Gemäß § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vom 18.11.2022 wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verantwortlichen für die nachfolgend aufgeführten Grabstätten nicht mehr erreichbar und feststellbar sind:
Friedhof Münster-Alt: Grabfeld R, Nr.105, Ring/Matthes, Johanna.
Die Angehörigen werden hiermit öffentlich aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu melden. Die Frist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt. Die Möglichkeit zur Regelung der Verantwortlichkeit ist damit in der Zeit vom 25.01.2024 bis 06.03.2024 auf Antrag möglich, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim einzureichen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.