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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 38/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in der Gemarkung Bacharach im Bereich des Bahnhofsgeländes zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“;

a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

b) Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zu a): Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 09.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in der Gemarkung Bacharach im Bereich des Bahnhofsgeländes zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Zu b): Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 26.08.2026 beschlossen, für vorgenannte Flächennutzungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf vorgenannter Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Schalltechnischer Untersuchungsbericht, Artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltgeologisches Gutachten zur orientierenden umwelttechnischen Untersuchung, Geotechnischer Bericht und weitere Anlagen) in der Zeit vom

17.09.2026 – 19.10.2026 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 209, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Stadt Bacharach, Rathaus, Oberstraße 1, 55422 Bacharach, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, an bauamt@vgrn.de.

Der Entwurf zur vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus / Bauleitplanung / Flächennutzungsplanänderung großflächiger Einzelhandel Bacharach) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Planzeichnungen (vor und nach der Flächennutzungsplanänderung):

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Nahe
55411 Bingen, 08.09.2026
In Vertretung
Dietmar Fahl
Erster Beigeordneter