Die Landesleitstelle „Gut leben im Alter in RLP“ hat in ihrem August-Newsletter Informationen zur Grundsteuerreform versendet.
Die Informationen aus dem Newsletter wurden durch die Leitstelle „Gut altern in Mainz-Bingen“ der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in einem Informationsblatt zusammengefasst.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Links auf einen Blick.
Die folgenden Informationen sind entnommen aus:
Eigentümer*innen von Grundbesitz und Wohnimmobilien in RheinlandPfalz sind in diesem Frühjahr im Regelfall von ihrem zuständigen Finanzamt angeschrieben und über die Grundsteuerreform informiert worden.
Zur Erleichterung der Erklärungsabgabe war diesen Schreiben jeweils eine individuelle Ausfüllhilfe (sogenanntes Datenstammblatt) mit den der Steuerverwaltung vorliegenden Liegenschafts- und Geobasisdaten sowie eine Erläuterung zum Ausfüllen der Erklärung beigefügt. Zudem wurde auf die grundsätzlich bestehende elektronische Abgabeverpflichtung über das kostenlose Steuerportal „Mein ELSTER“ hingewiesen.
Viele ältere Menschen sind noch nicht online unterwegs, aber auch Internetnutzer*innen fällt es schwer, sich mit den ELSTER-Zugängen zurecht zu finden. Da es sich um vertrauliche Daten handelt, kann an dieser Stelle auch nicht die Hilfe von Seniorenberatungsstellen oder Digital-Botschafter*innen empfohlen werden.
Deshalb hat die Finanzverwaltung verschiedene Unterstützungsangebote erstellt, die unter www.finrlp.de/Grundsteuer aufgerufen werden können.
Dazu gehören:
| • | Klickanleitungen zur Registrierung „Mein ELSTER“. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine elektronische Erklärung auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen übermittelt werden kann. |
| • | Klickanleitungen zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in „Mein ElSTER“, in der die Vorgehensweise Schritt für Schritt am Beispiel eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung sowie von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken erklärt wird. |
| • | FAQ’s mit den am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zur Umsetzung der Grundsteuerreform: https://www.lfst-rlp.de/unserethemen/grundsteuer/faq-grundsteuer |
| • | Ein „ChatBot“ für Ihre Fragen; das ist eine Live-Unterhaltung mit einem Computer, der auf Ihre Fragen die passenden Antworten heraussucht. Dieser ChatBot kann ebenfalls über die Internetseite https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/ oder direkt unter https://www.steuerchatbot.de/konsens.html aufgerufen werden. |
| • | Auf dem Briefkopf des Informationsschreibens wurde Ihnen die Service-Telefonnummer der zuständigen Bewertungsstelle Ihres Finanzamts mitgeteilt. Die Finanzämter helfen auch durch telefonische Auskunft, sind aber wegen der hohen Anzahl an Anrufen zeitweise stark ausgelastet und es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte nutzen Sie daher zunächst das aufgeführte Informationsangebot. |
Vereinfachte Erklärung für Privateigentum
Zur Erklärungsabgabe kann auch eine auf Initiative des Bundesministeriums der Finanzen entwickelte kostenlose WebAnwendung https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ für in Rheinland-Pfalz gelegene Grundstücke genutzt werden. Mit dieser Anwendung können Erklärungen für folgende einfache Fallvarianten elektronisch erstellt und abgegeben werden:
| - | unbebaute Grundstücke, |
| - | Ein- und Zweifamilienhäuser sowie |
| - | Eigentumswohnungen. |
Aktuell kann dieser Service allerdings nur von Personen genutzt werden, die noch kein ELSTER-Konto haben. Ab September 2022 soll die Nutzung auch mit ELSTER-Konto möglich sein.
Härtefallregelung
In Einzelfällen kann die Abgabe der Feststellungserklärung auch in Papierform möglich sein.
Von einem Härtefall ist insbesondere auszugehen, wenn Eigentümer*innen nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen, die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenübertragung nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder Eigentümer*innen nach ihren individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
Für diese Eigentümer*innen gibt es folgende Möglichkeiten:
• Es können die unter https://www.lfstrlp.de/service/vordrucke/grundsteuer veröffentlichten Vordrucke zur -Dateien) ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden.
Auch hier kann beim Ausdruck der Vorlagen Hilfe durch nahe Angehörige in Anspruch genommen werden.
Soweit Eigentümer*innen auch dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen können, sind in den Service-Centern der Finanzämter Papiervordrucke zu erhalten.
Die Service-Center der Finanzämter können hierzu montags von 8.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Die Einreichung eines schriftlichen „Härtefallantrags“ ist bei Vorsprechen im Service-Center insoweit nicht erforderlich.
Bei eingeschränkter Mobilität kann das Vorliegen eines Härtefalls auch telefonisch (o.g. Service-Nummer auf dem Informationsschreiben) dargelegt werden und um die Zusendung der Papiervordrucke gebeten werden. Gleichwohl sollten die Eigentümer*innen vorab individuell prüfen, ob nicht auf familiäre Hilfe bei der elektronischen Erstellung und Übermittlung der Erklärung zurückgegriffen werden kann.
Zum Hintergrund
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken jedes Jahr zu zahlen.
Bisher basiert die Festsetzung der Grundsteuer auf Steuermessbeträgen, die ausgehend von den sogenannten Einheitswerten ermittelt werden. Diese Werte knüpfen an die Verhältnisse des Jahres 1964 (betrifft die „alten“ Bundesländer) bzw. 1935 (betrifft die „neuen“ Bundesländer) an.
Diese Einheitswerte sind hinter der tatsächlichen Wertentwicklung bei Grundstücken zurückgeblieben. Dies führt zu Wertverzerrungen und Ungleichbehandlungen. Im Dezember 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz verkündet.
Für die Ermittlung der Grundsteuerwerte werden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Kalenderjahr 2022 zur Abgabe von entsprechenden Steuererklärungen aufgefordert.
Abgabefrist: 31. Oktober 2022.
Übersicht Links:
Vereinfachte Erklärung für Privateigentum: www.grundsteuererklaerungfuer-privateigentum.de
Finanzministerium RLP > Wichtiges zur Feststellungserklärung, Broschüre: Grundsteuerreform
Landesamt für Steuern RLP > Allgemeines zur Grundsteuer
Landesamt für Steuern RLP > Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform
Landesamt für Steuern RLP > Ansprechpartner in den örtlichen Finanzämtern
Landesamt für Steuern RLP > Steuer-ChatBot (eine schriftliche Live-Unterhaltung)