über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen am Dienstag, 29. August 2023, um 19:00 Uhr in der Bürgerstube der Rhein-Nahe-Halle
Öffentlicher Teil
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.07.2023
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler genehmigt mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen die Niederschrift vom 25.07.2023.
Mitteilungen
• Nach dem Mandatsverzicht von Matthias Gundal wurden die Listennachfolger angeschrieben. Nach dem Verzicht von Nachfolgern hat Frau Renate Trennert das Mandat angenommen, sie wird in der nächsten Ratssitzung in das Ehrenamt verpflichtet.
• Vom Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wurde eine BAFA-Förderung für stationäre Lufttechnische Anlagen in der Kita beantragt. Weil das nach dem Windhundeprinzip geht, wurde ohne Ratsbeschluss der Förderantrag auf den Weg gebracht. Wenn einmal ein Bundes-Fördertopf aufgemacht wird, dann sind die begrenzten Mittel schnell vergeben. Und nachgelegt wird in der Regel nicht.
Die OG Weiler hatte schon 3 Wochen nach Antragstellung eine Förderzusage. Zum 28.07. wurden die Verwendungsnachweise fristgerecht eingereicht. Vor 1 ½ Wochen war bereits der Förderbetrag in Höhe von 331.134,58 € eingegangen. In der Ursprungsfinanzierung hatte die OG nicht mit einer Zuwendung gerechnet.
• Im Gewerbegebiet Duhlwiesen gibt es Probleme mit der unteren Naturschutzbehörde.
Für das Gebiet an der Straße ist die Auslegungsfrist für die Bürger- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3.1 und 4.1 BauGB abgeschlossen. Es gab einige Stellungnahmen. In der Septembersitzung des Rates sollen die Stellungnahmen abgearbeitet werden. Zuvor wird darüber im BA beraten.
Parallel werden mit den Interessenten Gespräche geführt, um deren bislang nicht konkretisierten Wünsche im Plangebiet zu besprechen.
• Mit dem Vertragspartner Westnetz, der bauausführenden Firma, den beiden Beigeordneten und mit Ortsbürgermeister Schmitt wurde am 22.8. der 1. Spatenstich für den Beginn der Glasfaserverlegung in der OG Weiler gemacht.
Es wurden 6 Bauabschnitte gebildet, die jetzt sukzessive abgearbeitet werden. Zunächst werden alle Hauptrohrleitungen verlegt (das werden ca. 30 lfd. km sein). Im Pflasterbereich geht das schnell, bei Asphaltaufbrüchen sind die Arbeiten zeitraubender. Erst danach werden die Hausanschlüsse verlegt und die Anschlussnehmer von der Hauptleitung aus angebunden.
Die OG Weiler informiert im Mitteilungsblatt über die Beschreibung des 1. Bauabschnittes. Auf dem Friedhofsvorplatz gibt es einen Baustopp, weil die verzinkten und pulverbeschichteten Stützen des Vordaches der Kapelle noch nicht geliefert sind. Erst nach deren Einbau kann das Pflaster vor der Kapelle endverlegt werden.
• Die Schüler der Grundschule sollen schon ab 01.10.2023 in der neuen Mensa essen können, selbst wenn der Kindergarten noch nicht eröffnet ist; es gibt zwei getrennte Bereiche
(Kita und Mensa). Die Endabnahme der Kita soll Ende September 2023 sein, wenn Brandschutz, Unfallschutz und alles was dazu gehört wie Bauaufsicht, das Veterinäramt etc. ihre Besichtigungen und Begutachten gemacht haben und die Endergebnisse vorliegen.
Bekanntgabe von Entscheidungen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.07.2023
Anfrage auf Erwerb einer gemeindlichen Immobilie
Erwerb des Gemeindehauses am Dorfplatz war angefragt.
Der GR hat einstimmig einen Verkauf abgelehnt.
Grundstückstausch altes Kita-Gelände gegen Teil des
neuen Kita-Geländes
Nach Abschluss mehrjähriger Verhandlungen haben Verwaltungsrat und Ortsgemeinde festgestellt, dass es für beide Seiten kein befriedigendes Ergebnis für einen Grundstückstausch gibt.
Grundstückstausch im künftigen Gewerbegebiet
Der Erwerb einer weiteren Parzelle für das Gebiet scheitert an einer Grundstückseigentümerin, die nicht verkaufen, sondern nur tauschen will. Der Eckpunkte für weitere Verhandlungen wurden festgelegt.
Grunderwerb eines Hauses auf der Trift
Der GR hat den Erwerb eines Hauses beschlossen.
Grundstückssache Im Bornaker
Die Anfrage eines Anliegers auf Tausch von kleinen Straßenparzellen gegen andere gemeindliche Flächen wurde abgelehnt. Für solche Fälle ist nur ein Kauf durch die OG möglich.
Vergabe von Bauleistungen
Kinder und Veranstaltungsküche in Kita und Mensa
Bauleistungen zur Kinderküche (im Kita-Trakt)
Die Kinderküche ist ein Teil der Personalküche in der die Kinder erlernen sollen, mit den Gerätschaften umzugehen. Die Kinder können darin selbst kochen.
Nach erfolgter Ausschreibung liegen 2 Angebote vor. Die Prüfung der Angebote ist durch die VG erfolgt. Nach rechnerischer, formaler, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird empfohlen das günstigste Angebot in Höhe von 13.839,70 Brutto anzunehmen.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig das günstigste Angebot zum Bruttopreis von 13.839,70 EUR anzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma Heiser‘s Küchen GmbH in 55257 Budenheim.
Bauleistungen für Veranstaltungsküche (im Mensa-Trakt)
Die Veranstaltungsküche ist im Gebäudeteil der Mensa Die Veranstaltungsküche kann vermietet werden, ohne dass der Küchenbetrieb der Mensa in Anspruch genommen wird.
Nach erfolgter Ausschreibung liegen 2 Angebote vor. Die Prüfung der Angebote ist durch die VG erfolgt. Nach rechnerischer, formaler, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird empfohlen das günstigste Angebot in Höhe von 13.030,51 Brutto anzunehmen.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig das günstigste Angebot zum Bruttopreis von 13.030,51 EUR anzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma Heiser‘s Küchen GmbH in 55257 Budenheim.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich
der Burg Reichenstein in der Ortsgemeinde Trechtingshausen zur Ausweisung einer
privaten Verkaufsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sowie eines
Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Hotel-Lodges“
Der Rat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 über die im Betreff genannte Änderung des Flächennutzungsplans abschließend entschieden. Diese Entscheidung bedarf jedoch auch der Zustimmung der Stadt Bacharach und der Ortsgemeinden in der VG Rhein-Nahe.
Die Zustimmung gilt gemäß S 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden dieser Änderung zustimmen und in diesen Gemeinden mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Der Rat der OG Weiler beschließt einstimmig der Änderung des FNP der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein in der OG Trechtingshausen wie erläutert zuzustimmen.
Anfragen und Verschiedenes
• Zur Verlegung von Glasfaserrohren in der OG Weiler wird mitgeteilt, dass in der Schillerstraße eine Zufahrt zugestellt war. Außerdem wurde auf diesem Grundstück widerrechtlich geparkt, wobei der Rasen beschädigt wurde. Der Vorsitzende nennt den Termin der nächsten Baustellenbesprechung und regt an, dass die Geschädigte mit zur Besprechung dazu kommt.
• Zur der von der VG ausgeschriebenen Teilzeitstelle für die Reinigungskraft in der Mensa wird die Frage nach dem Umfang der Reinigungsarbeiten gestellt. Der Vorsitzende informiert, dass vom Personal der OG Weiler nur der Bereich des Mensa-Raumes plus Foyer und Flur zu reinigen sind.
• Es wird darum gebeten, den unterschriebenen Mensa Vertrag zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende teilt mit, dass dieser Vertrag an alle Ratsmitglieder und auch an die VG Rhein-Nahe versendet wird.
• Die Beschlussabfolge zum Verfahren der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Änderung der neu einbezogenen Flächen soll mitgeteilt werden.
Der Vorsitzende setzt sich mit der VG in Verbindung damit diese die Beschlussabfolge noch einmal überprüfen wird.
- wegen der hinzugenommenen Fläche und
- wegen der Reihenfolge
• Es wird nach dem Sachstand der geplanten Hotelbebauung am Lautershof gefragt. Der Vorsitzende teilt mit, dass es in dieser Angelegenheit noch zu keinem Ergebnis gekommen ist, weil der Grunderwerb nicht vorangeht.
• Am Friedhofsvorplatz wurden an zwei Stellen andersfarbige Pflastersteine verlegt. Es wird mitgeteilt, dass die Abnahme noch nicht erfolgt ist und dass dieser Mangel reklamiert wird.