Aufstellung des Bebauungsplanes „Strandbadweg/Bahnhof - Lebensmitteleinzelhandel“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ im Bereich des Bahnhofsgeländes der Stadt Bacharach;
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zu a) Der Stadtrat der Stadt Bacharach hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Strandbadweg/Bahnhof - Lebensmitteleinzelhandel“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ in der Gemarkung Bacharach im Bereich des Bahnhofsgeländes beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Strandbadweg/Bahnhof - Lebensmitteleinzelhandel“ umfasst die Grundstücke
Flur 13, Flurstücke 61, 62, 63, 64 und 65/2
in der Gemarkung Bacharach und ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Zu b) In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Bacharach wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Strandbadweg/Bahnhof - Lebensmitteleinzelhandel“ (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Schalltechnischer Untersuchungsbericht, Artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltgeologisches Gutachten zur orientierenden umwelttechnischen Untersuchung, Geotechnischer Bericht und weitere Anlagen) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom
17.09.2026 – 19.10.2026 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 209, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Stadt Bacharach, Rathaus, Oberstraße 1, 55422 Bacharach, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, an bauamt@vgrn.de.
Der Bebauungsplanentwurf „Strandbadweg/Bahnhof - Lebensmitteleinzelhandel“ kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Strandbadweg Bahnhof - Lebensmitteleinzelhandel) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.