. können Verbesserungen durch Mehreinnahmen in den Dienstleistungen im Forst erzielt werden, die Brandschutztechnische Sanierung der Kita in Bacharach wird günstiger als vorgesehen. Außerdem konnten einige weitere Punkte gefunden werden, die günstiger als geplant durchgeführt werden können.

Dadurch kommt es zu einer Verbesserung in Höhe von insgesamt ca. 45.000, -- EUR.

Dies reicht leider immer noch nicht, um den Haushalt auszugleichen.

In diesem Jahr ist auch eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für die Stadt Bacharach erforderlich.

Der Vorsitzende schlägt vor,

den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 600 v.H. und

den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 450 v.H. anzuheben.

Wenn die Hebesätze nicht angehoben werden, rutscht die Stadt Bacharach in die Interimswirtschaft (vorläufige Haushaltsführung). Als Interimswirtschaft bezeichnet man die Haushaltsführung, zu der eine öffentliche Verwaltung ermächtigt ist, Ausgaben zu tätigen, die aus rechtlichen, vertraglichen oder anderen Gründen unabweisbar sind und nicht aufgeschoben werden können.

Stadtbürgermeister Rahn übergibt das Wort an Herrn Claßmann, Fachbereichsleiter Finanzen in der VG Rhein-Nahe, der über die Auswirkungen der Erhöhungen Proberechnungen durchgeführt hat.

Herr Claßmann teilt mit, dass die Anpassung der Hebesätze aktuell mit eingerechnet sind und erläutert die Ergebnisse im Einzelnen.

Es erfolgen viele Wortmeldungen, Fragen werden beantwortet.

Ratsmitglied Norbert Wagner stellt den weiterführenden Antrag, den Hebesatz für die Grundsteuer B anstatt auf 600 v.H. auf 580 v.H. anzuheben.

Ratsmitglied Dieter Stiehl betont vor der Abstimmung ausdrücklich, dass es keinen Fraktionszwang gibt, und dass jedes Ratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden kann.

Sodann stellt Stadtbürgermeister Rahn die Erhöhung der Hebesätze zur Abstimmung:

Grundsteuer B von derzeit 465 auf 580 v.H.

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltung die Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 465 auf 580 v.H.

Gewerbesteuer von derzeit 380 auf 450 v.H.

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen die Erhöhung der Gewerbesteuer von derzeit 380 auf 450 v.H.

Sodann beschließt der Rat der Stadt Bacharach die vorliegende überarbeitete Haushaltssatzung und den überarbeiteten Haushaltsplan für das HH-Jahr 2023.

Dieser Beschluss erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.