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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 35/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung

vom 01.01.2026

zur Änderung der Satzung vom 01.01.2023

über die Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Bacharach

Auf Grund der § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der zuletzt gültigen Fassung und der §§ 2 Abs. 1,2,3 und 5 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 hat der Stadtrat der Stadt Bacharach in der Sitzung

am 10.07.2025 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Steuersatz

Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung und volljährigem Gast 2,00 €

Artikel 2

§ 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:

§ 6

Festsetzung, Fälligkeit, Erklärungspflicht

Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, bis zum 15. Tage nach dem Ablauf eines Kalenderjahres der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die zur Kulturförderabgabeberechnung erforderlichen Angaben zu machen.

Artikel 3

Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

55422 Bacharach, den 10.07.2025
Stadt Bacharach
Dieter Kemmer
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss anstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55422 Bacharach, den 10.07.2025
Dieter Kemmer
Stadtbürgermeister