Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des BUGA-Parks (Rheinvorgelände) - Teilabschnitt 1 (Bereich Tonnenhof) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Gastronomie" sowie von Grünflächen "Parkanlage" und "Dauerkleingärten“
a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
b) Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zu a): Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gastronomie“ sowie von Grünflächen „Parkanlage“ und Dauerkleingärten“ im Bereich des BUGA-Parks (Rheinvorgelände) – Teilabschnitt 1 (Bereich Tonnenhof) beschlossen. Dieser Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zu b): Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 10.09.2025 beschlossen, für o.a. Flächennutzungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die o. a. Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht u. FFH-Vorprüfung) während der Dauer eines Monats zwar vom
18.09.2025 bis 20.10.2025 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Stadt Bacharach, Rathaus, Oberstraße 1, 55422 Bacharach, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Während der Auslegung besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Änderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Der Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Flächennutzungsplanfortschreibung BUGA-Gelände Bacharach (Teilabschnitt 1) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Der Geltungsbereich vorstehender Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Lageübersicht.