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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 4/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberheimbach am Donnerstag, 01.12. 2022 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Oberheimbach

Öffentlicher Teil

Beratung und Beschlussfassung über einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogrammes „Klimaangepasstes Waldmanagement

Der Vorsitzende erteilte das Wort an Revierförster Joachim Jakobs. Dieser erläutert den Mitgliedern des Gemeinderates die Inhalte des vorgenannten Förderprogramms. Insbesondere stellt er die Inhalte der 12 genannten Förderkriterien, die bei der Bewirtschaftung zu beachten sind, eingehend vor.

Für die mögliche Förderung werden ca. 100 ha zu Grunde gelegt. Die Förderung nach dem vorliegenden Förderprogramm beläuft sich auf EUR 100,- je Hektar und Jahr.

Nach eingehender Vorstellung und Beratung des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beschließt der Gemeinderat Oberheimbach einstimmig die Teilnahme an dem Förderprogramm. Dementsprechend sollen die Fördermittel beantragt bzw. abgerufen werden. Zugleich beschließt der Gemeinderat die erforderlichen Förderkriterien zu beachten.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023

Revierförster Joachim Jakobs informiert die Anwesenden kurz über die allgemeine Situation im Bereich des Gemeindewaldes Oberheimbachs. Bezüglich des Fortwirtschaftsplanes erläutert er die vorgeschlagenen Planzahlen für das Jahr 2023 (vergleiche Anlage 1). Durch Woodify werden Einnahmen in Höhe von EUR 6.700 generiert. Nach dem Forstwirtschaftsplan belaufen sich die Gesamteinnahmen im Bereich des Forstes auf EUR 198.800,-, die Ausgaben auf EUR 171.700,-. Damit ergibt sich im Bereich des Forstwirtschaftsplanes ein Jahresüberschuss von EUR 27.100,-. Der vorstehenden Planung des Forstwirtschaftsplans 2023 stimmt der Gemeinderat Oberheimbach einstimmig zu.

Die Ortsgemeinde bekennt sich ausdrücklich zur FSC-Zertifizierung, mit dem Ziel der Förderung ökologisch angepasster, sozial förderlicher und wirtschaftlich rentabler Bewirtschaftung der Wälder.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Heilig Kreuz“ in der Ortsgemeinde Oberheimbach im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den 1. Beigeordneten Norbert Hölz und verlässt den Sitzungstisch gemeinsam mit Ratsmitglied Wolfgang Marsula wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 4 GemO.

Zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes in der Ortsgemeinde Oberheimbach beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach nach Aufstellung eines Bebauungsplanes „Heilig Kreuz“ in beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch mit § 13 a und § 13 Baugesetzbuch. In dem Geltungsbereich dieses Bebauungsplans werden die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkung Oberheimbach einbezogen: Flur 18 Flurstücke 46-1 teilweise, Flurstücke 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58-teilweise, 59-teilweise und 107- teilweise.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung dieses Bebauungsplanes mit der Abgrenzung der genannten Grundstücke.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens das Planungsbüro Dörhöfer auf Grundlage des Angebotes vom 27.07.2022 zum Angebotspreis von 17.161,-- € zu beauftragen. Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung an das Planungsbüro Dörhöfer einstimmig.