Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenplatz“ in der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim;
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Bekanntmachung über die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB und über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zu a) Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenplatz“ beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 24.05.2023. In der Sitzung am 11.08.2026 hat der Ortsgemeinderat die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Lindenplatz“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke in der Gemarkung Münster-Sarmsheim:
Flur 6, Flurstücke 80, 81, 82/2, 83/4, 85/3, 89/5, 93/3, 96/3, 98/4, 99/2, 99/3, 99/5, 100/3, 100/5, 103/1, 104/1, 105/3, 105/4, 106/2, 106/5, 106/6, 107/6, 107/7, 107/8, 107/9, 107/10, 107/11, 107/13, 107/14, 107/15, 107/16 (tlw.), 107/17, 107/19, 107/23, 107/24, 107/26, 111/4, 111/10, 111/13, 118/2, 119/5, 119/7, 119/17, 119/18 (tlw.), 119/20, 119/26, 119/27 (tlw.), 121/1, 121/2, 121/4, 121/5, 121/6, 122/4, 122/5 (tlw.), 123/1, 124/1, 124/2, 126/1, 126/3, 127/4, 128/4, 130/1, 132/3, 132/5, 133/6, 134/1, 134/2, 134/3, 135/1, 149/3, 151/3, 151/8, 153/3, 155/3, 157/2, 157/3, 158/1, 159/3, 160/3, 161/4, 162/2, 163/1, 164/1, 164/3, 164/4, 165, 166/1, 167/2, 168/1, 170/1, 171/1, 202, 204/2 (tlw.), 204/3, 206/1, 209/1, 214/1, 219/1, 220/2, 225/2 (tlw.), 262/19 (tlw.), 263/3, 263/5, 265/2, 265/3, 265/4, 266/1, 268, 270/2, 270/3, 271/1, 274/1, 276, 278/1, 278/2, 280, 282/2, 283/4, 283/5 (tlw.), 283/6, 283/7, 285/1, 285/2, 286/1, 286/4, 286/5, 286/7, 307/9 (tlw.), 331/106, 332/106, 333/106, 352/266, 410/285, 411/285, 412/285, 415/285, 440/267, 460/116, 461/116, 535/129, 569/102, 593/285, 594/285, 730/122, 736/121 und 827/200.
Der Geltungsbereich ergibt sich ebenfalls aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Zu b)
Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient, durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt, liegen die Voraussetzungen des § 13a BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren vor.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Daher hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim am 11.08.2026 beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Ungeachtet dessen werden die von der Planung berührten Umweltbelange im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ermittelt, berücksichtigt und in der Begründung zum Bebauungsplan entsprechend dargestellt.
Zudem wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 BNatSchG durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Lindenplatz“ bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Darstellung der Umweltbelange und Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer eines Monats in der Zeit vom
17.09.2026 – 19.10.2026 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 209, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim, Rathaus, Dr.-Friedrich-Werner-Platz 1, 55424 Münster-Sarmsheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, an bauamt@vgrn.de.
Der Bebauungsplanentwurf „Lindenplatz“ kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Lindenplatz Münster-Sarmsheim) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.