Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Dritte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Teil II“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teil II“ durch eine 3. Änderung wie folgt zu ändern:
1. Verlängerung der Erschließungsstraße mit Durchbruch der Randeingrünung
2. Gliederung des westlichen, südlich der neuen Erschließungsstraße gelegenen Baufeldes in 3 mögliche Grundstücke
3. Wegfall der abweichenden Bauweise (Gebäudelänge > 50 m) aufgrund der nun kleineren Grundstückszuschnitte im westlichen Bereich
Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 29.06.2022 veröffentlicht.
Der Planentwurf zum vorgenannten Bebauungsplan hat mit dem Entwurf der Planzeichnung und den Textfestsetzungen in der Zeit vom 30.06.2022 bis einschließlich 21.07.2022 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Im Rahmen dessen wurde festgelegt, dass der Geltungsbereich der maßgeblichen Änderung um die Grundstücke Gemarkung Weiler, Flur 26, Flurstücke 77 (tlw.), 88 (tlw.) und 95 (tlw.) erweitert wird.
Zur Weiterführung des vorgenannten Bebauungsplanaufstellungsverfahrens hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen in seiner Sitzung am 30.08.2022 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, Abwägunsübersicht aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 sowie die Stellungnahmen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz) § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom
22.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen, Rathaus, Stromberger Straße 43, 55413 Weiler bei Bingen, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und er Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
1. Begründung zum Bebauungsplan, erstellt durch Dörhöfer & Partner (Engelstadt) vom 05.09.2022 (Schutzgebiete und sonstige planungsrelevante Vorgaben)
2. Umweltbericht (mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, erstellt durch Dörhöfer & Partner (Engelstadt) vom 05.09.2022
3. Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen
a) Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Untere Naturschutzbehörde vom 20.07.2022 (Unterbrechung der Randeingrünung, Pflanzung von Bäumen als Ausgleich)
b) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Mainz) vom 22.07.2022 (die Abflusskonzentrationen bei seltenen Starkregenereignissen, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Regenerative Energie/Standortauswahlgesetz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (1.), (2.) und (3.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Gefährdung durch Starkregenereignisse.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden sich in (1.), (2.) und (3.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutzgebiete, naturschutzfachlicher Ausgleich, Gewässer.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in (1.), (2.) und (3.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Altablagerungen, Bodenschutz.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1.), (2.) und (3.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Gewässerschutz, Überschwemmungsgebiet, Abwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft finden sich in (3.):
Es wurden Aussagen getroffen hinsichtlich der klimatischen Situation des Geltungsbereiches.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (3.):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Landschaftsbildqualität, Einbindung in die Landschaft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1.):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Schutzgebiete / -objekte nach Denkmalschutzrecht
Die Einsichtnahme kann aufgrund der momentanen Covid-19-Situation, nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (Telefon 06721/304-233 oder 06721/304-234) bzw. bei der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen (Telefon 06721/32819) erfolgen.
Während der Auslegung besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Änderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Gewerbegebiet Teil II, 3. Änderung, Gemeinde Weiler bei Bingen) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Teil II“ ist im Folgenden dargestellt:
und umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkung Weiler bei Bingen:
Flur 26, Flurstücke 77 (tlw.),78/2, 88 (tlw.),89 (tlw.) und 95 (tlw.)