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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 33/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher

Raum

55469 Simmern,

07.08.2023

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Schloßplatz 10

Abteilung Landentwicklung und

Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06761-9402-69

Telefax: 0671-92896549

Vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren Viertälergebiet-Heimbachtal

Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 61100-HA11.5.

Schlussfeststellung

des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Viertälergebiet-Heimbachtal gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Viertälergebiet-Heimbachtal

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Viertälergebiet-Heimbachtal durch folgende Feststellung ab:

  1. Die Ausführung nach dem Abwicklungsplan ist bewirkt.
  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemein­schaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) liegen vor.

Die Ausführung des Abwicklungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Festsetzungen des Abwicklungsplanes berichtigt. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht be­kannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abge­schlossen, das Land Rheinland-Pfalz hat die angefallenen Kosten des Verfahrens übernommen.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Schloßplatz 10, 55469 Simmern

oder

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach

oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),

- Obere Flurbereinigungsbehörde -

Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.

schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Joshua Zimmermann
(Gruppenleiter)