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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 37/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen am Dienstag, 04. Juni 2024, um 19:00 Uhr in der Bürgerstube der Rhein-Nahe-Halle

Mitteilungen

Glasfaser-Verlegung

Die Sorgfalt der Arbeiten und die Rückverfüllung von Gräben und Montagegruben lässt zu wünschen übrig. Die Asphaltarbeiten sind alles andere als akzeptabel, man spricht von einem Provisorium, aber auch das ist schlecht ausgeführt. Die vielen Löcher in den Straßen und Hausanschlüssen müssen umgehend ordentlich wiederhergestellt werden.

Müll- und Abfallsünder

Seit dem 27.04.2024 wurden drei Abfallsünder ermittelt. Es gab drei Ordnungswidrigkeitsverfahren und zusätzlich die Aufforderung den Müll zurückzuholen. Der große Übeltäter hat sich sogar in einem persönlichen Brief an den Vorsitzenden für sein Verhalten entschuldigt.

Ortsbeleuchtung

Die Probleme mit der Ortsbeleuchtung sind noch immer nicht behoben; am meisten Sorgen macht die Stromberger Straße. Ein Kurzschluss in der Verkabelung im Erdreich soll der Grund sein, ein Tiefbauunternehmen sollte beauftragt werden. Der 1. Beigeordnete Rainer Kropp gibt ein kurzes Statement zu dem Problem und zur Lieferung der längst bestellten neuen Schaltkästen.

Stromversorgung

Seit drei Jahren hat die OG Weiler die Erneuerung und Fortentwicklung des Stromnetzes gefordert. Mit der Breitbandverlegung wird das Netz jetzt ertüchtigt und seit drei Wochen steht fest, dass auch die beiden größten Trafostationen in der Gemeinde erneuert werden und zwar komplett auf digitaler Basis.

Knapp 1 Million Kreditschulden weniger

Die OG Weiler wird auf einen Schlag einen Teil ihrer Schulden los. Im vergangenen Jahr wurde die Teilnahme am Landesprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommu­nen (PEK) " beschlossen. Nach Antragstellung und Erfüllung der Antragsvoraussetzungen kam jetzt der Bescheid der Finanzministerin wonach die Gemeinde auf den Bemessungs­stichtag bezogen genau 996.342 Euro erhält, um die bestehenden Liquiditätskredite zu tilgen; somit werden fast 50 % der Liquiditätskredite aus den Büchern verschwinden. Den Rest muss die Gemeinde innerhalb von 30 Jahren zurückzahlen und darf künftig nur noch ausgeglichene Haushalte vorlegen.

Rechnungsprüfung für Jahresabschlüsse 2020 und 2021

Am 03.06.2024 hat der Rechnungsprüfungsausschuss getagt und die Jahresrechnungen für 2020 und 2021 vorgestellt. Herr Classmann hat die Unterlagen vorgestellt, erläutert und sachkundig alle Fragen beantwortet.

Die Berichte und Beschlüsse erfolgen in der nächsten Ratssitzung.

Endabnahme Friedhofsvorplatz

hat in KW 22 stattgefunden. Es gab eine Reihe von Beanstandungen, die nachgebessert werden müssen. Die klimaresistenten Bäume sind sehr ansprechend. Der Rasen findet optimales Wuchs-Wetter, und bei Trockenheit hilft die Bewässerungsanlage. Den Besuchern, nicht nur bei Beisetzungen, gefällt die Anlage.

Einwohnerfragestunde (Anträge sollen nach §21 MGeschO dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit 3 Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden)

  • Es wurde eine Anfrage zur Hundesteuer gestellt. Da für Steuern die VG zuständig ist, wurde diese Anfrage weitergeleitet.
  • Es wird die Frage gestellt, wann die Unterlagen zum Thema Woodify auf die Homepage der OG Weiler gestellt werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen.
  • Fragen zur Belegung der Kita in Weiler werden vom Vorsitzenden beantwortet.

Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.7.2022 über den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 2 BauGB für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Ober dem Hof-West" der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen

Es wird auf die den Ratsmitgliedern vorliegenden Unterlagen der VG Rhein-Nahe verwiesen. Die VG Rhein-Nahe bittet um die Verlängerung der Geltungsdauer.

Sodann beschließt der Rat der OG Weiler, dass die Geltungsdauer um 1 Jahr verlängert wird und demnach am 27.07.2025 endet. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

10. Änderung des Bebauungsplans „Weiler Nordost" der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Auf den bisherigen Verfahrensgang nach den Bestimmungen des BauGB wird unter Bezugnahme auf die Niederschrift des BA vom 22.4.2024 noch einmal hingewiesen. Die Unterlagen zur dem anstehenden Verfahrensschritt liegen den Ratsmitgliedern vor. Der Ausschuss hat alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen öffentlichen und private Stellungnahmen beraten und zu jeder Eingabe Beschlussempfehlungen an den GR gegeben.

Zu diesem TOP ist Herr Dipl.-Ing. Stephen Eis vom Planungsbüro Dörrhöfer eingeladen.

Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Eis, der in einer Präsentation alle eingereichten Stellungnahmen einzeln vorträgt, die Einschätzungen des Büros erläutert und die Empfehlung des Bauausschusses vorträgt.. Die Ratsmitglieder haben Gelegenheit noch Fragen zu stellen, wonach dann über jede Stellungnahme des Rates gesondert abgestimmt wird.

Die Präsentation mit Beschlussfassung ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt. In der Präsentation sind die Beschlüsse des Rates eingefügt und die Abstimmungsergebnisse.

Alle Beschlüsse wurden - mit einer Ausnahme - einstimmig gefasst, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen.

In einem Fall ( lfd.Nr. Ö3.5 der Anlage ) erfolgte der Beschluss mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme.

Die Abstimmungen und Kenntnisnahmen sind in der Anlage der Niederschrift dokumentiert.

Beratung und Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung ist (Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung) gemäß § 10 Abs. I BauGB als Satzung.

Der BA hat die gesamte Planänderung, die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung dem Rat zur Beschlussfassung als Satzung empfohlen.

Der Rat der OG Weiler beschließt die Bebauungsplanänderung einstimmig als Satzung.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung eines BBP für einen „Solarpark“ in der Flur „Im Pfaffenglauer“

Seitens der Gemeinde Weiler bei Bingen wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) beabsichtigt.

Der künftige Planbereich befindet sich südlich entlang des Krebsbach bis zum Büdesheirner Wald in Richtung Waldalgesheim.

Das Plangebiet in einer Größe von ca,. 17,5 ha befindet sich derzeit zu ca. einem Viertel des Planungsgebiets im Eigentum der Gemeinde. Investorin bzw. Projektbetreiberin ist die Firma WES GreenGmbH aus Waldlaubersheim bzw. mit Hauptsitz in Föhren.

Für das Vorhaben erläutert Herr Knopp in einer Power-Point-Präsentation.

In einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Weiler bei Bingen, der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und der Firma WES Green GmbH muss u.a. geregelt werden, dass die Investorin alle im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernimmt, und die Gemeinde von sämtlichen Kosten befreit ist.

Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB folgend, ist für die Herstellung des notwendigen Baurechts, neben dem Bebauungsplan, auch die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe erforderlich.

Der Bebauungsplan wird das sog. Regelverfahren durchlaufen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der den Ratsmitgliedern vorliegenden Anlage zu entnehmen.

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wird gern. § 11 Abs. 2 BauNVO ein "sonstiges Sondergebiet" (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" festgesetzt.

Der Gemeinde soll mit Vereinbarung eine Beteiligungsoption an der Betreibergesellschaft zugesichert werden. Im Rahmen des Projektes ist zudem die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung vorgesehen, etwa in Form der Beteiligung einer Bürger-Energie-Genossenschaft an der Betreibergesellschaft.

Der BA hat die Vorlagen beraten und bei 3 Enthaltungen eine Beschlussempfehlung an den GR gegeben.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark" im Bereich „Im Pfaffenglauer"

Der Gemeinderat Weiler bei Bingen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Weiler bei Bingen" im Bereich „Im Pfaffenklauer". Der vorgenannte Bebauungsplan durchläuft das sog. Regelverfahren. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der vorliegenden Planbeschreibung. Der Plan liegt als Anlage 2 der Niederschrift bei.

Der Rat beschließt mit 10 Ja-Stimmen bei 2 Nein und 2 Enthaltungen die Aufstellung des BBP „Solarpark“ im erläuterten Plangebiet.

Antrag an die Verbandsgemeinde mit der Bitte anlog dem Beschluss für einen BBP „Solarpark Weiler bei Bingern“ die Änderung des FNP herbeizuführen

Der Gemeinderat beschließt die Verbandsgemeinde zu bitten, den Flächennutzungsplan für den beschriebenen Bereich zu ändern.

Der Rat beschließt mit 10 Ja-Stimmen bei 2 Nein und 2 Enthaltungen den Antrag an die Verbandsgemeinde.

Beschlußfassung eines Optionsvertrages zugunsten der

Gemeinde für eine Beteiligung der Gemeinde an der Betreibergesellschaft

Die Optionsvereinbarung Solarpark Weiler bei Bingen liegt den Ratsmitgliedern vor und soll in der nächsten Ratssitzung behandelt und ggfs. beschlossen werden.

Antrag der FWG- Fraktion zur Durchführung einer

Podiumsdiskussion „Waldschutzprojekt Weiler"

Die Fraktionsvorsitzende erläutert den Antrag mit einer Podiumsdiskussion zu einer breiten und objektiven Bürgerinformation.zur Thematik zu kommen.

Der Antrag ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.

In der Aussprache wird der Teilnehmerkreis für die Diskussion ausdrücklich um die Forstbehörden und Naturschutzgruppe erweitert.

Bei dem so erweiterten Teilnehmerkreis stimmt der Rat einer Podiumdiskussion mit 12 Ja-Stimmen bei 2 Nein und 2 Enthaltungen zu.

Öffentliche Sitzung - 2. Teil

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der GR einen Vorratsbeschluss für die Beauftragung eines geologischen Gutachtens und einen Vorratsbeschluss für Kampfmittelbeauftragung für eine Ausbaumaßnahme gefasst, sowie einem Bauantrag zugestimmt und ein Vorkaufsrecht abgelehnt.