über die Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Waldalgesheim am Dienstag, 16.05.2023, 19.00 Uhr, im Rathaus in Waldalgesheim
Öffentlicher Teil I
Mitteilungen
• Der Bescheid über die vorläufige Verbandsgemeindeumlage 2023 ist eingegangen.
• Für die OG Waldalgesheim wurde ein Betrag in Höhe von 1.609.623,00 € festgesetzt.
• Die 30-jährige Jubiläumsfeier der Kita miniMAXx war ein voller Erfolg.
• Die Linde, die von Herrn Horst Sinz gestiftet wurde, ist am Meilenstein Richtung Rümmelsheim eingepflanzt worden. Der Baum ist gut angewachsen.
• Das Jubiläum 100 + 1 Jahre Freiwillige Feuerwehr Waldalgesheim fand am Wochenende statt. Es war eine tolle Veranstaltung mit Fahrzeugausstellung. Innminister Michael Ebling hat am Jubiläum teilgenommen hat.
Gewerbegebiet „Hüttenloch“, Gemarkung Waldalgesheim
Sachstand
Der 1. Beigeordnete erläutert den Sachverhalt.
Die Ortsgemeinde Waldalgesheim beabsichtigt, in der Gemarkung Genheim die Ent-
wicklung einer 2,88 ha großen Fläche „Im Hüttenloch“ zu entwickeln.
Die Fläche liegt am südlichen Ortsrand an der Kreisstraße K 30 in Richtung des Ortsbezirks Genheim. In diesem Bereich sollen gewerbliche Bauflächen für kleinere, nicht wesentlich störende Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie Flächen für den Gemeinbedarf für den örtlichen Bau- und Forsthof und den Malteser Hilfsdienst ausgewiesen werden. Unter den bestehenden Hochspannungsleitungen ist ein öffentlicher Grünstreifen zwischen der geplanten Baufläche und dem Ortsrand von Waldalgesheim vorgesehen.
Im geltenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ist der Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Ein Zielabweichungsverfahren war erforderlich.
Bescheid Zielabweichungsverfahren, SGD Süd vom 20.03.2023
Im Zielabweichungsverfahren wurden die obere Naturschutzbehörde der SGD Süd und die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe um Stellungnahmen gebeten. Diese haben sich geäußert.
Herr Assion vom Planungsbüro Stadt-Land-plus erläutert die Einzelheiten der 4 Punkte, die angesprochen wurden.
Das Zielabweichungsverfahren wurde positiv beschieden, d.h. von den Zielen darf unter Auflagen abgewichen werden.
1. Die Biotopvernetzung zwischen den Biotopen BT-6012-0605-2006 mit der Bezeichnung „Hochstaudenflur“ am Hahnenbach NO Genheim ist sicherzustellen.
2. Im Zuge der Bauleitplanung ist die Freihaltung der Kompensationsflächen von Bebauung sicherzustellen. Im Flächennutzungsplan sind die Ausgleichsflächen für
Entwicklungsmaßnahmen darzustellen. Im Bebauungsplan sind die konkreten Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festzusetzen.
3. Zur Bestimmung der geeigneten Kompensationsflächen zur funktionalen Verbesserung des Biotopverbunds ist ein naturschutzfachlicher Beitrag zu erstellen.
4. Die Kompensationsflächen sind frühzeitig mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzustimmen.
Fragen nach der Wirtschaftlichkeit und den Kosten werden gestellt. Herr Assion teilt mit, dass wenn ein Baugebiet oder ein Wohngebiet entwickelt wird, Ausgleichsmaßnahmen entstehen. Durch die Ausgleichsmaßnahmen, die mit der Biotopvernetzung gekoppelt werden müssen, sind keine Mehrkosten zu erwarten. Die Ausgleichsmaßnahmen werden räumlich festgestellt, es kann nicht auf Ausgleichsmaßnahmen zurückgegriffen werden, die die OG schon vorhält.
Auftragsvergabe Lärmgutachten
Das Lärmgutachten ist im Rahmen des Bauleitverfahrens erforderlich. Ein Angebot vom Ingenieurbüro liegt vor, es wird diskutiert, es soll beschlossen und veröffentlicht werden.
Nach Beratung und Beantwortung weiterer Fragen
beschließt der Rat der OG Waldalgesheim mit 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen das Lärmgutachten in Höhe von 6.650, -- EUR + MwSt. in Auftrag zu geben. Den Zuschlag erhält die Firma Pies.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB):
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober dem Banzweg“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Ortsteil Genheim, gemäß § 13b BauGB zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
I. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB
1. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bauen und Umwelt, FB Bauen,
Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein, Schreiben vom 06.03.2023
1. Bedenken bezgl. der Ausweisung von Wohnbauflächen bestehen nicht mehr.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich
2. Untere Naturschutzbehörde
2.1 Die Verfahrenswahl nach § 13b BauGB wird bedauert, ein Wechsel in das Regelverfahren würde sehr begrüßt. Es wird angemerkt, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 LStrG fehlt.
2.2 Es wird angemerkt, dass der Fachbeitrag Artenschutz fehlt.
Der Sachverhalt wird erläutert.
Beschlussvorschlag 1:
zu 2.1: Die allgemeine Vorprüfung wird nachgereicht.
zu 2.2: Die artenschutzrechtliche Vorprüfung wird nachgereicht. Ein Hinweis
zur verbindlichen Anbringung von Nistkästen wird in die Hinweise zu den textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Zunächst erfolgt eine
Persönliche Erklärung des Ratsmitglied Grabowski
„Bereits am 28.02.2023 bin ich als Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in meiner Haushaltsrede auf die Thematik der Verfahrensauswahl nach §13b BauGB eingegangen. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu eben dieser Verfahrensauswahl bekräftigt mich bzw. uns in den Argumenten. Das beschleunigte Verfahren war im Grundgedanken dazu gedacht, den Mangel an Wohnungsraum in Ballungsräumen zu beseitigen. In Waldalgesheim gibt es zwar eine große Nachfrage an Wohnraum, aber sicherlich keine Wohnungsnot. Die Wahl des beschleunigten Verfahrens ist für meine Fraktion und augenscheinlich auch für die Untere Naturschutzbehörde für einer nach außen hin umweltbewussten Gemeinde Waldalgesheim nicht angemessen.
Ich sehe es weiter wie die Untere Naturschutzbehörde: Auch, wenn die formalen Voraussetzungen des §13 b BauGB erfüllt werden, sollte es angesichts der aktuellen Umweltdiskussionen bewusste Verpflichtung einer jeden Kommune sein, Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt – und um eine solche handelt es sich zweifelsohne bei der Etablierung eines Baugebiets – im Sinne der Umwelt adäquat auszugleichen.
Für mich und auch meine Fraktion der Grünen in Waldalgesheim wäre ein Umdenken der Ortsgemeinde, das Vollverfahren mit Abarbeitung der Eingriffsregelungen anzuwenden weiterhin sehr zu begrüßen. Hier vorliegend im Bebauungsplan „Ober dem Banzweg“, aber auch beim Baugebiet „Waldstraße 4“, da auch dort die Gemeindeverwaltung das beschleunigte Verfahren nutzt.“
Der Beigeordnete Uwe Kaska und Ratsmitglied Lasse Schneider schließen sich der persönlichen Erklärung an.
Der Vorsitzende teilt mit, dass bereits in einer früheren OG Sitzung gesagt wurde, dass die OG freiwillig bereit ist Ausgleichsflächen zu schaffen.
Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen Beschlussvorschlag 1 wie vorgetragen.
2. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück,
Abteilung Landentwicklung und Bodenordnung, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde, Schloßplatz 10, 55469 Simmern, Schreiben vom 02.02.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
3. Landesbetrieb Mobilität Worms, Schönauer Straße 5, 67547
Worms, Schreiben vom 06.03.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Beschlussvorschlag 2:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Mit dem LBM Worms ist abzustimmen, ob eine Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h möglich ist. Die Detailplanung der Zufahrt ist mit dem LBM Worms abzustimmen. Die Details bezügl. der Baulast und der Unterhaltung des Fußwegs ist mit dem LBM Worms abzustimmen.
Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung Beschlussvorschlag 2 wie vorgetragen.
4. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz,
Direktion Landesarchäologie, E-Mail vom 03.03.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Ein neuerlicher Beschluss ist nicht erforderlich.
5. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz,
Schreiben vom 01.03.2023
1. Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung
1.1. Wasserschutzgebiete: Planbereich liegt nicht in einem bestehenden oder geplanten Trinkwasserschutzgebiet
1.2. Grundwassernutzung: Grundwassernutzungsanlagen im Planbereich nicht bekannt
1.3. Regenerative Energie: Hinweis, dass im Vorfeld geklärt werden sollte, ob der vorgesehene Standort für die Errichtung eines Sondenfeldes aus geologischer Sicht geeignet ist und Hinweis auf das Einholen einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde bei Errichtung von Erdwärmesonden
Der Sachverhalt wird erläutert.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
2. Abwasserbeseitigung
2.1. Schmutzwasser: Einleitpflicht des Schmutzwassers in die kommunale
Kläranlage; Abklären der Kläranlagenkapazität
2.2. Niederschlagswasser: Hinweis der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in ein Fließgewässer; technische Hinweise, Abstimmungsempfehlung mit der zuständigen Wasserbehörde.
Der Sachverhalt wird erläutert.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
3. Bodenschutz
Der Sachverhalt wird erläutert.
Beschlussvorschlag 3:
Die im Teil „Umweltbelange“ der Begründung vorgenommene Eingriffserheblichkeit bezüglich des Schutzgutes Boden wird in „hoch“ geändert.
Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt einstimmig Beschlussvorschlag 3 wie vorgetragen.
6. Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen,
Schreiben vom 24.02.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Beschlussvorschlag 4:
Zu 1.: Der Graben zur Aufnahme des Außengebietswassers ist über einen Anschlussgraben nördlich des Baugebiets „Unter dem Banzweg“ bis zum Hahnenbach zu führen.
Zu 3.: Auf eine Festsetzung verpflichtender Dachbegrünungen wird verzichtet.
Zu Beschlussvorschlag 4.3. wird ein erster weiterführender Antrag gestellt:
Ratsmitglied Dr. Kesser stellt den weiterführenden Antrag, dass bei der Abwägung zu Punkt 4.3 verpflichtend sein soll, dass an allen Flachdächern und flach geneigten Dächern eine Dachbegrünungen vorzunehmen ist. Garagen, Carports und Aufbauten größer als 4 m² müssten ebenfalls begrünt werden.
Zu Beschlussvorschlag 4.3. wird ein zweiter weiterführende Antrag gestellt:
Ratsmitglied Grabowski stellt den zweiten weiterführenden Antrag, dass empfohlen werden soll, dass auch Flachdächer zu begrünen sind.
Zu 4.1 Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt einstimmig
Beschlussvorschlag 4.1 wie vorgetragen.
Zu 4.3 Zum ersten weiterführenden Antrag von Dr. Kesser beschließt der Rat der OG Waldalgesheim mit 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen. Dieser weiterführende Antrag ist somit abgelehnt.
Zu 4.3 Zum zweiten weiterführenden Antrag von Ratsmitglied Grabowski beschließt der Rat einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen.
7. Verbandsgemeindewerke Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe,
Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey, Schreiben vom 13.02.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Beschlussvorschlag 5
- An der Planung wird weiter festgehalten. Die Belange des Vermessungs- und Katasteramtes Rhein-Nahe werden gegenüber der weiteren wohnbaulichen Entwicklung im Ortsteil Genheim zurückgestellt.
- Die rückwärtige Anbindung des Flurstücks 14/2 entfällt.
Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen Beschlussvorschlag 5 wie vorgetragen.
8. Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund,
Schreiben vom 27.02.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Beschlussvorschlag 6:
- An der Planung wird weiter festgehalten. Der Empfehlung der Amprion GmbH, eine Ausrichtung schutzwürdiger Räume in Richtung der
Höchstspannungsleitung zu vermeiden, wird nicht gefolgt.
Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen Beschlussvorschlag 6 wie vorgetragen.
9. Vodafone Deutschland GmbH, E-Mail vom 06.03.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
10. Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545
Bad Kreuznach, Schreiben vom 27.01.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
11. Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Hauptstraße 46,
55452 Windesheim, Schreiben vom 07.02.2023
Der Sachverhalt wird erläutert.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
12. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und benachbarter Gemeinden ohne Anregungen oder Bedenken
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 01.02.2023
- Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz, Schreiben vom 09.02.2023
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Abteilung 2 - Gewerbeaufsicht, E-Mail vom 02.03.2023
II. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
Der Einwand aus der Öffentlichkeit
1. Ein betroffener Bürger (Name und Anschrift sind der Verwaltung bekannt),
Gesprächsnotiz vom 13.01.2023, Schreiben vom 31.01.2023
1. Gesprächsnotiz vom 13.01.2023 zum Verkauf einer Teilfäche des Flurstücks 35/5, Flur 12 Gemarkung Genheim:
- Anfrage durch Herrn 1. Beigeordneten Huber nach einem Erwerb eines max. 1,5 m breiten Streifens des o.g. Grundstücks, um eine Abbiegespur zum Baugebiet realisieren zu können. Angebot eines Grundstückstauschs, angeblich nicht eingehaltene Abmachungen bezüglich des Fortgangs der Planungen.
2. Schreiben vom 31.01.2023:
- Anregung, die Anbindung des Baugebiets an die Kreisstraße sei nicht erforderlich. Um den Durchgangsverkehr in die östlich angrenzenden Baugebiete zu unterbinden, solle die Erschließung über den Banzweg erfolgen. Anstelle der Anbindung an die K 48 solle ein zusätzlicher Bauplatz ausgewiesen werden. Dies würde zusätzlich zu einer Kostenersparnis und zu einer Verkehrsberuhigung führen.
Einzelheiten werden mitgeteilt, Fragen werden beantwortet.
Beschlussvorschlag 7:
- Der Anregung wird nicht gefolgt; an der Verkehrsanbindung des Baugebiets „Ober dem Banzweg“ an die K 48 wird festgehalten.
Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung Beschlussvorschlag 7 wie vorgetragen.
Nach dieser Abstimmung wird diskutiert; es wird vorgeschlagen, dass geprüft werden soll, ob der vorgesehene Gehweg erforderlich ist und gebaut werden soll.
Beratung und Beschlussfassung über notwendige
Bebauungsplanänderungen
Der neue räumliche Bereich des Baugebietes „Ober dem Banzweg“ ist zu beschließen. Die Planzeichnung liegt vor, der Sachverhalt wird von Herrn Assion erläutert.
Es kann in der GR-Sitzung nur beschlossen werden, dass der Plan geändert werden soll, dass der geänderte Plan mit den abgestimmten Feinheiten in das Verfahren geht und noch einmal in die Offenlage kommt.
Sodann beschließt der Rat der OG Waldalgesheim, mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen, dass der geänderte Plan ins Verfahren geht, der dann neu offengelegt wird.
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Beschluss erfolgt durch den Rat der OG Waldalgesheim mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung.
Solarthermieanlage:
Sachstand
Der 1. Beigeordnete Gerhard Huber berichtet, dass bekannt sei, wo die Solarthermieanlage stattfinden soll und was damit gemacht werden soll. Es sind schon gewisse Vorarbeiten geleistet worden.
Landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPlG zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Solarthermie
Die Landesplanerische Stellungnahme für die Änderung des FNP VG Rhein-Nahe der VG Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich der OG Waldalgesheim (Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“) liegt vor.
Herr Assion erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPoint Präsentation.
Projektbeschreibung Energie-Dienstleistungsgesellschaft EDG, Rheinhessen-Nahe
Die Projektbeschreibung der EDG Nieder-Olm zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien mittels Installation einer Freiflächen-Solarthermieanlage liegt den Ratsmitgliedern vor und wird beraten.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der CDU-Fraktion betreffend Aufbau eines Tiny-House „Musterpark“
Die CDU Fraktion Waldalgesheim stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Ortsgemeinde Waldalgesheim sollte die Errichtung/Aufbau eines Tiny House Musterparks/-ausstellung auf dem Gelände „Buchenhag“ und damit einhergehend eine Herrichtung des gesamten Areals, in Erwägung ziehen.
Der Rat der Ortsgemeinde Waldalgesheim beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen die Prüfung des Antrags der CDU.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein in der Ortsgemeinde Trechtingshausen zur Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sowie eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Hotel-Lodges“
Es wird die Frage gestellt, ob für die OG Waldalgesheim bei einer Zustimmung Kosten entstehen. Der Vorsitzende teilt mit, dass für die OG Waldalgesheim keine Kosten zu erwarten sind.
Sodann beschließt der Rat der OG Waldalgesheim einstimmig dem Antrag zuzustimmen.
Einwohnerfragestunde
• Die Anfrage eines Einwohners zur Errichtung eines Sendemasts durch ein Telekommunikationsunternehmen im Bereich Waldstraße, Richtung Ruheforst wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass eine Firma dazu beauftragt wurde. Ob dort überhaupt ein Mast hingebaut werden soll, muss zunächst im Ortsgemeinderat beraten und beschlossen werden. Es haben schon Vorort Termine stattgefunden, bei denen mehrere Möglichkeiten für Standorte besichtigt wurden. Sobald näheres bekannt ist, wird dies mitgeteilt.
• In Genheim, an den Glascontainern, ist vor ca. 3 Wochen eine Videokamera installiert worden. Ein Einwohner fragt, was er gegen die Installation der Videoüberwachung machen kann. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kamera installiert wurde, weil Mitbürger*innen auch aus anderen Ortschaften unberechtigten Müll abgelagert haben. Durch die Videoüberwachung konnte dem Mülltourismus Einhalt geboten werden.
Verschiedenes
• In der Einfahrt Hochstraße auf der rechten Seite vor der Apotheke sind Steine lose, vor dem Friseursalon ist ein Stein abgesackt. Außerdem sind bei der Einfahrt in die Kreuzstraße lose Steine festgestellt worden. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bauhof hier Abhilfe schaffen soll.
• Zur zuvor in der Einwohnerfragestunde angesprochenen Videoüberwachung in Genheim wird von einem Ratsmitglied die Frage gestellt, ob die Einwohner in Genheim ausführlich über den Grund der Maßnahme informiert wurden, und ob der Datenschutzbeauftragte eingebunden war.
Der Vorsitzende teilt mit, dass nachgefragt wurde ob die Installation gemacht werden darf, dies sei bejaht worden. Es müssten nur Schilder aufgestellt werden, die auf die Videoüberwachung hinweisen. Außerdem würden die Daten wieder gelöscht. Es werden nur Daten gespeichert, wenn ein Vergehen festgestellt wurde. Dann wird die Kreisverwaltung wegen einer Anzeige involviert.
Öffentlicher Teil II
Bekanntgabe von Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen ein Gebäude anzukaufen.