Verpflichtung der Mitglieder des Ortsbeirates
Die bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 neu gewählten Mitglieder des Ortsbeirates werden von Stadtbürgermeister Dieter Kemmer gemäß Gemeindeordnung namens der Stadt Bacharach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere der Schweigepflicht, der Treuepflicht und der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl, verpflichtet.
Ernennung des ehrenamtlichen Ortsvorstehers
Der am 09.06.2024 wiedergewählte ehrenamtliche Ortsvorsteher Norbert Wagner wird von Stadtbürgermeister Dieter Kemmer durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Medenscheid ernannt.
Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Ortsvorsteherin bzw. des ehrenamtlichen stellvertretenden Ortsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zunächst wird ein Wahlausschuss bestimmt. Ortsvorsteher Norbert Wagner beruft dazu die beiden Ortsbeiratsmitglieder Martin Körbel und Christoph Wagner. Mit der bisherigen stellvertretenden Ortsvorsteherin Hannah Horn und Gabriele Waldhausen gibt es zwei Kandidatinnen. Gewählt wird in geheimer Wahl. Da der Ortsvorsteher bei Personalentscheidungen kein Stimmrecht hat und ein Ratsmitglied nicht anwesend ist, schreiten nur vier Ortsbeiratsmitglieder zur Wahlurne.
Im ersten Wahldurchgang entfallen zwei Stimmen auf Hannah Horn und zwei auf Gabriele Waldhausen, so dass ein zweiter Wahldurchgang notwendig wird. Auch hier erhalten beide Kandidatinnen je zwei Stimmen, so dass eine Stichwahl erforderlich wird. Auch diese endet mit zwei Ja-Stimmen für Hannah Horn und zwei für Gabriele Waldhausen, so dass laut Gemeindeordnung das Los entscheiden muss. Der Ortsvorsteher unterbricht die Sitzung für einige Minuten, um den Losentscheid vorzubereiten. Schließlich werden zwei verschlossene Umschläge, die Zettel mit den Namen der beiden Kandidatinnen enthalten, in die Wahlurne gelegt.
Als Siegerin des Losentscheids geht Hannah Hahn hervor. Sie nimmt die Wahl an und wird von Stadtbürgermeister Kemmer durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur neuen ehrenamtlichen stellvertretenden Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Medenscheid ernannt. Da sie dieses Amt bereits in der vergangenen Wahlperiode innehatte, erübrigt sich eine Vereidigung und Einführung.
Mitteilungen und Verschiedenes
Mit einem Weinpräsent verabschiedet der Ortsvorsteher das aus dem Ortsbeirat ausgeschiedene Ratsmitglied Udo Hochstein. Der „Ur-Medenscheider“ sei fast 15 Jahre lang eine große Hilfe und ein guter Ratgeber gewesen.
Anschließend informiert Wagner über die Teilnahme Medenscheids am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und den bevorstehenden Besuch der Kreiskommission, am Freitag, 30.08.2024, 11.00 Uhr, im Bürgerhaus Medenscheid, zu dem auch die Bevölkerung Medenscheids herzlich eingeladen ist.
Termine bis Jahresende sind: 28.09. Treffen der Arbeitsgruppe „Medenschön“, 11.10. Repair Café des Entwicklungsmanagement der VG Rhein-Nahe im Bürgerhaus, 19.10. Herbstfest im Bürgerhaus, 11.11. Martinsumzug, 23.11. Weihnachtsbaumaktion, 05.12. Nikolaus-Besuch der Feuerwehr. Für 2025 ist wieder ein Dorfflohmarkt gemeinsam mit Neurath und Winzberg in der Planung.
Weil die Blumenkübel am Dorfplatz wiederholt durch ein Fahrzeug beschädigt wurden, hat der Ortsvorsteher Anzeige gegen Unbekannt gestellt.
Noch in diesem Jahr sollen das Bürgerhaus und das Feuerwehrgerätehaus mit einem neuen Außenanstrich versehen und die Fensterrahmen neu lackiert werden. Die Ausschreibung dazu läuft.
Da die Pumpe am Dorfbrunnen defekt ist, soll über die Stadt Bacharach eine neue angeschafft werden.
Einwohnerfragestunde
Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wird der Wunsch geäußert, in der Fürstenbergstraße eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen. Laut Ortsvorsteher Wagner ist der Ortsbeirat dabei, diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten zu prüfen. Erkenntnisse aus einer vergleichbaren Regelung im Ortsbezirk Henschhausen sollen hierbei Einfluss finden.
Angeregt wird aus den Reihen der Anwohner, den für 2025 geplanten Dorfflohmarkt mit Neurath und Winzberg nicht schon im April, sondern erst im Mai durchzuführen, weil sich der Ort dann bei hoffentlich schönerem Wetter besser präsentieren könne.
Die Frage nach Maßnahmen zu Regelungen gegen Dauerparker auf innerörtlichen, öffentlichen Flächen wird dahingehend beantwortet, dass dies Bestandteil des noch zu diskutierenden Konzeptes der Verkehrsberuhigung sei.