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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 37/2022
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsgemeinde Trechtingshausen

Widmung von Straßen (Klarstellung der Widmungsveröffentlichung vom 31.08.2022)

In den Sitzungen vom 07.06.2022 und 02.08.2022 wurden per Beschluss des Gemeinderats jeweils zwei einzelne Teilstücke der Gemeindestraße Waldweg für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Aufgrund von Unklarheiten in der Veröffentlichung vom 31.08.2022 (die Teilstücke wurden einzeln gewidmet und veröffentlicht) folgt für genannte Straße eine Klarstellung und erneute Veröffentlichung der Widmungsverfügung für die Gemeindestraße Waldweg.

Ortsgemeinde Trechtingshausen

Widmung der Gemeindestraße Waldweg

Gemäß §36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBI. 1977 S. 273), in der derzeit geltenden Fassung, werden die nachstehenden Gemeinde -straßen, -wege und -plätze aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates Trechtingshausen vom 07.06.2022 und 02.08.2022, wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Waldweg

Gemeindestraße Flur 10, Parz. 26

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift (derzeit nicht in elektronischer Form) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück einzureichen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs bleibt die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist (ein Monat) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe in Bingen-Bingerbrück eingegangen ist. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein, erhoben wird.

Trechtingshausen, den 14.09.2022
Herbert Palmes, Ortsbürgermeister