Öffentlicher Teil I
1. Mitteilungen
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim
Das Büro Stadt-Land-Plus wurde mit der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung o.a. Bebauungsplanes beauftragt. Die Unterlagen liegen den Ratsmitgliedern vor. Zu diesem TOP ist Herr Dipl. Geogr. Frank Assion anwesend, der das Vorhaben ausführlich erläutert.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim. Der Bebauungsplan erhält die Namensbezeichnung „Auf der Trift“. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Waldalgesheim: Flur 24, Flurstücke 53, 54 und 55. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Bebauungsplanentwurfes sowie über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Nach Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, durch einen Vertreter des Planungsbüros Stadt-Land-plus, beschloss der Gemeinderat dessen Annahme sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch eine dreiwöchige Auslegung bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim und der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über Benennung von Zielen die in der Ortsgemeinde Waldalgesheim bzw. der VG Rhein-Nahe umgesetzt werden können (Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP)
In der GR-Sitzung am 21.03.2023 hat die OG Waldalgesheim beschlossen, dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beizutreten. Ziel ist, die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe. Zunächst sollen ausführliche Beratungen in den Kommunen stattfinden. Klimaschutzmaßnahmen, die die OG Waldalgesheim beabsichtigt, sollen benannt werden. Da Klimaschutz brandaktuell ist schlägt Ratsmitglied Helmut Schmitt vor, dass ein neuer Ausschuss für Klimaschutz gebildet werden sollte. Der Vorsitzende findet den Vorschlag gut. Da in der heutigen GR-Sitzung kein neuer Ausschuss gebildet werden kann, schlägt er vor, zunächst den Hauptausschuss einzuberufen. Dort soll über die weitere Vorgehensweise beraten werden.
Beratung und Beschlussfassung über Ziele die in der Ortsgemeinde Waldalgesheim umgesetzt werden sollen im Rahmen des Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) In der GR-Sitzung am 21.03.2023 hat die OG Waldalgesheim einstimmig beschlossen am Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) teilzunehmen.
Betreffend der KIPKI Mittel stehen für die VG Rhein-Nahe insgesamt 448.471,14 € zur Verfügung. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung wurde von der VG vorgeschlagen, und das wurde auch so besprochen, die Mittel jeweils zur Hälfte auf die Verbandsgemeinde und auf die einzelnen Ortsgemeinden mit der Stadt Bacharach zu verteilen. Alle Kommunen sollen einen Sockelbetrag in Höhe von 5.000,-- € erhalten. Im Übrigen erfolgt eine Verteilung nach der jeweiligen Einwohnerzahl. In der Tischvorlage, die in der heutigen GR-Sitzung zur Verfügung gestellt wurde, ist die vorgesehene Aufteilung der Gelder benannt. Für die OG Waldalgesheim stehen demnach insgesamt 52.501,63 € zur Verfügung (5.000,-- € Sockelbetrag + 47.501,63 € Zuschuss nach Einwohner). Seitens der Verwaltung der OG Waldalgesheim wird vorgeschlagen, die Gelder für eine Hausdämmung oder für die Umstellung der Beleuchtung in der Keltenhalle zu verwenden.
Es wird umfangreich diskutiert, mit der Tendenz den Stromverbrauch in der OG zu reduzieren. An welchen Objekten und wie im Einzelnen, darüber soll noch beraten werden. Dieser TOP wird in eine der nächsten GR-Sitzungen vertagt.
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Spielgerätes für Kinder U3 in der kommunalen Kita Waldalgesheim
Bei einer turnusgemäßen Prüfung der Geräte wurde festgestellt, dass das vorhandene Spielgerät für Kinder unter drei Jahre nicht geeignet ist. Hier soll ein Spielgerät angeschafft werden, das für diesen Bereich angemessen ist. 3 Firmen wurden angeschrieben, 2 Angebote liegen vor.
Der günstigste Bieter kann ein Spielgerät für Kinder U2 von der Firma Sauerland für 6.047,03 EUR Brutto aufstellen. Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt einstimmig dieses Spielgerät zum Preis von 6.047,03 EUR Brutto anzuschaffen.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der FWG Fraktion betreffend Einberufung eines Ausschusses
Die FWG Fraktion Waldalgesheim beantragt die Einberufung des Ausschusses für das Wochenendgebiet unter Beteiligung je eines Mitarbeiters der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung sowie Herrn RA Dr. Séché. Ratsmitglied Schmitt erläutert den Sachverhalt, die FWG gibt vier Punkte für die Tagesordnung vor, er bittet darum dem Antrag zu entsprechen. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Wochenendausschuss gerne einberufen werden kann. Die TO wird von der Verwaltung festgelegt. Der Vorsitzende informiert, dass die von der FWG vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen TO 3 „Beschlussempfehlung Vollstreckungsverzicht“ und TO 4 „Beschlussempfehlung Melderecht“ nicht von der OG beschlossen werden können. Hierfür sei die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Der Vorsitzende hatte sich schon mit den Verantwortlichen in Verbindung gesetzt, um einen Termin für die Ausschusssitzung zu vereinbaren. Sodann beschließt der Rat der Ortsgemeinde Waldalgesheim mit 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dem Antrag zuzustimmen. Die Tagesordnung erstellt die OG in Verbindung mit der Kreisverwaltung und der Verwaltung der VG.
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung eines Sonnensegels für den Außenbereich in der kommunalen Kita Waldalgesheim
Für den Bereich der Minis, in Richtung Bauhof, muss das alte Sonnensegel erneuert werden, weil dieses nicht mehr funktionsfähig ist. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 12.852,-- EUR Brutto. Das neue Sonnensegel hat eine Spannweite von 10,60 m auf 9,58 m. Der komplette rechte Außenbereich wird damit bedeckt. 3 Firmen wurden angeschrieben, 1 Angebot liegt vor. Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt einstimmig das vorliegende Angebot anzunehmen und das Sonnensegel zum Preis von 12.852,-- EUR Brutto anzuschaffen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Schließanlage in der Keltenhalle
Die Schließanlage der Keltenhalle ist in die Jahre gekommen und muss ausgetauscht werden. Für die alte Anlage gibt es keine Ersatzteile und es ist kein Support mehr möglich. 3 Firmen wurden angeschrieben, 2 Angebote sind eingegangen. Der günstigste Bieter unterbreitet ein Angebot in Höhe von 39.576,54 EUR Brutto. Für die Schließanlage sind Gelder im Haushalt eingestellt. Der Rat der OG Waldalgesheim beschließt einstimmig das günstigste Angebot in Höhe von 39.576,54 Brutto anzunehmen. Die Arbeiten werden von der Firma EB Sicherheitssysteme ausgeführt.
Auftragsvergaben
Einwohnerfragestunde
Verschiedenes
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| - | Der Vorsitzende informiert, dass in Genheim Bodenproben genommen wurden. Die Haushalte in Genheim sind informiert, dass im Zuge der Glasfaserverlegung die Stromversorgung, die über Dachständer installiert ist, abgebaut und in die Erde verlegt werden soll. |
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| - | In Waldalgesheim wurden ebenfalls Bodenproben genommen; ohne besondere Vorkommnisse. Die Westnetz beabsichtigt im Zuge der Glasfaserverlegung die Elektroleitungen in der OG Waldalgesheim zu ertüchtigen. Das heißt auch, dass in einem Bereich links der Genheimer Str., Saarstraße, Frankenstr. bis Ringstraße die Stromkabel in die Erde verlegt werden sollen. Die OG Waldalgesheim soll sich lt. Westnetz an den Kosten beteiligen. Für den zuvor genannten Bereich wären das ca. 250.000,-- EUR. |
Öffentlicher Teil III
Bekanntgabe von Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, dass die Grundstückspreise für die restlichen, noch zu verkaufenden Grundstücke im Baugebiet Waldstraße III festgelegt wurden.