Die neu gewählten Mitglieder des Ortsbeirates Bacharach-Neurath wurden durch den Stadtbürgermeister der Stadt Bacharach Philipp Rahn gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) durch Handschlag verpflichtet. Sie wurden in diesem Zusammenhang auf ihre Pflichten gemäß den §§ 30 Abs. 1, 20, 21 und 22 der GemO hingewiesen. Über die Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder ist eine besondere Niederschrift angefertigt.
Die am 09.06.2024 wiedergewählte Ortsvorsteherin Ines Grangladen wurde durch den Stadtbürgermeister Philipp Rahn durch Überreichung der Ernennungsurkunde zur Ortsvorsteherin ernannt. Aufgrund der Wiederwahl von Frau Grangladen entfielen die Vereidigung und die Einführung in das Amt.
Zur Wahl wurde zunächst eine Zählkommission gebildet, diese aus Frau Grangladen und Herrn Hochberg. Für das Amt des ehrenamtlichen stellvertretenden Ortsvorstehers wurde aus der Mitte des Ortsbeirates das Ortsbeiratsmitglied Thomas Sieling vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge lagen nicht vor. Im Rahmen der sich anschließenden geheimen Wahl wurde Herr Thomas Sieling mit 4 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme zum ehrenamtlichen stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.
Der neu gewählte ehrenamtliche stellvertretende Ortsvorsteher wurde durch den Stadtbürgermeister Philipp Rahn durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Ortsvorsteher ernannt. Der Ernennung schlossen sich die Vereidigung und die Amtseinführung des neuen stellvertretenden Ortsvorstehers an.
Der Ortsbeirat stimmt diesem Vorgehen einstimmig zu, sodass eine weitere Beratung im Stadtrat erfolgen wird.