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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 38/2022
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Manubach am Montag, 13.06.2022, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Rheingoldstr. 70 in Manubach

Öffentlicher Teil:

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2017/2018 und 2019

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019

Der Vorsitzende erteilte das Wort an Ratsmitglied Barbara Laudert. Diese trug die Jahresabschlüsse für 2017, 2018 und 2019 wie folgt vor:

Bilanzsumme zum 31.12.2017:  —  4.374.484,48 €

Eigenkapital zum 31.12.2017:  —  2.387.552,57 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  - 21.851,92 €

Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag  —  - 14.566,08 €

Bilanzsumme zum 31.12.2018:  —  4.306.402,85 €

Eigenkapital zum 31.12.2018: —  2.388.892,93 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  1.340,46 €

Finanzmittelüberschuss, -fehlbetrag  —  34.706,16 €

Bilanzsumme zum 31.12.2019  —  4.232.601,39 €

Eigenkapital zum 31.12.2019  —  2.389.259,73 €

Jahresüberschuss/ -fehlbetrag  —  366,80 €

Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag  —  106.183,19 €

Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Die Sitzungsleitung wurde von Barbara Laudert, als ältestes Ratsmitglied, übernommen.

Sie berichtete, dass der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses über die Feststellung der Jahresbilanz und der Jahresrechnungen für die Bilanzen zum 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten einstimmig gefasst und dem Gemeinderat als Empfehlung zugeleitet wurde.

Die Beschlussfassung über

- die Feststellung des Jahresergebnisses 2017,

- die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten und

die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen erfolgte einstimmig mit einer Stimmenthaltung.

Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters Hans Günter Seckler ruhte.

Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2017

Die Abstimmung für das Jahr 2017 erfolgte im Block, siehe Abstimmungsergebnis vorher

Entlastung 2017

Die Abstimmung für das Jahr 2017 erfolgte im Block, siehe Abstimmungsergebnis vorher

Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Die Beschlussfassung über

- die Feststellung des Jahresergebnisses 2018,

- die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten und

die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen erfolgte einstimmig mit einer Stimmenthaltung.

Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters Hans Günter Seckler ruhte

Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2018

Die Abstimmung für das Jahr 2018 erfolgte im Block siehe Abstimmungsergebnis vorher

Entlastung 2018

Die Abstimmung für das Jahr 2018 erfolgte im Block, siehe Abstimmungsergebnis vorher

Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Die Beschlussfassung über

- die Feststellung des Jahresergebnisses 2019,

- die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten und

die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen erfolgte einstimmig mit einer Stimmenthaltung.

Das Stimmrecht der beiden Beigeordneten Kurt Philipp und Thomas Scherb ruhte jeweils.

Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2019

Die Abstimmung für das Jahr 2019 erfolgte im Block, siehe Abstimmungsergebnis vorher

Entlastung 2019

Die Abstimmung für das Jahr 2019 erfolgte im Block, siehe Abstimmungsergebnis vorher

Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme die in der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Diebachtal-Wald - gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung, soweit die Anlagen im Gemeindegebiet Manubach liegen

Die Ortsgemeinde Manubach übernimmt die, von der Teilnehmergemeinschaft der „Flurbereinigung Diebachtal Wald“, neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung, soweit diese Anlagen in ihrem Gemeindegebiet liegen. Die Übernahme umfasst 1. die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege 2. die wasserwirtschaftlichen Anlagen, Durchlässe und Furten und 3. die landespflegerischen Anlagen. Die Eigentumsübertragung soll durch den Flurbereinigungsplan erfolgen.

Der Beschluss zur Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen ist Voraussetzung für die Genehmigung des Weg- und Gewässerplans durch die ADD.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Übernahme der Anlagen in Eigentum und Unterhaltung.

Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Zugangstreppe und des Fundamentbereiches zur Kindertagesstätte in Oberdiebach

Seitens der Verbandsgemeinde liegt eine Kostenplanung in Höhe von 36.334,00 € inkl. Geländer vor. Der Rat stimmte der Sanierung unter den folgenden Voraussetzungen zu:

- Eine 70 prozentige Förderfähigkeit der Sanierung muss vorliegen.

- Zunächst soll geprüft werden, ob ein Geländer notwendig ist, oder ob ein Handlauf ausreicht.

Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit einer Stimmenthaltung.

Beratung über die Erstellung eines Baumkatasters

Die Erstellung eines Baumkatasters ist prinzipiell nicht vorgeschrieben, allerdings ist eine Überprüfung der Bäume mindestens einmal, bei altem und gefährdetem Baumbestand zweimal im Jahr erforderlich. Nach kurzer Beratung wurde festgelegt, dass vom Unfallverband zunächst die genauen Kriterien und Überprüfungsvorschriften angefordert werden sollen und dann neu beraten wird. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Förster soll ebenfalls erfolgen.

Beschlussfassung über die Wege Widmung in der Gemeinde

Alle Straßen- und Gemeindeflächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden sollen, wurden vom Vorsitzenden vorgetragen. Es können jederzeit Straßen und Gemeindeflächen hinzugenommen werden, eine entsprechende Prüfung soll nochmals erfolgen.

Nach kurzer Beratung beschloss der Rat einstimmig die Widmung der angegebenen Gemeindestraßen, -wege, und -plätze.

Beratung und Beschlussfassung über eine Überarbeitung der Gestaltungssatzung

Bauliche Maßnahmen an Gebäuden im Ortskern dürfen nur gemäß der gültigen Gestaltungssatzung vorgenommen werden, diese ist bei der Ortsgemeindeverwaltung oder der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe einzusehen.

Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Manubach ist aus dem Jahr 2013. Der Rat diskutierte über eine Überarbeitung. Die einstimmige Beschlussfassung lautete, dass die Gestaltungssatzung zunächst nicht geändert werden soll.

Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung einer Mülltonne für Hundekotbeutel

Die Ortsgemeinde beriet, ob eine separate 80 Ltr. Restmülltonne für Hundekotbeutel angeschafft werden soll. Die jährlichen Kosten für die Grundgebühr würden sich auf 76,00 € zzgl. den Kosten für die Leerungen in Höhe von je 2,50 € belaufen.

Nach kurzer Beratung erfolgte die einstimmige Beschlussfassung, dass eine zusätzliche Tonne angeschafft werden soll, jedoch muss über den Standort noch beraten werden.

Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV); Anhörungs- und Beteiligungsverfahren

Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesversordnung über das Landesentwicklungsprogramm IV (Vierte Teilfortschreibung LEP IV)

Die Ortsgemeinde Manubach ist direkt von der geplanten Anpassung betroffen und verfasste daher in Zusammenarbeit mit der Firma Altus, eine schriftliche Stellungnahme zum Thema „Photovoltaikanlage“, die vom Vorsitzenden vorgetragen wurde.

Einstimmig fasste der Rat folgenden Beschluss:

- Die Stellungnahme soll über die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beim entsprechenden Fachbereich des Landes schriftlich eingereicht werden.

- Eine Stellungnahme der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Herrn Kirsch soll angefordert werden, außerdem soll die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe der Ortsgemeinde Manubach einen Plan zur Verfügung stellen, in dem alle betroffenen Flächen ersichtlich sind.

Die Stellungnahme der Gemeinde Manubach bzgl. Windkraft wird umgehend nachgereicht.

Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Flächennutzungsplanfortschreibung der Verbandsgemeinde Rhein Nahe im Bereich des ehemaligen Bergwerks in der Ortsgemeinde Waldalgesheim zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Campingplatz

Im Bereich des ehemaligen Bergwerks in Waldalgesheim soll ein Campingplatz mit ca. 180 Stellplätzen für Zelte, Campingwägen und Wohnmobile entstehen, Dauerstellplätze sind nicht geplant.

Nach kurzer Beratung erfolgte die Beschlussfassung mit dem folgenden Ergebnis:

Stimmen dafür: 2, Stimmen dagegen:0, Stimmenthaltungen: 5.

Antrag auf eine Ehrenamtsförderung des Kerbevereins bzgl. der Anschaffung eines fest installierten Sonnensegels vor der Turnhalle

Die Kosten für das Sonnensegel belaufen sich auf ca. 12.200,00 €, die Förderung liegt bei 70%, die restlichen Kosten trägt der Kerbeverein, somit ist die Anschaffung für die Gemeinde kostenneutral. Momentan liegt der Gemeinde kein weiterer Antrag auf Ehrenamtsförderung vor.

Ratsmitglied Scherer rückte vom Sitzungstisch ab.

Die Beschlussfassung, dass der gleichlautende Antrag auf den Weg gebracht werden soll, erfolgte einstimmig mit einer Stimmenthaltung.

Ratsmitglied Scherer rückte wieder an den Sitzungstisch.

Verschiedenes

Die Fenster im Gemeindehaus wurden ehrenamtlich gestrichen.

Die Turnhalle wurde in einer ehrenamtlichen Aktion durch die Landfrauen gereinigt.

Die Weiterführung des Rentnerrings soll im September wieder angestoßen werden.

Bzgl. der maroden Mauer an der K24 gibt es bisher noch keine Rückmeldung seitens der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

Bei Themen, die den Kindergarten betreffen, ist eine bessere Vernetzung zwischen den Gemeinden Oberdiebach und Manubach wünschenswert.

Bei dem Verkauf von Waldflächen kann die Ortsgemeinde von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen.

Einwohnerfragestunde

Die Gestaltungssatzung soll auf die Homepage der Ortsgemeinde Manubach gestellt werden.

Die Ortsgemeinde sucht freiwillige Helfer, die z.B. den Garten vor dem Dorfhaus pflegen.