| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 55469 Simmern, 07.08.2023 |
| DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück | Schloßplatz 10 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06761-9402-69 Telefax: 0671-92896549 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren Viertälergebiet-Heimbachtal | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 61100-HA11.5. |
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Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Viertälergebiet-Heimbachtal durch folgende Feststellung ab:
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) liegen vor.
Die Ausführung des Abwicklungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.
Das Grundbuch wurde nach den Festsetzungen des Abwicklungsplanes berichtigt. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen, das Land Rheinland-Pfalz hat die angefallenen Kosten des Verfahrens übernommen.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Schloßplatz 10, 55469 Simmern
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.