Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.07.2022 über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans "Ober dem Hof-West" der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen beschließt einstimmig die Gültigkeit der Veränderungssperre im Bereich des künftigen Bebauungsplans „Ober dem Hof-West“ um ein weiteres Jahr bis zum 27.07.2026 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: -, Enthaltungen: -
Begründung:
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung läuft am 27.07.2025 ab.
Im Bereich des künftigen Bebauungsplans „Ober dem Hof-West“ soll ein Baugebiet entwickelt werden. Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wurde bereits gefasst. Derzeit ist die Ortsgemeinde Weiler bei Bingen dabei, die restlichen Grundstücke zu erwerben. Daher sind die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauGB erfüllt. Die Gültigkeitsdauer kann somit um 1 Jahr verlängert werden.