Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Manubach | ||
| Gewann | Nutzungsart | Fläche |
| In den Wäldches Äcker | Landwirtschaftsfläche | 4.343m² |
| Aufm Ohmbisser | Landwirtschaftsfläche | 15.646m² |
| Gemarkung Dichtelbach | ||
| Gewann | Nutzungsart | Fläche |
| Am Wiesenflecken | Landwirtschaftsfläche | 5.540m² |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.