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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 4/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Bacharach der Stadt Bacharach am Donnerstag, den 12.12.2024, 19:30 Uhr, im Ratssaal Bacharach

Mitteilungen

Stadtbürgermeister Dieter Kemmer und die Ortsvorsteher gaben ein kurzes Feedback zu den in den vergangenen Wochen stattgefundenen Begehungen zum Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept. Die Analysen, Schlussfolgerungen und konkreten Empfehlungen zum Starkregen- und Hochwasserschutz sollen im Verlauf des Jahres 2025 in öffentlichen Veranstaltungen der Bürgerschaft vorgestellt werden.

Der Stadtbürgermeister informierte die Ratsmitglieder über einen Bewerbungsaufruf des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau für die ersten landesweiten Fußgänger-Checks. Das Land unterstützt 2025 zehn Städte und Gemeinden bei der Förderung des Fußverkehrs. Ob sich die Stadt Bacharach dafür bewerben wird, blieb offen.

Der weitere Beigeordneter Rainald Kauer berichtete über das am zweiten Adventssonntag stattgefundene Meisterkonzert unter dem Titel „Florentinische Noblesse“ mit dem Pianisten Andrea Turini, der das Publikum mit seinem leidenschaftlichen Spiel begeistert hat. Das nächste Meisterkonzert unter dem Titel „Die Loreley“ findet am Sonntag, 12. Januar, 18 Uhr, mit der Sopranistin Marina Russmann und dem Pianisten Christian Strauß statt.

Kauer berichtet zudem über eine 500-Euro-Spende für die Meisterkonzerte und das Informationssystem KuLaDig (Kultur. Landschaft. Digital.), in dem auch die Stadt Bacharach mit ihren kulturellen Angeboten abgebildet ist.

Der 1. Beigeordnete Gunter Pilger informierte die Ratsmitglieder über den nun vorliegenden Planfeststellungsbeschluss zu den Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen, die das Eisenbahn-Bundesamt voraussichtlich im Herbst 2025 im Bereich „Im Bill“ unter halbseitiger Sperrung der K21 durchführen will.

zu TOP 2

Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2025

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den von Yvonne Elsholz, Haushaltssachbearbeiterin der VG Rhein-Nahe, präsentierten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2025. Die im Hauptausschuss am 2. Dezember und der Stadtratssitzung geäußerten Änderungswünsche zum Haushalt sind in dem Beschluss berücksichtigt.

Für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt:

der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.357.470 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.406.750 Euro

der Jahresfehlbetrag auf -49.280 Euro

im Finanzhaushalt:

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 75.934 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 389.340 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 1.274.900 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -885.560 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 809.626 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro sowie für verzinste Kredite auf 885.560 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für 2025 auf 0 Euro festgesetzt. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird ebenfalls auf 0 Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (VG) wird festgesetzt auf 4.830.000 Euro.

Die Hebesätze bleiben unverändert, die Grundsteuer A verbleibt bei 400 Prozent, die Grundsteuer B bei 580 Prozent und die Gewerbesteuer bei 450 Prozent.

Beratung und Beschlussfassung zur Hebesatzsatzung für die Grundsteuer

Anna Stauer von der Finanzabteilung der VG Rhein-Nahe informierte die Ratsmitglieder noch einmal in aller Kürze über die aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen des Landes für die Grundsteuer A und B. Für 2025 beschloss der Stadtrat Hebesätze von 400 Prozent für die Grundsteuer A und 580 Prozent für die Grundsteuer B. Sollte allerdings der Landtag dem vorliegenden Gesetzentwurf der Ampelkoalition, der eine Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken vermeiden soll, zustimmen, kann der Stadtrat über die Hebesätze neu entscheiden.

Beratung und Beschlussfassung zur Friedhofssatzung

Einstimmig beschloss der Rat eine Änderung der Friedhofssatzung in folgenden zwei Punkten:

Paragraf 16 c Baumfeld (soweit vorhanden):

1. Baumgrabfelder bieten die Anlage für Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten gemäß §§ 13 und 14 der Satzung im Wurzelbereich eines Baumes.

2. Es dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.

3. Die Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt durch eine von der Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellte Namensplatte.

Ausnahme: Für den Friedhof Bacharach-Henschhausen erfolgt die Kennzeichnung durch eine liegende Bodenplatte, welche nicht von der Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Die Grabplatte muss aus Naturstein sein und die Maße, Breite 60 cm, Tiefe 40 cm, Mindeststärke 5 – 10 cm, sind einzuhalten.

Paragraf 23 Entfernen von Grabmalen

1. Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.

2. Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten werden die Grabmale und sonstige baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Friedhofsträger oder seinem Beauftragten entfernt. Die Arbeiten werden nach Aufwand, zu den dann gültigen Stundensätzen des Bauhofes abgerechnet. Auf Antrag kann die Abräumung vom Nutzungsberechtigten selbst oder durch ein von ihm beauftragten Fachunternehmen vorgenommen werden. Ein Abräumen durch andere Dritte ist nicht zulässig. Ist kein Nutzungsberechtigter zu ermitteln, wird nach Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit durch öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Bacharach über.

Die Änderung der Friedhofssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Sachspende des Weinguts Toni Jost im Wert von 235,33 Euro für die Weihnachtspräsente für die Senioren der Stadt.

Auftragsvergaben

Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Auftragsvergabe für die Beschaffung von Akku-betriebenen Landschaftspflegegeräten an den günstigsten Anbieter, die Bacharacher Firma Andé Heisecke. Der Auftrag beläuft sich auf 25.064,22 Euro (ohne Wartung).

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag an die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich BUGA Parkes (Rheinvorgelände)

Der 1. Beigeordnete Gunter Pilger erläuterte den Ratsmitgliedern die im Zuge der BUGA für das Rheinvorgelände erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans, um dort Baurecht zu schaffen. Das BUGA-Gelände ist in acht Teilabschnitte unterteilt. Für den Teilabschnitt 1 mit dem Tonnenhof, der angebaut und gastronomisch genutzt werden soll, sowie für die Teilabschnitte 2 bis 8 sollen zwei separate Flächennutzungsplanverfahren durchgeführt werden. Der entsprechende Antrag an die VG auf Änderung des Flächennutzungsplans wurde von den Ratsmitgliedern einstimmig angenommen.

Sachstand BUGA 2029

Beigeordneter Rainald Kauer stellte dem Rat das vom Landschaftsarchitekturbüro urbanegestalt erarbeitete Konzept zur Gestaltung der Seitenräume entlang der B 9 vor. Laut urbanegestalt sind die Gehwege entlang der B 9 in einem schlechten Zustand, nicht barrierefrei und aufgrund des dort verwendeten geringwertigen Materials nicht in Einklang mit

der historischen Altstadt. Der Bahndamm mit seinem unregelmäßigen Pflanzbewuchs wirkt ungepflegt, die Stellplatzflächen sind mit unterschiedlichen Materialien versehen und der Belagwechsel „hinter den Toren“ unterbricht die Verbindung von der historischen Stadt zur Rheinanlage.

Das Konzept der Landschaftsarchitekten sieht vor, das hochwertige Kleinsteinpflaster aus den Stellflächen zu entnehmen und damit den Gehweg im Kernbereich zu gestalten. Außerhalb des Kernbereichs soll der Gehweg mit Betonsteinpflaster gestaltet werden. Die Stellflächen sollen mit Rasenfugenpflaster befestigt, der Bahndamm durch eine Mischpflanzung aufgewertet und der Radweg neu asphaltiert werden. Die Beleuchtung soll, sofern technisch in Ordnung, erhalten bleiben, die Masten mit einem neuen Anstrich versehen werden.

Das Konzept liegt dem Landesbetrieb Mobilität vor, der die Umsetzung prüfen und die Kosten ermitteln soll.

Verschiedenes

VG-Bürgermeister Benedikt Seemann stellte den Ratsmitgliedern das E-Carsharing-Konzept des Anbieters Deer Mobility vor, an dem sich die VG Rhein-Nahe beteiligten wird, ebenso die Stadt Bingen und die VG Bodenheim. Die drei Kommunen bilden ein Netzwerk, dem sich weitere Städte und Kommunen, auch kleinere Ortschaften, anschließen können, um ihren Bürgern die Teilnahme am E-Carsharing zu ermöglichen. Die im Verbund um 25 Prozent niedrigeren Kosten für die Installation einer Ladesäule inklusive des Tiefbaus bezifferte Seemann mit 10.000 bis 12.000 Euro. Beigeordneter Pilger sprach von einem für die Stadt Bacharach interessanten Angebot, das man „auf dem Schirm“ habe.

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Stadtbürgermeister teilte mit, dass dem Antrag auf eine Nutzungsänderung das Einvernehmen erteilt wurde.