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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 33/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen am Dienstag, 25. Juli 2023, um 19:00 Uhr in der Bürgerstube der Rhein-Nahe-Halle

Mitteilungen

Haushalt 2023

Der HH der OG Weiler wurde am 28.03.2023 beschlossen. Mit Verfügung, eingegangen am 12.05., wurde der HH mit Auflagen und Hinweisen genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt vom 07.06.2023, nach der öffentlichen Bekanntmachung ist der HH rechtskräftig geworden.

Holzeinschlag

Einige Selbstwerber im Gemeindewald waren mit der Arbeits- und Vorgehensweise des Einschlages und dessen Abwicklung nicht einverstanden. Nach erfolglosem Meinungsaustausch hat die VG das Handling und die Abrechnung des Holzeinschlages geregelt. Mit Schreiben vom 13. Juni 2023 hat die VG die Nachlieferung von Holz oder eine Rückerstattung einer vermeintlich geringeren Holzmenge – unter Hinweis auf die „Holzvermessungsanweisung des Landes“ zurückgewiesen.

Mobile Lüftungsgeräte

Die OG Weiler hat dankenswerterweise von der VG Rhein-Nahe drei mobile Lüftungsgeräte erhalten. Nachdem in den Schulen feste Lüftungsanlagen eingebaut wurden, werden diese Geräte im Weilerer Rathausgebäude eingesetzt.

BAFA-Förderung

Am 28.07.2023 endet die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise für eine BAFA-Förderung für stationäre Lufttechnische Anlagen in der Kita. Nachdem die OG Weiler eine Förderzusage in Höhe von 413 TSD € erhalten hat sollten jetzt, nach Vorlage der Unterlagen und Nachweise, die Geldmittel bald zur Verfügung stehen.

Personalbedarf in der neuen Kita

Mit dem Elternausschuss der Kita wurde eine Werbung (Fachhochschulinfos, Homepages, Video-Clip und Werbeflyer) für pädagogische Fachkräfte in der Kita in Weiler gestartet. Am 13. Juli 2023 war interessiertes pädagogisches Personal zu einem Schnupperrundgang in die neue Kita nach Weiler eingeladen.

Ein ausreichender Personalbestand ist zur Erteilung der Betriebserlaubnis, die im September 2023 beantragtwird, nachdem die Bau- Sicherheits-, Brandschutz- und Veterinärtechnischen Überprüfungen stattgefunden haben, unerlässlich.

Die Abgänge beim Kita-Personal konnten nahezu aufgefangen werden.

Zur Baustelle Kita

gibt Geschäftsbereichsleiter Immobilien, Werner Bappert einen kurzen Bericht zum Bauzustand. Türen sind eingebaut, für das Geländer am Treppenabgang vom barrierefreien Erdgeschoss ins Untergeschoß ist die Statik genehmigt, die Montage kann jetzt erfolgen. Der parallel dazu installierte Aufzug ins Untergeschoß ist funktionsfähig. Die ersten TÜV-Abnahmen für Aufzug und Elektrik erfolgen unverzüglich. Der Boden ist verlegt, die Küche wird in dieser Woche fertig installiert. Ab dem 27.07. hat der gesamte Kindergarten Strom vom Netz, weil die Solaranlage noch nicht angeschlossen ist.

Im Gewerbegebiet Duhlwiesen

sind die Erschließungsarbeiten für die neuen Baugrundstücke in Gange. Die Beseitigung der Eidechsenfangzäume wurden beider unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Die Bagger für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse konnten leider nicht über den kleinen grünen Plastikzaun transportiert werden.

Das nächste Grundstück wird im August 2023 beurkundet, für das letzte sind noch Gespräche in Gang. Kaufpreiszahlungen sind schon auf den Konten der OG verbucht, die Restzahlungen sollen September erfolgen. Zwei Grundstücke sind bereits auf neue Eigentümer umgeschrieben.

Zur Baustelle Friedhofsvorplatz gibt Rainer Kropp, Geschäftsbereichsleiter Friedhof, einen kurzen Bericht. Im Haupteingangsbereich sind die Arbeiten abgeschlossen. Kleinere Arbeiten sind noch auszuführen, im hinteren Bereich werden z. Teil neue Parkplätze schon genutzt. Die neuen Stützen für das Vordach müssen noch eingebaut werden.

Die aktuelle Einwohnerstatistik für Weiler hat einige Wegzüge zu verzeichnen, die Gesamtzahl ist auf 2795 Einwohner zurückgegangen.

Einwohnerfragestunde

• Zur Neuasphaltierung der K52 wird gefragt, wann die noch fehlende Beschilderung installiert wird. Insbesondere in der Kurve hinter der Tierklinik würden Schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung fehlen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die OG Weiler über den Maßnahmenumfang nicht informiert war; daderLBM im Auftrag des Landkreises Mainz-Bingen das klassifizierte Straßennetz betreut und unterhält. Fragen und Beschwerden sollen an den Kreis, Geschäftsbereich 2, Abteilung Kreisstraßen, gerichtet werden.

Die OG Weiler kann nur auf schlechte Straßenverhältnisse hinweisen und das nur bis zur Gemarkungsgrenze.

• Jede Kommune soll ab 2.500 Einwohner nach dem neuenHeizungsgesetz einen Wärmeplan vorlegen. In diesem Zusammenhang hat sich der Einwohner gewundert, dass die Umweltministerin die wenigen verbliebenen Randzonen für Windkraftanlagen ausgeschlossen hat. Die Kommission der UNESO für das Welterbe hätte nur verlangt, man solle einstweilen die Bebauung mit Windrädern aussetzen, bis für Rheinland-Pfalz ein allgemeiner Plan für die Windkraft vorliegt.

Der Einwohner fragt nach dem aktuellen Stand. VG-Bürgermeister Seemann informiert über den augenblicklichen Sachstand und teilt mit, dass die Planung vorgeplant wird. Eine Wärmeplanung wird mit öffentlichen Mitteln hochgradig bezuschusst, sodass die Wärmeplanung für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz vorangetrieben wird. Die VG Rhein-Nahe beantragt noch vor dem 31.12.2023 diese Fördermittel, da bei Beantragung bis Ende des Jahres mit einer 90 bis 100prozentigen Förderung gerechnet werden kann.

• Die Frage nach dem Betriebsvertrag zwischen der OG Weiler und der Kita GmbH bezüglich des Kita-Betriebs wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass es noch keine endverhandelten Vereinbarungen gibt.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung für das Friedhofskapellen-Vordach

Die Metallbauarbeiten für das Friedhofskapellen-Vordach wurden von der VG beschränkt ausgeschrieben. Die Vergabe war im Zuge einer Eilentscheidung notwendig, sonst hätte die gesamte Baumaßnahme gestoppt werden müssen. Die Nutzung der Leichenhalle und der Kühlräume wäre dann nicht möglich gewesen.

Auf Empfehlung der VG Rhein-Nahe wurden die Arbeiten an den günstigsten Bieter im Wege einer Eilentscheidung vergeben. Die Angebotssumme lautet über 13.965, -- EUR brutto für die Stützen unter dem Vordach.

Eilentscheidungen sind dem GR zur Kenntnis zu geben, eine Aussprache oder Kommentierung findet nicht statt.

Vergabe von Bauleistungen

Vergabe der Arbeiten für die Zaunanlage der Kita – Los 50

Nach erfolgter Ausschreibung, die auch im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, liegen 5 Angebote vor. Die Prüfung der Angebote ist erfolgt. Nach rechnerischer, formaler, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird empfohlen das günstigste Angebot anzunehmen. Es beläuft sich auf 36.310,89 EUR brutto.

Sodann beschließt der Rat der Ortsgemeinde Weiler einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen dem Vergabevorschlag zu folgen und das Angebot zum Bruttopreis in Höhe von 36.310,89 EURanzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma Draht-Buhr, Bochum.

Vergabe der Arbeiten für das Kita-Schließsystem - Los 83

Ausgeschrieben war das digitale Schließsystem (einschl. Zubehör) aufgrund einer Systemerweiterung mit den gleichen Zugängen für die Kita, die Rhein-Nahe Halle und das Rathaus.

Von drei angeschriebenen Firmen hat eine Firma ein Angebot abgegeben mit einer Angebotsendsumme (nach Abzug von Nachlass) in Höhe von 42.006,65 brutto.

Der Rat der OG Weiler beschließt einstimmig das Angebot in Höhe von 42.006,65 brutto anzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma Von der Heydt GmbH, Mainz.

Bevollmächtigung der Verwaltung zur Entscheidung über Vergaben im Rahmen der Kita-Fertigstellung während der Sommerferien

Da es ist nicht auszuschließen ist, dass die eine oder andere Entscheidung zur Vergabe von Arbeiten im Rahmen der Kita-Fertigstellung anfallen kann und während der Sommerferien keine Ratssitzung stattfindet, soll folgender Vorratsbeschluss getroffen werden:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung (den Ortsbürgermeister und die beiden Beigeordnete), die in den Ferienwochen anfallende Vergabeentscheidungen im Rahmen des Kita-Neubaus zu treffen, damit sich die Fertigstellung nicht weiter verzögert.

Eine Nachfrage bei der VG hat ergeben, dass z.Zt. keine weiteren Vergaben anstehen.

Bei bis zu 120 Losen beim Kita-Neubau ist nicht auszuschließen, dass noch eine Vergabe fehlt. Wenn dies der Fall sein sollte schreibt das Architekturbüro die Arbeiten aus.

Ratsmitglied Schuster hat einen Zusatzantrag eingereicht: „Der GR ist per Mail zeitnah von den getroffenen Entscheidungen zu unterrichten“.

Der Vorsitzenden teilt mit, dass dies kein Problem ist.

Weiter wird u.a. vorgeschlagen, dass in einer Ältestenratssitzung die Entscheidungen besprochen werden sollen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass gemäß Hauptsatzung der ÄR keine Entscheidungsfunktionen hat, sondern nur beraten kann, und dass das Einberufen einer Sondersitzung für Vergaben im GR zu Verzögerungen führt, die man nicht verantworten könne.

Das primäre Ziel sollte sein, dass das Projekt Eröffnung der „Kita“ so schnell wie möglich durchgeführt wird und keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

Die Abstimmung wird beantragt.

Es gibt einen weitergehenden Antrag;

TOP 7 wird dahingehend modifiziert, dass solche Entscheidungen unter Beteiligung des ÄR erfolgen sollen.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung (den Ortsbürgermeister und die beiden Beigeordnete), evtl. in den Ferienwochen anfallende Vergabeentscheidungen im Rahmen des Kita-Neubaus zu treffen, damit sich die Fertigstellung nicht weiter verzögert.

Dieser Beschluss erfolgt mit 10 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und 1 Nein-Stimme.

Beschlussfassung der Neufassung der Friedhofssatzung

Der zuständige Geschäftsbereichsleiter, der Beigeordnete Rainer Kropp stellt die neue Satzung vor.

Der Vorsitzende teilt noch mit, dass zukünftig Reben-Urnengräber auf dem Friedhof in Weiler angeboten werden.

Es erfolgt eine Wortmeldung zur Pflege der Grabzwischenräume. Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass die Verpflichtung der Grabunterhaltung durch den Grabnutzer an den Rändern des Grabes (z.B. am Randstein) endet. Für die Grabzwischenräume ist die OG zuständig.

Sodann beschließt der Rat der OG Weiler einstimmig die Friedhofsordnung als Satzung so wie diese heute den Ratsmitgliedern vorliegt und vom Beigeordneten Kropp vorgetragen wurde.

Beschlussfassung der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung

Im Bauausschuss und danach im HuFinA wurde der Entwurf einer neugefassten Gebührenordnung durchgesprochen; aufgrund der geänderten Nutzungszeiten wurden einige Korrekturen vorgenommen.

Mit der Neufassung der Satzung muss auch die Gebührensatzung angeglichen werden. Beide Regelungen müssen zeitgleich in Kraft treten.

Der HuFinA hat die Gebührenordnung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

Sodann beschließt der Rat der OG Weiler einstimmig die Neufassung der Friedhofsgebührenordnung so wie diese vorliegt und vom Beigeordneten Kropp vorgetragen wurde.

Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3

BauGB und der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. für den Bebauungsplan „An der Straße“ zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer gemeindlichen

Bedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und öffentliche Grünanlage „Parkanlage“

Das Büro Stadt-Land-Plus wurde mit der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung o.a. Bebauungsplanes beauftragt.

Die VG nimmt Bezug auf die seitens des Planungsbüros Stad-Land-plus mit E-Mail vom 17.07.2023 zugesandten Entwürfe zu o.a. Bauleitplanung und unterbreitet der OG Weiler auf der Grundlage dieser Entwürfe für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zu o.a. Bebauungsplan nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans „An der Straße“ in der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer gemeindlichen Bedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und öffentliche Grünanlage „Parkanlage“ – Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Bebauungsplanentwurfes sowie über Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Zu diesem TOP 10 ist Herr Kai Schad vom Büro Stadt-Land-Plus anwesend, der das Vorhaben in den einzelnen Punkten ausführlich erläutert.

Festsetzungen und Ergänzungen (Radweg) werden vorgenommen.

1. Beschluss nach dem Vorschlag der VG Rhein-Nahe:

Nach Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen (jeweils Stand: Juli 2023) beschließt der Gemeinderat diesen Planentwurf mit den Anlagen.

Der Beschluss erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

2. Beschluss

Gegenüber dem in der Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2023 gefassten Aufstellungsbeschluss vergrößert sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans und umfasst nunmehr nachfolgend aufgeführte Grundstücke in der Gemarkung Weiler:

Flur 26, Flurstück 64/9, 64/10 (teilw.), Flur 29, Flurstück 8/5, 8/7, 8/8, 8/9, 8/10, 8/11, 8/12, 8/13, 8/14, 9/1, 9/3, 9/5, 9/6, 32/1, 39/1, 39/2, 7/2 (teilw.), 10/1 (teilw.), 10/4 (teilw.), 11/1 (teilw.), 32/3 (teilw.), 34 (teilw.), 40/1 (teilw.).

Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

3. Beschluss

Der Rat der OG Weiler stimmt der Einleitung des Verfahrens nach dem BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung vorgenannter Unterlagen auf die Dauer von 3 Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe und der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu.

Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

4. Beschluss

Der Rat der OG Weiler stimmt einstimmig dem FFH-Verträglichkeitsvorprüfungsbericht zu. Dieser liegt den Ratsmitgliedern vor.

5. Beschluss

Die Begründung und der Umweltbericht nach § 2 a im Bundesbaugesetz ist gesondert zu beschließen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Information über den Beginn der Glasfaserverlegung und der punktuellen

Stromleitungsertüchtigung

Die Einwohnerversammlung von Westnetz am 10.07.2023 war mit ca. 20 Personen schlecht besucht. Es wurde über das Vorhaben informiert:

Ca. 800 Anschlüsse werden neu verlegt. Zusätzlich zu den bereits vorhanden NGA – Anschlüssen und anderen werden dann bei knapp 1300 Haushalten mehr als 1000 Anschlüsse mit Glasfaser versorgt sein.

Die Arbeiten beginnen in der letzten Juli Woche. Offizieller Baustart ist der 01. August 2023. Zwischen einem und drei Bautrupps, die über das Gemeindegebiet verteilt arbeiten, wird Glasfaser in 30 km Bürgersteig/Straße verlegt. Auch eine Ertüchtigung des Stromnetzes wird mit der Kabelverlegung auf heutige Anforderungen mit eingebaut. Das geschieht in den gleichen Kabelgräben soweit Erdkabel vorliegt.

Es wurde von der OG auch angestoßen, dass die Trollmühle in Ihrem Bereich einzelne Maßnahmen am Rohrnetz ausführen kann. Zu diesem Vorschlag ist noch keine Rückmeldung erfolgt.

Die gesamten Arbeiten sollen bis Oktober 2024 fertiggestellt sein.

Ein pensionierter Leitungsbauer soll unaufgefordert die Arbeiten der von Westnetz beauftragten Unternehmen kontrollieren, insbesondere auch die Grabenverdichtungen.

Es soll eine wöchentliche Baubesprechung stattfinden; es ist vereinbart, dass einen Monat im Voraus die Bevölkerung informiert wird, welche Baumaßnahmen laufen. Diese Angaben werden auf der Homepage sowie im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Es wurde angeregt, dass die Gemeinde, trotz bislang negativer Aussagen, noch einmal wegen eines Anschlusses des TCW und der Enklave Honigberg bei Westnetz vorspricht.

Information über den Stopp des Ausschreibungsverfahrens Bauhof

Die bepreisten Leistungsverzeichnisse wurden – vor Herausgabe der Ausschreibung – noch einmal geprüft. Die Daten im Förderantrag sind mittlerweile zwei Jahre alt. Die Preise im Baubereich haben sich in dieser Zeit stark verändert.

Bei Rohbau, Dachabdichtung, Klempner, Metallbau, Innenputz, Maler, Türen, Heizung, Lüftung und Sanitär belaufen sich die Kostenvoranschläge insgesamt auf 856.654 €, das ist mehr als eine Verdoppelung der in der Kostenberechnung im Förderantrag (412.701 €)genannten Summe.

Da der Förderantrag auf die anerkannten Kosten einen %-Zuschuss gewährt, die anerkannten Kosten ausdrücklich auch nachgebessert werden können, wird zunächst nachgefragt, was im MdI als Fördersumme anerkannt werden kann.

Je nach Bescheid muss die OG dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden:

- Bau mit Sozialräumen, wie vorgesehen

- Bau einer Lagerhalle / Garage nur zum Unterstellen der Fahrzeuge und des Maschinenparks

- Verzicht der Maßnahme

Hierbei spielt die finanzielle Lage der Gemeinde, gerade durch den Kita-Neubau, eine wichtige Rolle.

Anfragen und Verschiedenes

• Es wird um wertungsfreie Darstellung der Sachverhalte gebeten.

• Der Vorsitzende erläutert die Abrechnungen beim Anfallgeleisteten Überstunden der Gemeindearbeiter.

Beschlussfassung des Vertrages über die Mensa-Verpflegung an der neuen Kita

Zum Essen wird mitgeteilt, dass zwei Gerichte zur Auswahl stehen.

Mit einem Salatbuffet, Hauptgericht(e), Dessert und den Beigaben von Tee, gesüßt und ungesüßt sowie Wasser, wird alles inclusive bereitgestellt.

Die Schüler werden ihren Chip bekommen. Dieser wird an der Essensausgabe eingelesen und dann wird das Essen gefasst.

Der Vorsitzende informiert noch über weitere Modalitäten bei der Essensausgabe, insbesondere wird der Betreiber die gesamten Elternbeiträge einziehen und die Essenskonten so überwachen.

Die Kostendeckung soll angestrebt werden. Nicht ausgeglichene Anteile gehen zu Lasten von VG und OG Weiler. Die VG wird bei den Grundschülern die Differenz der Essenskosten zwischen der z.Zt. geltenden Sachbezugswertverordnung und dem tatsächlichen Essenspreis als freiwillige Leistung übernehmen.

Alle sonstigen Gastesser zahlen ihr Tagesessen in bar.

Die Abstimmung wird beantragt.

In den vorliegenden Vertrag soll der Zusatz mit aufgenommen werden, dass in der Mensa in Weiler ein komplett neues System eingeführt wird und nach Ablauf eines ersten Probejahres eine Justierung einzelner Kostenansätze angestrebt wird.

Sodann beschließt der Rat der OG Weiler mit 10 ja-Stimmen, 1 nein Stimme und 4 Stimmenthaltungen dem Liefervertrag zur Mensa-Verpflegung für Kinder- und Schulspeisung von der Firma VielFaltMenü mit dem zuvor genannten Zusatz zuzustimmen.