Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberdiebach am Donnerstag, 21. August 2025, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal der Alten Schule.
Öffentlicher Teil 1:
TOP 1: Mitteilungen
- Der Vorsitzende bat die Ratsmitglieder um rege Teilnahme am dritten Teil der Dorfmoderation am Mittwoch, 27. August, in der Fürstenberghalle zu den Themen Gastronomie und Nahversorgung.
- Die Kreisumlage, die die Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2025 an den Landkreis zu entrichten hat, wurde nun verbindlich auf rund 352.000 Euro festgesetzt. Sie liegt damit etwa 20.000 Euro über den dafür im Haushalt eingesetzten Mitteln.
TOP 2: Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin bzw. des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters (nur im Fall vorhandener Kandidaten)
Der 1. Beigeordnete Oliver Straßburger informierte den Rat, dass er sich nach mehreren Gesprächen mit Vertretern des Kreises und der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten dazu entschlossen hat, sich für die Wahl des Ortsbürgermeisters zur Verfügung zu stellen, was vom Rat mit Beifall aufgenommen wurde. Straßburger rückte daher vom Ratstisch ab und übergab das Wort an den Beigeordneten Thomas Staßen, der als Wahlleiter fungierte. Nadin Münch und Markus Kurz wurden vom Rat zu Wahlhelfern bestimmt. In geheimer Wahl wurde sodann Oliver Straßburger mit 11 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen zum neuen Ortsbürgermeister gewählt. Er erklärte, die Wahl anzunehmen.
TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters (nur wenn TOP 2 durchgeführt wird)
Der neue Ortsbürgermeister wurde vom Beigeordneten Thomas Staßen gemäß Gemeindeordnung vereidigt und in sein Amt eingeführt. Anschließend übernahm Straßburger wieder den Vorsitz der Sitzung. Er bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und zeigte sich zuversichtlich, dass Verwaltung und Rat auch in der neuen Konstellation zum Wohle der Oberdiebacher Bürgerschaft gut zusammenarbeiten werden.
TOP 4: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Neubau/Sanierung der Trinkwasseraufbereitungsanlage
Der neue Ortsbürgermeister informiert den Rat über die am 15. Juli von der Verwaltung getroffene Eilentscheidung, für den Neubau bzw. die Sanierung der Trinkwasseraufbereitungsanlage Oberdiebach durch die Wasserleitungsgenossenschaft Oberdiebach das erforderliche Einvernehmen der Ortsgemeinde zu erteilen. Die Eilentscheidung war notwendig geworden, da die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd auf eine zeitnahe Stellungnahme der Ortsgemeinde gedrängt hatte. Der Rat nahm die Eilentscheidung ohne Widerspruch zur Kenntnis.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.03.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Oberdiebach
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung, die notwendig geworden war, da das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 29.06.2021 zum Straßenausbaubeitragsrecht der Vergünstigung von mehrfach erschlossenen Grundstücken Grenzen gesetzt hat und die Eckgrundstücksregelung in der Satzung entsprechend geändert werden muss. Bei der Erschließung eines Grundstückes durch zwei oder mehr gleichartige und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen wird nicht mehr durch die Zahl der Verkehrsanlagen geteilt. Das Grundstück wird nur mit der Hälfte seiner beitragspflichtigen Fläche veranlagt. Bei Mehrfacherschließung wird also nur eine Eckgrundstücksvergünstigung von 50 Prozent gewährt. Zudem wird die Beschränkung aufgehoben, dass nur Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung erhalten, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Gewerblich, oder gewerbeähnlich genutzte Grundstücke, die mit einem Artzuschlag belegt werden, können somit ebenfalls in den Genuss einer Eckgrundstücksvergünstigung kommen.
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zur Ermächtigung der Gemeindeverwaltung zur Vergabe von Asphaltarbeiten
Der Rat beschloss einstimmig, der Verwaltung Ermächtigung für die Vergabe von kurzfristig durchzuführenden Asphaltarbeiten zu erteilen, auch wenn der Betrag die Wertgrenze von 5.000 Euro überschreiten sollte.
TOP 7: Einwohnerfragen
Bürgermeister a.D. Bernhard Laudert wollte von der Verwaltung wissen, ob sich die vom Rat beschlossene Satzungsänderung bezüglich der Erschließungsbeiträge von Eckgrundstücksregelung nur auf öffentlich gewidmete Gemeindetraßen bezieht, was von VG-Bürgermeister Seemann mit Ja beantwortet wurde.
TOP 8: Verschiedenes
Unter TOP 8 gab es keine Wortmeldungen.