am Mittwoch, den 10.09.2025, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal 1 im Rathaus
Verpflichtung Ratsmitglieder
Bürgermeister Seemann informierte darüber, dass der Bürgermeister nach § 30 Abs. 2 GemO die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet. Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, so gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt.
Bürgermeister Seemann verlas die Rechte und Pflichten gemäß der GemO.
Bürgermeister Seemann rief sodann Herrn Dr. André Kesser auf und nahm die Verpflichtung mittels Handschlag vor.
Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Zweite erneute Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein und gab das Wort an Herrn Jestaedt zur detaillierten Vorstellung der Thematik.
Herr Jestaedt stellte die Thematik detailliert vor und erkundigte sich anschließend nach möglichen Fragen.
Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt folgende Stellungnahme:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der neuen Konfiguration der Fläche 28 (Daxweiler/Oberdiebach/Weiler bei Bingen) zu.
Der Verbandsgemeinderat lehnt die Streichung der Fläche 29 a (Bacharach/Manubach/Oberdiebach) aus dem Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe ab.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 21 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen - 1
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Fünfte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung -
Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein.
Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen keine Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des BUGA-Parks (Rheinvorgelände) - Teilabschnitt 1 (Bereich Tonnenhof) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Gastronomie" sowie von Grünflächen "Parkanlage" und "Dauerkleingärten"
1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Planentwurfes
2. Durchführung des Änderungsverfahrens - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein.
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des Planentwurfs.
2. Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Grundlage des vom Planungsbüro Dörhöfer erarbeiteten Planentwurfs und des Vorentwurfs der Begründung mit Umweltbericht, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine dreiwöchige Auslegung der vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe und bei der Stadt Bacharach bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen – 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des BUGA-Parks (Rheinvorgelände) - Teilabschnitt 2 (BUGA-Gelände) zur Ausweisung von öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie Sonderbauflächen mit kultureller und touristischer Zweckbestimmung sowie ergänzende verkehrsbezogene Infrastrukturen und hochwertige Aufenthaltsräume"
1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Planentwurfes
2. Durchführung des Änderungsverfahrens - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein.
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des Planentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
2. Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Grundlage des vom Planungsbüro Dörhöfer erarbeiteten Planentwurfs und des Vorentwurfs der Begründung mit Umweltbericht, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine dreiwöchige Auslegung der vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe und bei der Stadt Bacharach bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich "An der Straße" der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Marktplatz" und einer öffentlichen Grünanlage "Parkanlage";
1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
2. Beratung und abschließende Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik der TOP´s ein und gab anschließend das Wort an Herr Schad, vom Planungsbüro Stadt-Land-Plus.
Herr Schad stellte den Ratsmitgliedern die Stellungsnahmen gesondert vor.
Beschluss:
Zu 1.:
Zu den im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wird auf die vom Planungsbüro Stadt-Land-plus, Boppard, gefertigte Beschlussempfehlung verwiesen.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Seite 5):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, an der Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Stellungnahme Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Obere Landesplanungsbehörde (Seite 10):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, an der Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe (Seite 20):
An der Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 9 / Nein-Stimmen - 14 / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Eingabe, Verhandlungsniederschrift (Seite 25):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, an der Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Zu 2.:
Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen - wie oben dargestellt - abschließend und im weiteren Verfahren die Zustimmung der Stadt Bacharach und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zu dieser Änderung gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lykershausen, Verbandsgemeinde Loreley;
Bebauungsplan "2. Erweiterung Rheinufer" der Ortsgemeinde Lykershausen;
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zum Bebauungsplan „2. Erweiterung Rheinufer“ der Ortsgemeinde Lykershausen keine Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein und erklärte, dass die derzeit gültige Fassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 09.06.2021 auf Grund der zum 01.06.2025 geltenden Landesverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge angepasst wurde.
Ebenso wurde das Kostenverzeichnis nach den neuen Stundensätzen angepasst.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe mit Inkrafttreten rückwirkend zum 01.06.2025.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeübertragung einer Ausschreibung an Herrn Bürgermeister Seemann
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein und erkundigte sich nach möglichen Fragen und Anmerkungen.
Herr Reichert merkte an, dass nach seinen Recherchen zufolge auch seitens der Firma Ziegler ein „Vorführfahrzeug“ zum Kauf zur Verfügung steht. Herr Reichert bat um Berücksichtigung im Verfahren.
Bürgermeister Seemann erklärte, die Anmerkung im Verfahren zu berücksichtigen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt Herrn Bürgermeister Seemann, nach Ende der Ausschreibungsfrist die Vergabe der Leistung „Beschaffung Löschgruppenfahrzeug“ vorzunehmen und den entsprechenden Auftrag zu erteilen. Dabei ist im Rahmen der Ausschreibung auch die Möglichkeit einzubeziehen, ein LF 20 als wirtschaftlich günstigere und technisch vorteilhaftere Alternative zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Elternbeiträge zum Mittagessen an den Grundschulen der Verbandsgemeinde; Beratung und Beschlussfassung über eine Anpassung der Beiträge nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bürgermeister Seemann führte in die Thematik des Tagesordnungspunktes ein und erkundigte sich nach möglichen Fragen und Anmerkungen.
Herr Eckes erkundigte sich, ob die Kosten für die Verbandsgemeine gleichbleiben oder sich ebenfalls erhöhen.
Bürgermeister Seemann erklärte, dass sich die Kosten für die Verbandsgemeinde ebenfalls steigern, sich jedoch die Kosten nicht verdoppeln werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erhöhung der Elterngeldbeiträge zum Mittagessen an den Grundschulen der Verbandsgemeinde anhand der Beiträge nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung;
Bauleitplanung der Stadt Rüdesheim am Rhein - Bebauungsplan "Empfangsbereich"
Bürgermeister Seemann informierte die anwesenden Ratsmitglieder über die getroffene Eilentscheidung vom 21.07.2025.
Begründung:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung vom 21.07.2025 betreffend die Bauleitplanung der Stadt Rüdesheim am Rhein - Bebauungsplan „Empfangsbereich“ – zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Nachwahlen zu den Ausschüssen
Bürgermeister Seemann informierte die anwesenden Ratsmitglieder darüber, dass seitens der Parteien noch nicht alle Rückmeldungen zu Nachwahlen bzw. Änderungen eingegangen sind.
Aufgrund der noch ausstehenden Meldungen gab Bürgermeister Seemann die Vertagung des Tagesordnungspunktes zur Abstimmung.
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Vertagung des Tagesordnungspunktes einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - 23 / Nein-Stimmen - / Enthaltungen -
Der Vorsitzende machte von seinem Stimmrecht Gebrauch.
Verschiedenes
Bürgermeister Seemann teilte mit, dass keine Mitteilungspunkte für den Tagesordnungspunkt Verschiedenes seitens der Verwaltung vorliegen. Bürgermeister Seemann erkundigte sich nach mündlichen Mitteilungspunkten seitens der Ratsmitglieder.
Herr Struth teilte mit, dass seitens des Kreises Räume für die Förderschule in Bingen benötigt werden. Herr Struth teilte mit, die Möglichkeit auf Räumlichkeiten in der Grundschule Petersackerhof dem Kreistag angemerkt zu haben und bittet seitens der Verwaltung diesbezüglich entsprechend Kontakt aufzunehmen. Bürgermeister Seemann bedankte sich für die Information und teilte mit, dass seitens der Verwaltung Kontakt aufgenommen wird.
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Bürgermeister Seemann teilte mit, dass das Dokumentenmanagementsystem Regisafe angeschafft wird.